wenn ich etwas kaufe und die verpackung ist leer....bekomme ich rechtlich meine ware oder bin ich in

12 Antworten

Also wenn du was im Geschäft gekauft hast, gehste hin und meldest es...Dann musst du ne eidesstattliche Erklärung unterschreiben, wo du versicherst, dass wirklich der Inhalt leer war und dann solltest du es ersetzt bekommen... Mein Ex hat im Media Markt gearbeitet und sowas kam halt auch mal vor und so wie oben beschrieben, wurde gehandelt...

Der Gestzgeber schreibt im BGB §474 vor,dass Ware durch Geld getauscht wird folglich ist die Handlung der Warenübergabe §828 nicht rechtmäßig verlaufen. nach einer eidestattlichen Erklärung,dass du diesen Artikel nicht erhalten hast müsstest du jenen erhalten §487 (garantiere nicht zu 100% dass die paragrphen stimmen aber der inhalt auf jeden fall)

Also ich hatte vor einigen Jahren bei Schaulandt eine Maxi-CD gekauft und erst später gemerkt, dass die CD nicht drin war. Dann bin ich wieder zurück und der Verkäufer ersetzte es und meinte, dass es vermutlich geklaut wurde. Kann also durchaus vorkommen und wenn ich Neuware im Laden kaufe schau ich nicht sofort nach, ob auch alles drin ist.

Kommt wahrscheinlich auch drauf an was Du gekauft hast. Bei CDs zB ist ja oft nur die Hülle und den Silberling muß man sich erst geben lassen. Da würd es wohl gehen.

Aber sonst..... Probiers einfach.

normalerweise sind die verkäufer angehalten in die verpackung zu schauen. man könnte ja mehr rausschmuggeln, als bezahlt. wenn sie das nicht macht, selber nachschauen. pech gehabt, ich glaube nicht, dass man die ware erhält.