Leasing mit Restwertabrechnung.?
Hallo,
in meiner jugendlichen Naivität habe ich vor einigen Jahren einen Fahrzeug-Leasingvertrag abgeschlossen ohne 100%ig zu wissen, was ich denn da abschließe und welche Folgen es hat.
Nun sind bald 60 Monate Vertragslaufzeit in´s Land gezogen und in ca. einem 3/4 Jahr muss das Fahrzeug zurückgegeben werden.
Jetzt bin ich am überlegen, welche Möglichkeiten mir bleiben und welche Kosten in etwa auf mich zukommen werden, da ich mittlerweile gerne ein wenig vorausschauender Plane als vor einigen Jahren ;)
Im Vertrag steht, dass nach dem Leasing ein Restwert von ca. 4.400€ durch die Fahrzeugverwertung zu tilgen ist. Wenn das Fahrzeug für weniger als das verkauft wird, werde ich für die Differenz aufkommen müssen.
Jetzt kenne ich mich nicht allzu sehr mit der Restwertberechnung aus, ich würde sagen das Fahrzeug hat ein paar Macken, die jedoch zum großen Teil der täglichen Benutzung zuzuschreiben sind. Eine etwas größere "Macke" ist mit ca. 500€ zu beziffern. Restwertrechner, die ich im Internet finde spucken mir bei gleichen Daten ca. 3.500 € bis 5.000€ als Restwert aus - zum aktuellen Zeitpunkt.
Wenn es dann bald so weit ist und ich auf einen möglichst hohen Verkauf durch den Leasinggeber angewiesen bin frage ich mich, ob ich diesen Betrag nicht irgendwie deckeln kann.
Ich habe gelesen, dass der Leasinggeber dazu verpflichtet ist, eine möglichst hohe Fahrzeugverwertung zu erzielen. Wenn ich doch nun ein Angebot für diesen Wagen mache, dass sich auf 2.000€ (oder ähnlichen Betrag) beläuft, so kann ich doch theoretisch dafür sorgen, dass ich nicht mehr als 2.000€ nachzahlen muss, denn der Leasinggeber müsste dann ja auf das höchste Angebot eingehen, oder nicht?
Ich bin in dem Thema ein wenig verloren, das ist nicht so ganz meine Welt, also bitte verzeiht, wenn ich da etwas nicht ganz verstanden habe.
VG.
3 Antworten
Gehe zu dem Autohaus wo du das Fahrzeug geleast hast. Der Verkäufer dort wird es dir genau erklären welche Möglichkeiten du hast.
Normal kannst du das Auto am Ende für den vereinbarten Restwert lt. Vertrag auch kaufen. Entspricht dieser Restwert denn überhaupt dem Fahrzeugwert ? Der verkaufende Händler hat meistens gegenüber der Leasinggesellschaft eine Rückkaufvereinbarung. Bedeutet aber auch für dich, der Händler muss dir das Fahrzeug nicht für 4.400,- Euro verkaufen wenn es noch viel mehr Wert ist.
Einen Leasingvertrag über 60 Monate abzuschließen ist schon wirklich sehr grenzwertig.
Um welche Marke geht es denn ?
Spätestens jetzt solltest du dich mit dem Kleingedruckten vertraut macht. Von uns kennt das keiner.
Mir fällt gerade noch was auf: Macht es denn überhaupt Sinn, was ich da geschrieben habe, wenn auf die eine oder andere Weise Restbetrag von ca. 4.400€ zu erzielen ist? Muss ich in so einem Fall dann nicht den kompletten Restwert zahlen, um das Auto zu kaufen? Dann würde ein solches Angebot von mir aus ja eher wenig Sinn machen.
Nein, das macht keine Sinn, was du da schreibst.
Wie du es auch drehst und wendest, du wirst um eine Ausgleichzahlung nicht drum herum kommen, wenn der kalkulierte Restwert des Wagens nicht erzielt wird. Das wird dann der Schlussakkord des betriebswirtschaftlichen Unsinns "Privat Leasing".
Ja, das wird auch definitiv eine einmalige Sache bleiben. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Ausgleichszahlung, wenn sie denn eintritt, nicht allzu hoch ist. Vielen Dank für deine Antwort.
"Privat Leasing".
Und "privat" kaufen ist kein Unsinn weil....
Der Kollege hier hat die Nachteile von Kaufen und Leasing ganz prima kombiniert, weil er hier - im Gegensatz zum Kilometerleasing - das Restwertrisiko trägt.
Ich habe sowieso für Morgen einen Termin, wollte aber nicht ganz blauäugig dahin gehen, da Naivität und Unwissenheit gnadenlos ausgenutzt werden - Im nachhinein weiß man es immer besser. Vielen Dank für deine Antwort.