Grundsteuer bei unterjährigem Eigentümerwechsel?

4 Antworten

Der Gemeinde gegenüber bist du erst zum 01.01.2018 Schuldner. In deinem Kaufvertrag steht aber etwas von Übergang von Lasten und Nutzen. Ab diesem Zeitpunkt schuldest du dem Verkäufer die Grundsteuer als Last. Erfolgte der Übergang z. B. zum 01.07.2017 schuldest du dem Käufer auf Grund dieser Bestimmung im Kaufvertrag die Grundsteuer ab dem 01.07.2017.

Dies wird in vielen Bundesländern so gehandhabt, dass die offizielle Umschreibung erst zum Jahresende vorgenommen wird.

Ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bist jedoch Du dafür zuständig und hast die Grundsteuer auch zu zahlen - sprich, Du schuldest die dem Verkäufer.

lesterb42  16.11.2017, 17:53

Dies wird in vielen Bundesländern so gehandhabt, dass die offizielle Umschreibung erst zum Jahresende vorgenommen wird.

Das wird in ganz Deutschland so gehandhabt nach  § 9 GrStG.

Amberyll  16.11.2017, 22:04
@lesterb42

Mein Fehler - danke fürs schließen meiner Wissenslücke😁

.... ich kenne kein Steueramt, das so einen Wunsch erfüllt.

Alle Kosten und Lasten wuppen muss der, der laut Kaufvertrag zuständig ist.

Schaue also einfach in die Urkunde.

Und so lange Du nicht im Grundbuch stehst, gehen Dich irgendwelche Zahlungen an die WEG und andere bzw. Guthaben aus Abrechnungen nichts an. Es sei denn, es gibt eine Vereinbarung.