Wenn jemand eine Straftat begeht, und in der Zwischenzeit bis zu seiner Verurteilung wird das betreffende Gesetz geandert?

7 Antworten

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In dem Fall gilt das zur Tatzeit gültige Gesetz zur Verurteilung bzw. zum Freispruch.

Genauso verhält es sich mit dem Alter. Da gilt bis 21 immer das zum Tatzeitpunkt geltende Gesetz. D.h. von 14-18 wirst du nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, zwischen 18-21 entweder nach dem Jugendstrafrecht oder dem Erwachsenstrafrecht. Dies entscheidet sich nach deiner geistigen Reife. Ab 21 gilt ausnahmslos das Erwachsenenstrafrecht.

Sprich begehst du mit 20 eine Straftat und wirst am nächsten Tag 21, wirst du dennoch nach dem Jugendstrafrecht bestraft...

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Nach dem zur Zeitpunkt des Delikte gültigen Version des Gesetzes. 

Wenn jemand gegen einen Paragraphen des Strafgesetzbuches verstoßen hat und deshalb angeklagt wurde, danach aber der Paragraph abgeschafft wird oder die Sache nicht mehr strafbar ist, ist damit auch die Anklage hinfällig. Ermittlungsverfahren werden eingestellt, bereits Verurteilte sind nicht mehr vorbestraft und wenn schon jemand deswegen im Knast sitzt. wird er sofort entlassen. Ein gutes Beispiel ist der ehemalige § 175 (Homosexualität unter Männern). Dieser Paragraph wurde abgeschafft, Homosexualität ist nicht mehr strafbar, also kann dafür auch niemand belangt werden für die Zeit, als es noch strafbar war. In jedem Fall gelten die aktuellen Gesetzt und nicht die ehemaligen.

 Die Antwort findest du im § 2 StGB. Die ersten 3 Absätze dürften deine Frage beantworten:


(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.

(2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.

(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

Um deine Frage "wird der Täter dann nach altem oder neuem Strafrecht verurteilt." zu beantworten: Das Gesetz wird angewandt, das das mildeste ist.

Rein formell muß nach dem zum Tatzeitpunkt geltendem Recht geurteilt werden. Es ist aber sehr wahrscheinlich daß das Verfahren eingestellt wird.