Wenn wiedergeburt wahr wäre könnte man dann leute für verbrechen bestrafen die sie im letztem leben begangen haben?


24.11.2021, 13:13

Wäre es rechtlich gesehen nicht möglich, weil der ja ein komplett neuer mensch ist und der deswegen nicht dafür bestraft wird in seinem neuem körper? Oder würde man den trotzdem dafür bestrafen, weil er die tat ja trotzdem in seinem letztem leben in einem anderem körper begangen hat?

15 Antworten

Theoretisch wäre es rechtlich gesehen möglich, sofern man

  1. Wiedergeburt an sich bewiesen werden würde (wobei man dann wahrscheinlich neue Gesetzte speziell dafür verabschieden würde).
  2. auch mit Sicherheit nachweisen könnte, welche Person wessen Reinkarnation ist.

Woher ich das weiß: Der renommierte Anwalt & Youtuber Christian Solmecke hat ein Video zu der Frage gemacht, ob man nach einer Amnesie noch für Verbrechen belangt werden kann. Die juristische Begründung erklärt gut, warum der Erinnerungsverlust (wie auch bei der Reinkarnation der Fall) einen nicht vor Strafe schützt. Hier das Video: https://www.youtube.com/watch?v=mepFOHffJnc

GutenTag2003  04.12.2021, 11:05
auch mit Sicherheit nachweisen könnte, welche Person wessen Reinkarnation ist.

Die Person müsste

  • das selbe Aussehen haben
  • am selben Ort geboren worden, gelebt haben
  • das gleiche Alter haben
  • usw.

Allein am Alter scheitert es, denn der Täter, den man bestrafen will lässt sich nicht dem "Wiedergeborenen" zuordnen.

Geistige Übereistimmung ist keine persönliche Übereinstimmung.

Welche Menschen sollte bezeugen, dass ein z.B. 18-jähriger die Taten eines inzwischen z.B. im Alter von 80 Jahren Verstorbenen begangen haben soll?

Diese Wiedergeburt läuft anders ab (Hes.37,7; Offb.20,5.12-13).

Woher ich das weiß:Recherche

Naja, unser aktuelles Rechtssystem und unsere Bürokratie ist aus offensichtlichen Gründen nicht wirklich darauf ausgelegt sich mit Wiedergeburten zu beschäftigen. Ich nehme beispielsweise an, dass das Wort "Wiedergeburt" in kaum einem (wenn überhaupt) Gesetzestext vorkommen wird.

Wenn unsere Gesellschaft also plötzlich vor so einen Fall gestellt wird, wäre vermutlich erst einmal die Verwunderung und Verwirrung groß, und die Ämter und Gerichte dürften dann ellenlang ausdiskutieren, wie die Situation nun zu werten ist. Ich denke also eine offensichtliche "Das ist so"-Antwort wird man sich da nicht einfach aus dem Ärmel schütteln können.

Es fängt ja schon allein damit an, ob das vorherige Leben des Täters und sein jetziges überhaupt rechtlich als die selbe Person zu werten sind. Auch wäre ja die Frage, wie die Wiedergeburt nun überhaupt funktioniert. Behält der Täter dabei beispielsweise seine Erinnerungen oder ist er quasi ein neuer Mensch mit der selben "Seele"? Wenn es um letzteren Fall geht, kann man wahrscheinlich vergleichen, wie die Rechtslage ist, wenn eine Person eine Straftat begeht, aber sich durch "Amnesie", Schock, o.Ä. vielleicht gar nicht mehr daran erinnern kann.

Wenn dann aber erst einmal heraus wäre, dass Wiedergeburt existiert, würde sich über kurz oder lang wahrscheinlich auch die Gesellschaft darauf einstellen und entsprechende Gesetze schaffen. Wie genau die am Ende aussehen würden, kann man aber schwer vorhersagen.

Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre, dann ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich halte Wiedergeburt für das wahrscheinlichste "Schicksal" eines Menschen.

Wenn die Theorie vom "Karma" zutrifft, wird der Wiedergeborene sowieso seinem Vorleben gemäß wiedergeboren ;-)

Aber Wiedergeburt bedeutet auch ganz klar: Neues Spiel, neue Chance, neues Glück.