Mutter gestorben Haus verkaufen wie viel Erbe steht mir zu

8 Antworten

Es kommt darauf an: Wenn es ein Testament gibt, dann hast Du Dich danach zu richten. Wenn nicht, dann hast Du auf jeden Fall von der Hälfte des Hauses, dass Deiner Mutter gehört einen gesetzlichen Erbanteil. Wie hoch der ist, kann ich Dir nach neuerster Gesetzeslage leider nicht genau sagen. Auf jeden Fall bekommt Dein Vater immer die Hälfte vom gesamten Erbe. Du musst doch bereits vom Amtsgericht angeschrieben worden sein. In diesem Schreiben müssen die Vermögensverhältnisse und Erben genannt werden. Dann geht alles automatisch seinen Gang. Du wirst dann mit Deinem Erbteil ins Grundbuch eingetragen und Dein Vater kann das Haus selbstverständlich nicht ohne Dich verkaufen, d. h. auch Du musst beim Verkauf beim Notar erscheinen. Bevor nicht alles umgeschrieben ist, kann Dein Vater gar nichts machen.

Ich bin aber noch nicht vom Amtsgericht angeschrieben worden :-/ zu der zeit wohnte ich noch Zuhause. Komisch kommt den "immer" so ein Brief oder kann es sei das er auf misteriöse Weise in Papas Schublade verschwunden ist ?

Kann ich also zum Amtsgericht gehen und fragen ob ein Brief rausgegangen ist oder wie die Verhältnisse bzw. Erbverhältnisse sind. Damit ich erfahre wieviel ich Erbe und ob ich mit zum Notar muss ?

Den Kaufvertrag direkt unterzeichnen muss nur derjenige, der als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Es gibt aber auch die Option (besonders bei Erbangelegenheiten), dass das Einverständnis des anderen Erben (in dem Falle du) vorliegen muss. Hier wird der Betreffende meist beim Abschluss des Kaufvertrages zur Verhandlung mit eingeladen und unterschreibt dann ebenfalls, womit sein Einverständnis bekundet wurde. Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Danach erben dein Vater und du jeweils 50 %.

Ich weise aber nachdrücklich darauf hin, dass es sich hier um einen Rat und keine rechtliche Beratung handelt.

Unterstellt, deine Eltern wären im Regelfall der Zugewinngemeinschaft verheiratet gewesen, weiter unterstellt, das Haus gehörte deinen Eltern, deine Mutter war also Miteigentümerin zu 1/2 der in Frage kommenden Immobilie und angenommen, es gäbe kein anderslautendes Testament, erbt dein Vater 1/4 des auf die Verstorbene entfallenden Vermögens und 1/4 Zugewinnanspruch, also die Hälfte und du die ander Hälfte ihres Nchlasses.

Nach gesetzlicher Erfolge fiele dir alo 1/4 des Miteigentums am Haus zu, deinem Vater, der bereits 1/2 hält, ein weiteres Viertel, also 3/4 Eigentumsanteil.

Ihr könnt in Gesamthandsgemeinschaft nur gemeinsam über den Verkauf entscheiden, wobei dein Vater allerdings ein Vorkaufsrecht besitzt, es also direkt selbt erwerben kann.

In beiden Fällen bekämst du 1/4 des Verkehrswertes bzw. Verkausferlöses überwiesen.

Stand die Immobilie im Alleineigentum deiner Mutter, 1/2.

Beides erklärt euch der Notar, zu dem ihr zwingend mit Personalausweis persönlich müßt, dann gerne auch genauer.

Könnt ihr euch nicht über den Verkauf einigen, wird es teuer: Du kannst Teilungsanordnung des Erbes beantragen, Zwangsversteigerung erwirken und das Haus würde weit unter Wert und mit erheblichen Prozesskosten verkauft.

G imager761

Kann ich mich beim Amtsgericht informieren ob ich beim verkauf dabei sein muss und was mir zusteht ?

Dein Vater muss dich nicht fragen ob er das Haus verkaufen darf da er im grundbuch eingetragen ist.im Regelfall ist es so wenn kein Testament vorliegt,dass der Hinterbliebene Partner alles erbt allerdings kannst du dir einen pflichtteil auszahlen lassen.da du das einzige Kind bist würde sich das auf 50 Prozent belaufen

Nein, nach gesetzlicher Erbfolge erbt der hinterbliebene Ehegatte gerade nicht alles, und das Kind wird Miterbe. Schau mal in § 1931 BGB.

Der Vater kann das Haus garnicht alleine verkaufen, weil die Mutter ja auch noch im grundbuch steht. Daher werden der Notar und das Grundbuchamt einen Erbschein sehen wollen, um erkennen zu können, wer denn nun Erbe der verstorbenen Mutter ist.

Wenn es tatsächlich kein Testament gibt, musst du dir keine Sorgen machen. Du kannst aber auch selbst einen Erbschein (über deine Hälfte von Mutters Vermögen) beantragen.

@Geochelone

Wo stell ich so einem Antrag denn ?

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und Du bist Miterbin geworden. Diesbezüglich hättest Du, je nachdem, wann Deine Mutter gestorben ist, Post vom Nachlassgericht bekommen müssen. Möglicherweise bildest Du eine Erbengemeinschaft mit Deinem Vater, die noch auseinandergesetzt werden muss. Bitte wende Dich umgehend an einen Rechtsanwalt mit erbrechtlichen Kenntnissen, da Dir hier sicher nicht weitergeholfen werden kann.

Ich bin aber noch nicht angeschrieben worden. Wo kann ich sowas in Erfahrung bringen beim Amtsgericht ?