Wenn man jemandem das Bein stellt, kann dies im dt. strafrecht als versuchter Mord gewertet werden und zu einer lebenslänglichen haftstrafe führen?

4 Antworten

Wenn du das vor einem einfahrenden Zug, auf der Autobahn oder bei der UBahn, etc. machst, durchaus.

Fehlen noch ein paar Indikatoren wie Motiv (zB du magst den Kerl nicht, weil er dich nicht hat abschreiben lassen in der 4. Klasse), du planst die Aktion ("Heute stelle ich dem Kerl ein Bein, sodass er vor den Zug fällt) und du machst es auch, dann ist es durchaus mit Mord zubestrafen.

Landest dann zwar eher in der Klapse, aber Tageslicht gehört dann erst mal lange Zeit nicht mehr zu deinem Wochenplan.

Ja, kann es. Es hängt von den Tatumständen ab. Wenn du jemandem beispielsweise ein Bein an einer Steilküste stellst, so dass er kopfüber den Abhang hinunterfällt und ins Meer stürzt und/oder auf Felsen aufstößt, könnte das durchaus als Mordversuch gewertet werden.

(Versuchter) Mord kann es dann sein, wenn die Mordmerkmale erfüllt sind. Sonst nicht.

strafsache 
Fragesteller
 15.01.2020, 14:32

Wenn jemand in der aussge vor gericht sagt das wäre ein Versehen in Wirklichkeit aber so gehandelt hat weil er einen miterben ausgelöscht hat, in dem er so in form eines unfalls an einer klippe beseitigt werden sollte. Kann das gericht eine auslesung der gedanken dufch Hirnuntersuchung o.ä. anordnen und so einen Mordversuch nachweisen?

Ja, wenn einen Meter danach eine Schlucht vorhanden ist.