Wenn man wegen Eigenbedarf gekündigt wurde kann man dann auch schneller raus ohne weiter zu zahlen?

6 Antworten

"Raus" kann man wann man will, vor Ablauf der Kündigungsfrist. Nur Miete + Nebenkosten sind bis zum Vertragsende zu entrichten.

Bei Eigenbedarfskündigung kann es aber sein das der Vermieter froh ist früher über die Wohnung verfügen zu können und den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag entläßt.

Das sollte man vorab mit dem Vermieter klären. Sonst hat man im E-Fall 2 Mietverträge an der Backe.

Also hier kann ich Dir nur folgendes raten:

Wenn Du eine Wohnung gefunden hast, Dein Mietverhältnis wegen der Eigenbedarfskündigung aber erst in 2,5 Monaten endet....rede mit dem Vermieter.

Die meisten Vermieter heutzutage wissen auch, wie, je nachdem wo man wohnt, schwer, es sein kann eine neue, bezahlbare Wohnung zu finden.

Erkläre Deinem Vermieter, dass die neue Wohnung nur dann zugesagt werden würde, wenn ihr zum Datum xx.xx.2015 auszieht, ob er das so akzeptieren könnte, ohne auf doppelte Mietzahlung zu bestehen (das dann auch schriftlich geben lassen)!

Ansonsten, würdet ihr einfach umziehen, ohne vorherige Genehmigung Deines jetzigen Vermieters, würdet ihr bis zum Mietvertragsende, die Miete der alten Wohnung ebenfalls weiter zahlen müssen....!

Ist ziemlich vertrackt, aber ist leider gesetzlich so geregelt.

Alles Gute...

muss man (...) auf jedenfall die 3 Monate noch weiterzahlen egal ob man früher schon weg ist oder nicht.

Genau das muss man: Euer Vertrag und damit eure Zahlungspflicht endet eben nach Ablauf der Kündigungsfrist, nicht duch Auszug - es sei denn, der Vermieter wäre für den vorfristigen Auszug dankbar und böte einen Aufhebungsvertrag zu diesem Termin an.

G imager761

Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist, also nach den 3 Monaten. So lange musst du auch die Miete noch bezahlen.

Du kannst allenfalls versuchen, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Vielleicht kommt er dir ja entgegen, wenn du andeutest, du könntest dich ja auch gegen die Eigenbedarfskündigung wehren.
Einen Rechtsanspruch darauf hast du nicht, aber du kannst es ja versuchen.

Wenn man diese Andeutung macht, könnte es als Erpressung gewertet werden, was zur Folge hätte, dass eine getroffene Regelung zum vorzeitigen Auszug im Nachhinein ungültig werden könnte.

Und unabhängig davon: wenn der Vermieter seine Rechte kennt und weiß, dass seine Kündigung wegen Eigenbedarfs nichts anfechtbar ist, dann wird er nach so einer Drohung erst Recht nicht mehr gesprächsbereit sein.

@Genesis82

Das ist jetzt nicht dein Ernst. Jedem Mieter steht das Recht zu, gegen eine Eigenbedarfskündigung vorzugehen. Diesen Schritt anzukündigen, ist keine Drohung und auch keine Erpressung.

Jeder Vermieter, auch der, der 100% im Recht ist und das weiss, kommt nicht um das Problem herum, dass der Mieter erst mal wohnen bleibt, wenn er Klage eingereicht hat. Daher ist es gar nicht von Bedeutung, ob die Klage Erfolg hat oder nicht. Der Aufschub ist das eigentliche Problem. Und eben deswegen ist mancher Vermieter zum Kompromiss bereit und lässt sich dann eben auf einen Vergleich Halbe-Halbe ein.

Nein, das ginge so nicht. Im Einvernehmen mit dem V. kann aber durchaus ein früherer Auszug vereinbart werden. Möglicherweise wäre das sogar im Interesse des Vermieters.