Was passiert wenn ein Minderjähriger eine Straftat begeht [Urkundenfälschung]?

6 Antworten

Also die Eltern werden nicht bestraft. Es gibt in Deutschland keine Sippenhaft. Es gibt auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass Deine Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Also mach Dir da mal keine Sorgen.

Strafe: Du könntest dich damit zwar strafbar gemacht haben, sofern Du mindestens 14 Jahre alt bist. Allerdings wäre die Strafe nicht so groß. Ein Verfahren wird eingestellt, wenn Du ein paar Stunden Sozialdienst im Altersheim, oder so, ableistest. 

Dann noch die Frage nach dem Schadenersatz: Im Alter von 7 bis 17 Jahren muss man dann für den Schaden, den man angerichtet hat, aufkommen, wenn man die entsprechende Einsichtsfähigkeit hat. So wie Du das schreibst, weisst Du, dass das nicht in Ordnung war. Also bist Du ersatzpflichtig. Das bedeutet, wenn die Sache auffliegt, musst Du das bezahlen. (Nicht die Eltern).

Für zukünftige Fälle: Mach das besser nicht mehr.

Danke für deine Antwort und habe auch gehört, dass man es auch Zahlen kann wenn man Arbeitet also wenn man einen Beruf hat.

@ahmet720w

Das stímmt. Du hast geschrieben, Du hättest das nicht benutzt. Deshalb könnte es sein, dass der Schaden nicht so groß ist. Dadurch ist die ganze Sache vielleicht nicht sehr schlimm.

Also bist Du ersatzpflichtig. Das bedeutet, wenn die Sache auffliegt, musst Du das bezahlen.

Das ist im Prinzip richtig. Erwähnenswert wäre vielleicht noch, dass der Schaden auch deutlich niedriger sein kann als der Wert der gekauften Waren oder Dienstleistungen. Der Fragesteller müsste dann nur den Schaden begleichen.

"um zu prüfen ob das klappt" - wie kommst du auf diese Idee? Du gehst doch auch nicht los und prüfst, ob ein Banküberfall klappen würde. Die Minderjährigkeit ist hier nur im Bezug aufs Erwachsenenstrafrecht relevant, sobald du über 14 bist, bist du auch strafmündig.

Hierbei ist wohl eher die Rede von einem Betrug als von einer Urkundenfälschung. Letztere kommt aber je nach Vorgehensweise ggf. hinzu.

Und ich wäre sehr vorsichtig mit der Äußerung "wenn du erwischt wirst". Flugzeug- und Bahntickets haben sicherlich entsprechend seriöse Anbieter und einen nicht zu verachtenden Geldwert, das wird sicher zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt und dann kann auch dein/eurer Internetanschluss ermittelt werden. Dass du deine Identität nicht angegeben hast, heißt noch lange nicht, dass wegen dieser Sache nicht in nächster Zeit ein Brief oder sogar Besuch kommt. Ich gehe davon aus, dass das sehr ernst genommen wird und würde raten, das nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Und auch ohne die letztendliche Nutzung der Tickets sind das alles Kaufverträge. Die Tickets sind verkauft, die Plätze reserviert/belegt und durch die betrügerischen Handlungen entstehen dem Anbieter finanzielle Schäden. Daraus ergeben sich Ansprüche auf Schadensersatz, die sich zivilrechtlich gegen dich durchsetzen lassen und dann musst du nicht nur das bezahlen, sondern mindestens auch den Anwalt, den du dann aufsuchen solltest.

ich könnte aber theoretisch auch sagen das ich es nicht gewesen bin.

@ahmet720w

Dann wird dem weiter nachgegangen. Wer käme sonst infrage? Dann ergibt sich ein Kreis aus Verdächtigen, aber noch lange wird nicht einfach das Verfahren eingestellt. Man kann die Ermittlungen später auch darauf konzentrieren, von welchem Gerät das gemacht wurde und wer das nutzt. Oder wann das passiert ist und dann wiederum wer zu dieser Zeit wohl dort Internetzugang hatte. Das ist nur eine weitere sehr fragwürdige Idee, von der ich im Hinblick auf das Ergebnis eher abraten würde. 

Wenn man dich dann erwischt hat, wäre gar keine Aussage sicher besser, als das. Später kann das wiederholte Lügen strafschärfend im Bezug auf die mehrfachen Betrugstaten gewertet werden. 

"Auch der Versuch ist strafbar".

Wenn du minderjährig bist, aber über 14, wirst du nach Jugendstrafrecht verurteilt. 

Bei einer Ersttat (Versuch) wird es auf Sozialstunden hinaus laufen.

Urkundenfälschung ist KEIN "Dummejungenstreich" das wird ziemlich hart bestraft.

Nein du nicht aber deine Eltern werden bestraft . Auf Kreditkartenfälschung glaub ich sogar Haftstrafe + Diebstahl weil du damit Eingekauft hast

Woher weißt du das er noch Kind ist?

er hat Minderjährig geschrieben ! Also ist er wahrscheinlich beschränkt Straffähig

Nein du nicht aber deine Eltern werden bestraft .

Nein, man wird nicht für das bestraft, was ein anderer getan hat. Wer mit einer gefälschten Kreditkarte einkaufen geht, muss selbst dafür geradestehen.

Auf Kreditkartenfälschung glaub ich sogar Haftstrafe + Diebstahl weil du damit Eingekauft hast

Mit einer gefälschten Kreditkarte einkaufen zu gehen, ist kein Diebstahl.

Weist du nicht das wenn ein Minderjähriger eine Straftat begeht die Eltern haften? Und jain es ist nicht direkt Diebstahl aber im übertragenen Sinne Kauft er sich Tickets mit nicht vorhandenem Geld

@djstini

Weist du nicht das wenn ein Minderjähriger eine Straftat begeht die Eltern haften?

Nein, das weiß ich nicht. Wo soll das denn stehen?

Und jain es ist nicht direkt Diebstahl aber im übertragenen Sinne Kauft er sich Tickets mit nicht vorhandenem Geld

Im Strafrecht gibt es ein Analogieverbot. Es würde gegen § 1 StGB verstoßen, aus einer Tat, die „nicht direkt ein Diebstahl“ ist, einen „Diebstahl im übertragenen Sinne“ zu machen.

@john4711 Hier handelt es sich um Urkundenfälschung und Betrugsversuch.  Selbstverständlich ist das strafbar
@DerHans

Hier handelt es sich um Urkundenfälschung und Betrugsversuch.

Bei der Urkundenfälschung sind wir uns einig. Aber woher nimmst Du den Betrugsversuch? Aus meiner Sicht ist der Betrug vollendet.

Selbstverständlich ist das strafbar

Warum schreibst Du mir das? Ich weiß das.

Ok dann wirst du wohl Recht haben :-/ sry

Sicher, ist ja nicht so als ob sowas erlaubt wäre!?