Plakette nicht zugeteilt, nicht angemeldet

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Du mußt schauen, ob auf dem Bericht irgendwo steht "geringe Mängel" oder "erhebliche Mängel". Wenn der Händler das Auto in 2014 zur HU vorgeführt hat, und die HU bestanden ist, dann steht im Bericht nächste HU XX.2016 (z.B. Dezember 2016)

"Plakette nicht zugeteilt" heißt dann, das Auto hat die HU bestanden, aber keine Plakette bekommen, weil es abgemeldet war.

Da das Auto noch kein Kennzeichen hatte, kann der Prüfer die Plakette ja nicht aufkleben, demnach wird dem Auto auch keine Plakette zugeteilt, die bekommt es dann bei der Zulassung von der Zulassungsstelle zugeteilt.

Achte aber bitte darauf, dass die geringen Mängel behoben wurden, denn geringe Mängel sind innerhalb eines Monats zu beben, das Auto braucht aber nicht zu einer Nachkontrolle vorgeführt zu werden.

Falls Dein Händler meint "das Auto hat mit den geringen Mängeln TÜV bekommen, die braucht man nicht fertig zu machen, TÜV ist ja bestanden" (ist eine gängige Händlermeinung), dann verweise ihn bitte auf die

Anlage VIIIa Punkt 3.1.4.2 zu §29 StVZO

Auszug:

3.1.4 Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2

3.1.4.1 keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Absatz 3 zuzuteilen,

3.1.4.2 geringe Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 3 Satz 3 zuteilen; der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen,

3.1.4.3 erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken. Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen. Dabei ist eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte Abgasuntersuchung nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa zu berücksichtigen.

Dein Wagen hat TÜV..! Die Plakette wurde nur nicht zugeteilt, da das Auto nicht angemeldet war und somit auch nicht auf ein Nummernschild angebracht wurde. Hatte ich auch auf meinem TÜV Bericht stehen, als ich Ende letzen Jahrs mein Auto kaufte. Auf der Zulassungsstelle bekommst du dann auf dein Nummernschild die Plakette.!

Nun sind wir schon zu zweit. DH.

@kieljo

3 ;) danke für die Antwort mir fällt ein stein vom herzen

@baecker1990

aber er hat trotz den mängeln bestanden? sind nur kleinere wie Auspuffhalterung, usw..?

Ja bitte, Klar kann ein Auto auch mit kleinen Mängeln bestehen, die nicht gravierend sind und die nicht die Sicherheit beeinträchtigen. Alles gut, sonst würde ja auch nicht drinnen stehen nächste HU xx/2016.!

Plakette wurde nicht zugeteilt - also erstmal nein; dann wurde es repariert, so dass es jetzt wieder zwei Jahre TÜV hat. Die Tüvbescheinigung kannst du zur KFZ-Zulassungsstelle mitnehmen. Irgendwo muss noch eine Liste von der durchführenden Werkstatt sein, falls nicht, ruf den Verkäufer an und frage, was gemacht wurde.

Auf dem GTÜ Zettel stand "Plakette wurde nicht zugeteilt

verschiedenste Mängel aufgelistet erst dann TÜV Plakette

Entschuldigen Sie bitte die Frage, aber wie sieht eine Plakette aus? Ich habe neulich auch ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft mit TÜV bis 2021 und war auf der Zulassungsstelle und habe neue Schilder bekommen, weil das Auto nicht angemeldet war. Aber ich habe nicht verstanden ob ich eine Plakette bekommen habe. Danke für die Antwort

Gib das Auto zurück. Plakette nicht zugeteilt heißt, der Wagen hat keinen TÜV bekommen. Sonst kommen imense Kosten auf dich zu. Beim nächsten Autokauf vor der Vertragsunterzeichnung alle Papiere zeigen lassen unter anderem auch den letzten HU/TÜV-Bericht. Da stehen immer alle Mängel drin, die das Fahrzeug hat, wenn es welche gibt. Ansonsten Finger weg. M.f.G. ichwohngernhier

Falsch, die Plakette konnte nicht zugeteilt werden weil das Fahrzeug nicht angemeldet war. Das bedeutet nicht "durchgefallen".

Also ich muss meinem Vorredner recht geben, das Auto hat TÜV. Die Plakette bekommt er bei Anmeldung neu.! Sonst würde im Bericht ja nicht vermerkt sein, dass die nächste HU 2016 ist, logisch. ;)

@Angii92

Ich lass mich gern eines Besseren belehren,ich hatte diesen Fall noch nicht. In diesem Fall mus das Auto also eine Neuanmeldung bekommen und die ist teurer, als eine Ummeldung. Ist das soweit richtig?

@ichwohngernhier

Da das Auto ja wohl abgemeldet ist, musst du es neu wieder anmelden. Bei einer Ummeldung wäre es noch zugelassen. Der Preisunterschied ist aber gering.