Rechtliche Bewertung: Muss eine Kündigung bestätigt werden?

9 Antworten

Der Kündigende mss nur belegen, dass seine Kündigung fristgerecht in den Machtbereich des Vertragspartners gekommen ist.

Wenn du die Kündigung per Einschreiben verschickst , so ist das eine Beweispflicht,

Eine Kündigungsbestätigung brauchst du nicht aber du mußt beweisen können das du gekündigt hast. Schick sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Per E-Mail und Fax. Das ist dann sicher. So mache ich das jetzt immer nachdem mal behauptet wurde das eine Kündigung nicht angekommen ist die ich in den Briefkasten eingeworfen hatte.

Nein, eine Kündigungsbestätigung ist nicht erforderlich.

Aber: wenn es hart auf hart kommt, benötigst Du einehn Zustellungsnachweis. In dem von Dir geschilderten Fall hast Du den nicht. Es hätte genügt, wenn der Shop den Erhalt quittiert hätte.

"Beweis"pflichtig ist derjenige, der den Vertrag "ändern" (also kündigen) möchte.

Wenn es also hart auf hart kommt, hast Du schlechte Karten.

Hallo, die Kündigung ist eine zugangsbedürftige Willenserklärung. Ohne Zugang wird sie niemals wirksam. Die Bestätigung der Kündigung ist ausschließlich wichtig dafür, um den Zugang nachweisen zu können. Nachwweisen muß man ihn nur können, wenn ihn die Gegenseite bestreitet. Hier kommt aber hinzu, dass die Kündigung - vermutlich auf einem Formular - im Shop erklärt wurde. Der Shop ist vermutlich ein freier Handelsvertreter o.ä. für den Mobilfunkbetreiber. Mithin ist er nach dem HGB empfangsberechtigt für derartige Erklärungen und da sie auf einem Formular vorgenommen wurde, ist auch gleichzeitig der Zugang beim freien Handelsvertreter und mithin beim Mobilfunkbetreiber nachgewiesen, da ja die Formulare sehr vermutlich nicht auf der Strasse herumliegen! Wenn das Formular vom Shop ausgefüllt wurde, ist auch ein Indiz auf eine Handschrift eines dortigen Mitarbeiters ...