Wenn ich die Wohnung meiner Mutter übernehme, ändert sich dann der Mietpreis 🤔🤔🤔?
Hier in Berlin sind die Mietpreise in den letzten Jahren schlimm geworden
Ich bezahle für eine 2 Zimmer Wohnung 730 Euro
Meine Mutter lebt mit meinem kleinen Bruder in einer 4 Zimmer Wohnung und bezahlen 580€ ( alter Mietvertrag )
Meine Mutter wird bald Rentnerin und will zurück in die Türkei und mein Bruder heiratet kommenden August
Ich will die Wohnung unbedingt nehmen , zwar zu viele Zimmer aber billiger und sehr Zentral gelegen
In dem Bezirk wo meine Mutter wohnt , fangen die Mieten für ne 4 Zimmer Wohnung ab 100qm2 von 1600€ an .. also hab bei Immobilien Scout geguckt
Muss ich die Befürchtung haben das sich der Mietpreis ändert ?
12 Antworten
Du kannst die Wohnung nicht übernehmen, jedenfalls nicht nach deutschem Mietrecht.Wenn der Vermieter sich drauf einlässt, ist das nicht unzulässig, wird er wohl eher nicht. Mutter müsste den MV kündigen und du könntest dich um ihre Wohnung bewerben. Mit neuem Mietvertrag und neuen Konditionen mit Sicherheit auch anderer (höherer) Miete.
Hallo Kubii00,
nicht zwingend, denn man kann auch den Mietvertrag 1:1 "übernehmen", sodass man der Gier des Vermieters entgegenwirkt. Jeder Vermieter wird wohl immer einen neuen mit neuen Konditionen erstellen wollen.
Ich habe das selbst schon ein paar Mal gemacht und es hat wunderbar geklappt. Absichern sollte man sich aber zwecks Kautionsauszahlung, diverse Dinge bzgl. Renovierung/Schönheitsreparaturen usw. Zudem auch schauen, ob irgendwelche Fallstricke zukünftig auftauchen könnten oder vorhanden sind.
Generell finde ich die Mietvertragsübernahme ganz gut, um so Gier vorzubeugen.
Bei meiner alten Wohnung wurde stets mit jedem neuen Mieter der Mietzins frech angehoben. Dass man natürlich unter der Hand "billig" renoviert hat oder es anders begründen konnte, ist ja klar bei der Giergeilheit. Die Wirtschaft schaut da schon, dass noch mehr Geld "hintenherum" erwirtschaftet werden kann. Daher ist auch diese Mietpreisbremse ein Witz (wie fast alles, was seitens Regierung nicht durchdacht ist).
Meine alte Wohnung (1,5 Zimmer) hat 450,00 € warm gekostet, dann 500 € und nun 690 €. Finde den Fehler^^ Der Vermieter und die Immobiliengesellschaft nagen sicherlich nicht am HUngertuch, sodass dies stets vonnöten gewesen wäre. Beim Nachbarn wurden auch über x Jahre aus 660 € gezielt 1100 €.
Hier noch ein paar Infos:
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/in-mietvertrag-eintreten/
Auch wenn Du den Mietvertrag 1:1 übernimmst, kann der Vermieter alle rechtlichen Mittel nutzen, um nach x Jahren den Mietzins dementsprechend anzupassen. Ebenfalls, falls der Mietspiegel in der Region höher ist und Dein Mietzins darunter liegt. Da gibt es auch Tricks und Regelungen.
Dafür braucht es das Einverständnis des Vermieters.
Der Mietpreis wird sich ganz sicher ändern. Der Vermieter wird einen neuen Vertrag mit dir machen.
Wenn du die Wohnung offiziell als Hauptmieter übernimmst wird der Vermieter mit Sicherheit die Chance nutzen und die Miete erhöhen.
Einzige Chance: Deine Mutter bleibt formell die Mieterin.
Nein, das greift hier nicht, denn die Mutter kann den Sohn kostenfrei bei sich wohnen lassen.
Hier wäre Mutti aber gar nicht mehr vor Ort...
Sie kommt ab und zu nach Deutschland....
Genau, zu Besuch. Und ihr Lebensmittelpunkt ist in der Türkei. Damit ist die Sache klar: Der Plan ist Blödsinn und geht nicht auf.
Und an dieser Stelle bin ich raus. x
Warum fragst du das nicht den Vermieter deiner Mutter, ob das möglich wäre.
Aber er kann die Wohnung teurer vermieten, dann könntest du auch in deiner Wohnung bleiben.
Der Mietvertrag läuft auf deine Mutter und du kannst nicht einfach die Wohnung so übernehmen, der Vermieter muss nicht darauf eingehen.
Wenn die Wohnung mehr Zimmer als deine hat, dann wird der Vermieter wahrscheinlich an Leute vermieten, die dann mehr bezahlen.
Es ist dasselbe, wenn du aus deiner Wohnung ausziehst und dem Vermieter vielleicht drei neue Mieter vorschlägst, muss er die nicht nehmen.
Dann würde der Vermieter von deiner Mutter sicher auch eine Schufa-Auskunft von dir verlangen und ob du einen Arbeitvertrag hast, wie bei jedem anderen Mieter heute.
Das wäre unerlaubte Überlassung der Wohnung an Dritte und kann mit fristloser Kündigung enden. Ohne Einverständnis des Vermieters wird das nichts. Das wird am Ende auf einen neuen Mietvertrag hinauslaufen.