Wenn man Mitte des Monats einen Job gefunden hat. Wie läuft das mit dem ALG 2 Geld?
Krieg ich noch die Kohle bis Ende des Monats bezahlt oder wird mir das Geld exakt bis zum Arbeitsbeginn gezahlt ?
7 Antworten
Da ALG II im Voraus gezahlt wird, hast Du es bereits bei Arbeitsaufnahme Mitte des Monats.
Angerechnet wird Dein Einkommen in dem Monat in welchem es Dir zugeflossen ist, nicht in dem Monat in dem es verdient wurde.
z.B.
Lohn 05/2018 - erhalten am 31.05.2018 - Anrechnung erfolgt im Mai 2018
Lohn 05/2018 - erhalten nach dem 31.05.2018 - Anrechnung erfolgt im Juni 2018
(dabei ausgehend: Zahlung/Erhalt erfolgt im Juni)
Wenn Dein Arbeitgeber zum 15. des Folgemonats zahlt, hast Du im lfd. Monat keine (Arbeits-)Einkünfte, in diesem Fall wird das ALG II gezahlt, sofern die Voraussetzungen für den ALG II - Bezug vorliegen.
Echt ja ? Würde ich in diesem Fall dann für den ganzen Monat die Kohle kriegen oder nur bis zum Arbeitsbeginn ? Die Arbeit beginnt übermorgen
Du hast für den laufenden Monat schon ALG2 bekommen.
Am Ende des Monats bekommst du deinen Lohn.
Eignentlich sollte das ALG2 bis zum Ende des Monats weiterlaufen, ab dem neuen Monat fällt es dann weg.
Ach du Schande ! Dann würd ich also diesen Monatsende gar nichts bekommen stimmts ?
Ich denke das mein neuer Arbeitgeber meinen Lohn erst im nächsten Monat am 15. zahlt ! Was für ein Zufall was ? Kommt mir irgendwie absichtlich vor !
Alg2 wird im voraus bezahlt in dem beispiel hast dues schon für den egsamten moant bekomen jetzt ist die frage ob du noch alg2 für eine moant bekosmt bis du zb dein1 gehalt bekosmt als beispiel du bekost dein erstes gehal erst anch 6 wochen also am 1.8 dan müste du nichts zurückzaheln am 31.7 müstes du das geld fürden 1 moant ans amt zurückzahlen!
Also bekomm ich diesen Monatsende keinen Cent mehr ? Ist doch blöd dann hätte ich doch 2 Wochen später anfangen können
ALG II wird monatlich im voraus bezahlt . Wenn Du somit Mitte des vorausbezahlten Monats eine Arbeit antrittst, musst Du das dem Jobcenter nur vor Arbeitsaufnahme mitteilen, ohne das bereits erhaltene Geld für den betreffenden Monat zurückzahlen zu müssen.
Für den Folgemonat kannst Du je nach vertraglich vereinbartem Zahlungsziel des ersten Lohnes und der resultierend erwartbaren Höhe des ersten Lohneingangs beim Jobcenter nur unmittelbar um vorläufige Weiterbewilligung bitten , bzw. entsprechend Überbrückungsgeld beantragen.
Dann wird im Folgemonat nur geprüft und aufgerechnet, was wann an Lohn auf dem Konto einging gegenüber welchem dann ausgezahlten ALG II für den Monat des ersten tatsächlichen Lohneingangs.
Ja stimmt das wird ja im Voraus gezahlt. Also bekomme ich diesen Monatsende keine Kohle. Mein neuer Arbeitgeber zahlt immer am 15. Also muss ich weitere 4 Wochen auf das Geld warten. Wie toll ist das denn
Ist das nicht unfair ?
Klingt nach Leiharbeit oder Subunternehmer. Aber genau das erklärte ich Dir ja bereits.
Nehmen wir an, Du kannst Dienstag eine neue Arbeit antreten, dann musst Du das bereits Montag dem Jobcenter melden ( am besten direkt in persönlicher Vorsprache ).
Denen legst Du dann Deinen Arbeitsvertrag vor, wo dann auch ersichtlich ist, welchen Stundenlohn du bekommst , in welchem Zeitraum der Lohn berechnet wird ( üblicherweise zwischen 1. bis letztem eines Monats ) und wann der erste ( Anteils- ) Lohn auf Deinem Konto eingehen wird. ( in Deinem Fall also zum 15. des Folgemonats )
Bedeutet für Dich : am 15. Juley müsstest Du den ersten Lohn für den Abrechnungszeitraum 19. - 30. Juno erhalten.
Da Miete und andere Kosten in der Regel aber je zum 1. eines Monats erneut fällig werden, gewähren Jobcenter in solch einer Konstellation auf explizite Anfrage entweder ein Übergangsgeld oder eine vorläufige Weiterbewilligung für Juley und ggf. noch max. August, bis Du komplet aus eigenen Kräften Deinen Lebensunterhalt decken kannst.
Dann rechnet das Jobcenter ab, was es in Gegenrechnung zum tatsächlichen Lohn dann zuviel gezahlt hat und entsprechend von Dir zurück fordern wird.
DU musst diese Sachlage nur in der persönlichen Vorsprache beim Jobcenter darlegen und musst Dich auch nicht durch " Möglichkeit von Lohnabschlägen " abwimmeln lassen.
Verstehe. Also wenn ich z.B den Vertrag morgen unterschreibe geh ich danach direkt zum Jobcenter. Alles okay, du hast ja erwähnt, das bis ich auf eigenen Beine stehe, das Jobcenter mich unterstützt. Danach sagst du das die das zuviel gezahlte Geld zurückverlangen werden. Gut aber die Kohle wird ja immer im Voraus gezahlt. Das heißt die Kohle für Juni hab ich doch schon und wenn ich übermorgen arbeite, dann bekomme ich keinen Cent mehr vom JC diesen Monatsende. Oder meinst du die geben mir bissl Überbrückungsgeld
Du hast nicht richtig gelesen...
BEVOR Du unterschreibst und Deinen ersten Arbeitstag beginnst, MUSST Du zum Jobcenter und die ganze Sache erst mal anmelden.
ZUDEM köärst Du dort gleich auch ab, was Du von denen erst mal weiter benötigst, bis Du wirklich den ersten Lohn für einen vollen Monat im übernächsten Monat bekommst.
Die kommen nicht grundlegend von selbstmit solchen Hilfen auf Dich zu, sondern sowas musst DU SELBST dort VOR Arbeitsaufnahme und vertraglicher Verpflichtung mit der Sachbearbeitung erst mal durchkauen.
Weder Dein Hunger, noch Versicherungen oder gar Dein Vermieter und andere Vertragspartner von DIR warten wegen Dir stets bis mitte des Monats bis zur Begleichung Deiner Verpflichtungen gegenüber ihnen.
HOFFENTLICH hast Du diesen Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben, BEVOR Du es PERSÖNLICH mit dem Jobcenter hinsichtlich vorläufiger Weiterbewilligung abgeklärt hast.
Deswegen benannte ich bereits mehrfach auch schon die PFLICHT, ein angebahntes Arbeitsverhältnis unaufgefordert VOR Arbeitsaufnahme beim Jobcenter anmelden zu MÜSSEN.
Ich belasse es in Deiner Anfrage mit ABSICHT rein auf diesen konkreten Zusammenhängen. 🤔 ( Gerads DAS es im Vorfeld richtig abgeklärt werden kann mit den Behörden ... ) 😉
Nein nein hab dich verstanden. Das werde ich ja auch machen. Es geht mir um die Kohle die ich am Monatende bekommen sollte. Das werde ich mal mit denen abklären
Ich hatte mein Arbeitsverhältnis mal erst nach 3-4 Tagen beim Jobcenter gemeldet und keinen Ärger bekommen. Ich meine natürlich versuch ich mich möglichst rechtzeitig zu melden, aber die geben den Leuten schon eine Toleranz
Zuflussprinzip. ALG2 gibt's bis das neue Geld da ist.
Du musst die Arbeit melden und die Details absprechen.
Ich bekomme dann am Monatsende keine Kohle mehr :S
Nicht wenn du richtig mit Jc redest.
Wie meinst du das denn ? Krieg ich doch noch Kohle ?
Also mein neuer Arbeitgeber überweist er im nächsten Monat also erst am 15.07
Meinst du etwa das Überbrückungsgeld ?
Das solltest du mit dem JC klären.
Was soll ich da klären ich meine entweder hab ich darauf Anspruch oder nicht. Das wäre blöd wenn ich am Monatsende mit leeren Händen da stehen würde. Ich werde mal das Überbrückungsgeld verlangen
Ja stimmt das wird ja im Voraus gezahlt. Also bekomme ich diesen Monatsende keine Kohle. Mein neuer Arbeitgeber zahlt immer am 15. Also muss ich weitere 4 Wochen auf das Geld warten. Wie toll ist das denn
Ist das nicht unfair ?