Unterhaltsrückstand, volljährig?

8 Antworten

Solange du minderjährig bist verjähren deine Unterhaltsansprüche gegen deinen Vater nicht. Sobald du volljährig bist, gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

In diesen drei Jahren kannst du auf der Grundlage des Schreibens des Landratsamts gegen deinen Vater ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, an dessen Ende ein sogenannter Titel steht.

Mit diesem Schuldtitel hast du das Recht, diese Forderung 30 Jahre gegen ihn geltend zu machen. Sollte er also irgendwann wieder zu Geld kommen, kannst du es von ihm auch später noch einfordern.

Das Landratsamt wollte dir mit dem Schreiben also nur bestätigen, wie hoch dein Anspruch ist und dir die Möglichkeit geben, deine Forderung weiter abzusichern.

dir wird das in form eines titels übergeben. du musst dann deinen vater anmahnen in die gänge zu kommen das abzuzahlen. wenn du nichts tust, verfällt der anspruch

Du hast eine Forderung gegenüber deinem Vater in der genannten Höhe. Da er anscheinend nicht zahlungsfähig ist, nützt dir das nur nichts.

Ich nehme an, dass das Landratsamt dir damit juristisch die Möglichkeit verschaffen wollte, das rückständige Geld von deinem Vater einzutreiben. Dass es momentan nicht geht, weil dein Vater verschuldet ist, ist davon völlig unabhängig. Stelle dir vor, dein Vater gewinnt 1 Mio im Lotto. Dann hättest du sofort eine Rechtsgrundlage, das Geld von deinem Vater zu verlangen, ohne dass du die Unterhaltsforderung selbt oder deren Höhe noch langwierig beweisen müßtest. Zusammengefaßt: Es ist ein schriftlicher und UNWIDERRUFLICHER Beweis einer Behörde, dass du zu jeder Zeit die € 37.000 von deinem Vater fordern kannst.

Bewahre das Dokument sehr sorgsam auf!! Man weiß nie, wie sich die Situation deines Vaters verändern könnte.

Du kannst eine Pfändung veranlassen.., wenn dein Vater irgendwann mal an Geld kommen sollte, bekommst du es

und Unterhalt hat Priorität!