Wenn man nur wochentags arbeitet und DO, FR krank ist, aber am folgenden MO wieder fit - braucht man eine AU?

4 Antworten

Nein. Musst dich aber am Freitag wieder für Montag gesund melden.

DerCaveman  08.06.2021, 01:00

Wie soll das denn gehen? Vielleicht ist er am Freitag ja noch gar nicht gesund. Wenn aber doch, warum arbeitet er dann nicht?

Curasanus  08.06.2021, 17:57
@DerCaveman

Er kann zum Freierabend anrufen. Wenn er das nicht macht, braucht er eine Krankschreibung

DerCaveman  08.06.2021, 23:47
@Curasanus

Nach der gesetzlichen Regelung braucht er keine Krankschreibung, wenn er Montag wieder arbeitet.

die Wochentage gehen von Mo(-ntag) bis So(-nnabend) , wenn du also Donnerstag und Freitag krank bist , benötigt der AG von dir einen gelben Schein

DerCaveman  08.06.2021, 01:03

Nach der gesetzlichen Regelung erst ab dem auf den 3. Krankheitstag folgenden Arbeitstag. Wenn er Sa und So frei hat, waere das der Montag. Dann ist er aber wieder gesund und braucht somit auch keine AU Bescheinigung (ausser fuer ihn gilt eine von der gesetzlichen Regelung abweichende).

§ 5 des Entgeltfortzahlungsgesetz regelt folgendes: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“

Das Gesetz spricht von drei Kalendertagen und nicht von Arbeitstagen.

Samstag und Sonntag sind eindeutig Kalendertage, auch wenn man an diesen Tagen nicht arbeitet.

Daher muss im geschilderten Fall eine AU vorgelegt werden.

Der Arbeitgeber kann jedoch auch abweichende Regelungen treffen in Bezug auf Wochenenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gesetzlich muss am auf den 3. Krankheitstag folgenden Arbeitstag eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Wenn du Do und Fr krank bist und am Wochenende frei hast, waere der Montag der auf den 3. Krankheitstag folgende Arbeitstag. Bist du dann aber wieder gesund, ist alles ok.

Allerdings ist der Arbeitgeber berechtigt, auch schon vorher eine AU Bescheinigung zu verlangen. Wenn das bei euch der Fall ist, musst du die Bescheinigung auch schon entsprechend frueher vorlegen.