Wenn mich ein Polizist anspricht, darf ich dann ihn ignorieren und weiter gehen?

12 Antworten

Der Polizeibeamte hat entsprechend seiner dienstlichen Aufgaben ihm verliehene Rechte bekommen, wonach dieser eine Person "Anhalten" bzw. "Festhalten" kann. Dafür bedarf es aber einer Begründung (z.B. begangene Ordnungswidrigkeit oder Fahndung u.s.w.) Das "Festhalten" einer Person ist also möglich, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Den Weisungen eines Polizeibeamten sollte man Folge leisten, ansonsten droht eine Anzeige durch die Polizei, welches in der Regel mit Bußgeld geahndet wird. Sollte an der Rechtmäßigkeit Zweifel bestehen, obliegt es den Betroffenen, nach der Maßnahme Beschwerde einzulegen.

nein du musst stehen bleiben und Dir anhören was er möchte

Hallo JuckDusch2,

... habe sehr lange überlegt, ob ich Dir auf eine solche Frage eine Antwort geben soll ;-) Bin dann doch zu dem Entschluss gekommen, dass es auf dieser Welt keine doofe Fragen gibt, dafür aber dumme Antworten. Meine wird es jedenfalls nicht sein, und ich denke mal, dass Deine Frage danach als beantwortet gilt.

Ich gehe mal davon aus, dass Deine Frage einen wissbegierigen Hintergrund hat, und deshalb sollte eine Antwort auch Deine Neugier entsprechend "befriedigen".

Also, grundsätzlich ist die Polizei in einem demokratischen Staat, wie in der Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, sich als Exekutive an Recht und Gesetz zu halten. Zu den elementaren Aufgaben der Polizei gehört die Prävention (auch Gefahrenabwehr genannt, also das Verhindern von Regelverletzungen) und die Repression (auch Strafverfolgung genannt, also das Tätigwerden bei Regelverletzungen).

Das polizeiliche Ansprechen von BürgerINNEN kann also nur dem Zweck gedient haben, um entweder gefahrenabwehrend und/oder/oder strafverfolgend tätig zu werden. Deine Frage interpretiere ich mal im Sinne der Gefahrenabwehr.

Die Gefahrenabwehrgesetze sind Polizeigesetze, also Ländersache. In Hessen z. Bsp. gibt es da den § 12 HSOG ("http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para12.htm"), der die Polizei dazu berechtigt, Menschen anzuhalten und zu befragen. Die Menschen sind hierzu verpflichtet, d.h., anzuhalten, und auch auf Fragen der Polizei zu antworten, vorausgesetzt die Antworten tangieren das Aussage- oder das Auskunftsverweigerungsrecht. Ein Ignorieren oder Weitergehen kann Zwangsmaßnahmen durch die Polizei nach sich ziehen, wobei sich diese "verschärfenden" Massnahmen an der Verhältnismäßigkeit der Mittel orientiert. Aber das Einsetzen von einfacher körperlicher Gewalt (also z. Bsp. den Arm ergreifen und am Weitergehen hindern) ist immer gerechtfertigt. Bis Warnschüsse (wobei ein Warnschuss i.d. Regel reicht) abgegeben werden, müssen schon gravierende Tatsachen und Ursachen vorliegen, die ein solches Mittel (bei der Polizei spricht man auch vom "vorletzten" Zwangsmittel) überhaupt rechtfertigen. Doch abschließend zu Deiner Frage kann ich Dir sagen, dass in allen Fällen ein ernster Ton und alleine die Androhung, was wir machen, wenn nicht angehalten wird, in der Vielzahl der Fälle ausgereicht hat.

Nach Beendigung der polizeilicher Maßnahme steht es jedem Bürger frei, den Grund oder den Anlass (wenn er nicht schon bei der Befragung zuvor genannt wurde) der polizeilichen Maßnahme zu hinterfragen.

IdS

MrDirekt

Kleine Berichtigung:

... vorausgesetzt die Antworten tangieren NICHT das Aussage- oder das Auskunftsverweigerungsrecht ...

IdS

MrDirekt

@MrDirekt

Wenn keine Straftat/Ordnungswidrigkeit besteht darf man ignorieren.

Auf jeden Fall, wird sein Stil trockener. Dann solltest Du auch stehen bleiben, denn das kann er in amtlicher Funktion von Dir verlangen. Und dann nicht rumzappeln, schon gar nicht mit Körperkontakt, wenn Du weist, was ich meine. Ansonsten solltes Du so mit der Polizei sprechen, als täten sie nur ihre Arbeit. Das tun sie nämlich.

türlich darfst du ihn ignorieren und weiter gehen. Polizist = Mensch und Mensch = alle gleich basta. Nur weil auf seiner Jacke "Polizei" steht muss man sich nicht jeden lächerlichen mist geben. Kommt aber auch darauf an worum es geht. Hast du zB so eine marionette des staates die dich fragt "Sie wissen schon wo der bürgersteig ist?" nur weil du zB ein kürzes Stück am rand der Straße gelaufen bist , dann kannst den vogel ignorieren und weiter gehen. Ausser du willst deine zeitverschwenden und auf so ein affentheater antworten. Er dürfte jedenfalls in diesem fall ein scheiss machen. Sollte er dennoch die nächste frechheit besitzen und meinen dich bsp an der Schulter zu packen ist der tatbestand der Körperverletzung/Freiheitsberaubung gegeben und du darfst ihn gepflegt in einer bewegung sein Arm brechen um dich zu schützen (notwehr).

Sollte dich die marionette aber ansprechen weil du zB über Rot über die Ampel gelaufen/gefahren bist müsstest du zumindest reagieren aber nicht zwingend zum Tatbestand aussagen. Gibt dann ein knöllchen was du zusammenknödeln kannst und drauf spucken auch vor seiner fresse wenn du magst. Wird eh nichts passieren bei ordnungswidrigkeiten, wäre auch lächerlich.

PS: solange ich keine straftat/ordnungswidrigkeit begehe und wie im 1. fall geschildert nur kurzes stück am rand der strasse entlang laufe und dann so ein kleiner polizisten furz meint mich ansprechen zu dürfen ignoriere ich die immer. So lernen die kleinen marionette wenigstens mal das sie keine sonderrechte haben denn Mensch = Mensch scheids egal was für beruf/nationalität etc er hat PUnkt.

denn Mensch = Mensch

Richtig.

Aber deswegen spricht zu Dir ja auch die Uniform in erster Linie - und die ist mehr als Du.

Das Abzeichen, die Funktion ist es, die höher sind. Sie repräsentieren die Allgemeinheit, viele, wenn nicht alle Menschen zusammen.

Der Typ in der Uniform hat lediglich die besondere Ehre, diese Uniform dabei tragen zu dürfen.

Wie beim Militär, man größt niemals den Mann, man grüßt stets den Rang!