Wenn man ein billiges Auto so um 1000.--2000.- mit neuen TÜV verkauft, aber der neue Besitzer kann das gekaufte Auto dann nicht anmelden, wer haftet dafür?
meine konkret , wenn der neu gemachte tüv im nachhinein aberkannt wird, weil es bei der Prüfstelle schwindeleien gegeben hatte.. wenn das Auto ab dem Prüfdatum auch nicht mehr zugelassen war, und das Auto dann vom neuen Besitzer wieder einen frischen tüv braucht, aber das Auto auch seither nicht mehr angemeldet war. Wenn der neue Besitzer dann nicht durch den tüv kommt weil das Auto mehrere Mängel hat, aber der Verkäufer nichts davon wusste, weil man ja ausgegangen ist das der tüv gilt, und das Auto ok ist.... was ist dann... wer hat schuld, bei Privatverkauf, und bei ausschluß einer Gewährleistung, usw..
4 Antworten
Der Verkäufer hat einen Pkw mit nicht erkennbaren Mängeln verkauft. Ich denke, er sollte den PKW zurücknehmen. Bei einem schummel TÜV könnte die Frage aufkommen ob der Verkäufer das nicht absichtlich organisiert hat.
Ich würde sagen, der Käufer hat offiziell ein Auto mit neuem TÜV vom alten Besitzer gekauft. Den hat es aber in Wirklichkeit nicht. Warum dem so ist, ist erst mal quasi egal. Fakt ist nämlich, dass das Fahrzeug gar nicht so heile ist, dass es überhaupt TÜV-fähig wäre und entspricht damit nicht der offiziell gekauften Ware. Denn der Käufer hat ja das Fahrzeug mit genau dieser Eigenschaft erworben. Somit muss der Verkäufer quasi nachliefern. Der Verkäufer kann zwar den TÜV-Prüfer für die betrügerische Plakette zur Rechenschaft ziehen, aber die Mängel an sich hatte das Fahrzeug ja vorher schon.
Klingt nach einem Fall für die KFZ-Schiedsstelle. Schäden treten auch im Stand auf.
Das wird dann ein Gericht entscheiden