Wenn man bis Freitag krank geschrieben ist, darf man dann Freitag Abend raus gehen für ein paar Stunden ins Volksfest)? ich habe die nächsten 3Wochen urlaub

10 Antworten

Du musst dich während der Zeit der festgestellten 'Arbeitsunfähigkeit' so verhalten, dass es einer Genesung nicht im Wege steht.
Das ist Interpretationssache.
In der Praxis sehe ich da kein wirkliches Problem, es könnte allerdings einen etwas komischen Eindruck auf Kollegen etc. machen, wenn sie dir begegnen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet nicht automatisch "Hausarrest".

Wenn es Dir wieder gut geht, Du niemanden anstecken kannst und Deine Genesung weder verlangsamt oder gar verhindert wird, steht dem Besuch des Volksfestes nichts im Wege.

 

 steht dem Besuch des Volksfestes nichts im Wege.

Wenn man feiern gehen kann, dann kann man auch arbeiten. Dann benötigt man auch keine AU. 

@blackforestlady

Wenn man feiern gehen kann, dann kann man auch arbeiten. Dann benötigt man auch keine AU.

Klar, Du weißt z.B. am Montag, dass ein AN nur bis Donnerstag und nicht bis Freitag arbeitsunfähig ist.

Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht, dass man am "Leben" nicht mehr teilnehmen darf, besonders wenn es sich um den letzten Tag handelt und der AN anschließend wieder einsatzfähig ist.

Wenn die Ärzte Dein "Wissen" hätten, bräuchte man auf der AU-Bescheinigung ja kein " au voraussichtlich bis......". Da könnte man wahrscheinlich noch die Uhrzeit definieren  (Ironie aus)

Ganz nebenbei: Mich würde doch mal interessieren, ob Du Dich an alles hältst, was Du so von Dir gibst oder gehst Du überhaupt nicht arbeiten und vertrittst hier nur die Arbeitgeberseite (siehe viele Deiner anderen Antworten und Kommentare zum Arbeitsrecht)

@blackforestlady

Wenn man feiern gehen kann, dann kann man auch arbeiten.

Einer der dämlichsten Sätze, die hier aber von bestimmten Leuten immer wieder gerne vorgebracht werden!

Im Übrigen ist er auch falsch!

Wer z.B. als Maurer den rechten Arm gebrochen hat, kann zwar nicht mauern und ist deswegen arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann aber mit links immer noch ein Bier auf dem Volksfest stemmen!

Es mutet schon seltsam an, wenn man einerseits tagsueber zu krank zum Arbeiten, andererseits aber abends gesund genug zum Feiern ist.

Es kommt aber immer auf die Art der Erkrankung an. Beispielsweise bei einer fiebrigen Erkaeltung oder gar Grippe wird sich der Besuch eines Volksfestes warscheinlich eher genesungshemmend auswirken und somit zu unterlassen sein. Mit beispielsweise einem gebrochenen Arm sieht es dann schon wieder ganz anders aus. 

Grundsätzlich ja.

Problematisch wird es höchstens dann, wenn du damit deine Genesung deutlich gefährdest oder verlangsamst.

Du hast ne Erkältung, noch leichtes Fieber und gehst dann zum Feiern raus und bist am nächsten Tag noch viel kränker. Das könnte man dir vorhalten.

Wenn das nicht zu befürchten ist, mach dir keine Sorgen.

Du bist mit einer AU nicht grundsätzlich gezwungen zuhause zu bleiben. Du darfst aber nichts tun, was deine Genesung gefährdet oder verzögert.

Ob nun der Besuch eines Volksfestes darunter fällt, kann man kaum beurteilen. Bei bestimmten pychischen Problemen könnte es sogar hilfreich sein.

Auf einem anderen Blatt steht, welchen Eindruck du hinterlässt, wenn du dort auf Kollegen oder den Chef triffst.

Wenn jemand sich wegen "grippalen Infekt" krank schreiben lässt, ist das aber keine psychische Krankheit. Die Art der Krankheit muss schon dazu passen. Und mal angenommen man hätte Depressionen weil Angst vor Menschen und geht dann auf ein Volksfest wo einen der Arbeitgeber erwischt. Ich weiß nicht, was sich ein Richter darüber denken würde. Ich würde bei diesem Prozess nicht dabei sein wollen.
Mit einer Bestätigung aufgrund psychischer Probleme krankgeschrieben zu sein ist das schon wieder komplett was Anderes. Das ist hier aber mutmaßlich nicht der Fall.

@Kitharea

Die Art der Krankheit entzieht sich hier völlig meiner Kenntnis. Deswegen habe ich allgemein geantwortet. Alles andere ist Spekulation.