Wenn mein Vater mir sein Haus schenkt und das alle notariell auf mein Namen überschrieben wird und er sterben würde hätten die Geschwister recht auf Erbe?

8 Antworten

Kommt drauf an - was dein Vater sonst noch zu vererben hat.

Wenn er unmittelbar nach der Schenkung stirbt und das Haus sein größtes Vermögen war - geht das Haus mit 100% des Verkehrswertes in den Pflichtteilergänzungsanspruch deiner Geschwister ( und einer noch evtl lebenden Ehefrau).

Wenn sowieso schon Krieg unter den Geschwistern ist- kommst nicht drauf an

Will man dies vermeiden- kommen die Geschwister mit zum Notar - nachdem sich die Geschwister untereinander über den Wert des Hauses geeinigt haben - du bezahlst die Geschwister aus und sie verzichten auf ihren Pflichtteil am Haus.

Zur Abwendung der Verarmung- kann auch der Schenker innerhalb der nächsten 10 Jahre gezwungen werden die Schenkung zu widerrufen. ZB vom Sozialamt bei Pflegeleistung.

LeylaLeylanim 
Fragesteller
 31.12.2021, 15:25

Okay danke , ja das Problem ist mein Vater wollt nur mir das Haus übertragen aus dem Grund weil mein Bruder mit Geld nicht umgehen kann und er das auf garkeinfall will das irgendwas in seinen Händen gelangen könnte aber naja Dofe Gesetze . Mann ist gezwungen jemanden was zu vererben auch wenn man nicht will

kabbes69  31.12.2021, 15:34
@LeylaLeylanim

Weil dein Bruder nicht mit Geld umgehen kann - kann ja kein Argument sein um ein Kind zu bevorteilen oder das andere leer ausgehen zu lassen.

Hierfür kann man auch einen Testamentvollstrecker bestimmen, oder eine Rentenlast ins Grundbuch eintragen- welche zB dich verpflichtet einen monatlichen Betrag auszuzahlen.

Dann muss sich eben mehr Gedanken machen.

LeylaLeylanim 
Fragesteller
 31.12.2021, 15:58
@kabbes69

jeder Mensch ist ein Individuum manche können’s halt manche eben leider auch nicht …

klar ist das ungerecht auf eine Art und Weise aber jeder Mensch hat seine Gründe und Gründe liegen nun leider mal auf dem Tisch …

ich meine man kann ja mit sein gut und hab machen was man will aber geben wenn man will ist dann wohl auch Scheiss egal aber gut sind halt Gesetze trotzdem danke

Das gesetzliche Erbe beträgt dann nur noch anteilsmässig, was der Vater an Vermögen noch übrig hat, wenn es kein Testament gibt.

Die Geschwister hätten jedoch ab der Schenkung einen nicht unerheblichen Pflichtteilergänzunganspruch der jedoch im Laufe der nächsten 10 Jahre jährlich um 10% abnimmt. D.h. nach 10 Jahren ist auch dieser Anspruch komplett erloschen.

Dann müssten sie aber est mal dafür sorgen, überhaupt einen Pflichteilsanspruch zu bekommen. Unter Umständen müsste dafür das Erbe ausgeschlagen werden und der Pflichtteil in Anspruch genommen werden. Dann gibt es auch den Ergänzungsanspruch. Die Ausschlagungsfrist ist jedoch sehr begrenzt! Gut wenn man sich schon vorher mit den Sachen genau auskennt!

Nur mal generell zum Nachlesen: Müssen wir unsere Kinder im Testament gleich behandeln? - Berliner Morgenpost

Eine Schenkung vorab hat eine "Laufzeit" von 10 Jahren, also pro Jahr gehen 10% aus dem Erbe raus. Nach 10 Jahren wäre das Haus also nicht mehr in der Erbmasse und nur der Rest wird aufgeteilt - ohne Testament gleichmäßig, mit Testament siehe Link oben.

Es gib zu Eurem Vorhaben noch jede Menge anderer Punkte, die zu beachten sind, z.B. ein Wohnrecht des Vaters oder man könnte auch dem Bruder sein Pflichtteil über einen Mieteinnahmenanteil (nach Tod) zukommen lassen (wäre m.E. bei der Situation auch nicht schlecht).

Insgesamt kann ich Dir aber aus eigener Erfahrung nur empfehlen, dies mit einem Fachanwalt zu besprechen. Der kommt mitunter auf ganz andere Lösungsansätze.

Ansonsten siehe kabbes69.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kommt darauf an, wie viel zeit dazwischen vergeht. Das Geschenk kann bis zu zehn Jahre lang zum Erbe noch dazu gezählt werden - danach ist es verjährt.

Mit einem Erbrecht hat das erstmal gar nichts zu tun. Das ist davon natürlich unberührt. Die Frage ist, was in den Nachlass alles fällt. Das Haus nicht, aber es kann eine Ausgleichungspflicht, ein Pflichtteilsergänzungsanspruch u.ä. bestehen