Vermitet erlaubt nicht Tapete zu wechseln?

6 Antworten

Tatsächlich ist die Mutter Mieterin der Wohnung und bestimmt die Dekoration ihrer Mieträume, nicht du.

Und dir darf sie - zumal als Minderjährige - die Mieträume ebensowenig einfach ungefragt komplett überlassen wie deinem großen Bruder, was der Fall wäre, wenn du ihr Zimmer übernimmst. Dazu zählt auch, dass sie woanders mietet und in der alten Wohnung nur mal besuchsweise vorbeischaut, ohne dort zu wohnen, also nicht vertragl. Nutzerin der Wohnung wäre :-(

Kommt der VM dahinter, bekäme sie die fristlose Kündigung wg, unberechtigter Gebrauchsüberlassung Dritter!

Und jede Wette, irgendein Nachbar oder Postzusteller steckt ihm, wer sich dort immer aufhält und dass die Mieterin über Wochen nie anzutreffen ist :-O

G imager761

Wie alt bist du? Stehst du im Mietvertrag? Wenn nicht, hast du keinen Anspruch auf Verbleib in der Wohnung. Wenn Mutti ausziehen will, muss sie kündigen  Dich und deinen Bruder muss sie mitnehmen (da verm. beide minderjährig).

Sobald deine Mutter ausgezogen ist kannst du den Vermieter fragen er gibt dir da Auskunft

Hey Grüß dich, solange der Vermieter sagt dass du in der Wohnung machen kannst was du willst, dann lass deiner Kreativität freien lauf. Sofern er aber dann verlangt, dass du zwar machen und tun kannst was du willst aber die Wohnung im Ursprungszustand sein soll sobald Ihr auszieht, dann würde ich lieber nichts machen. Das Geld ist es dann nicht Wert. Erkundige dich einfach mal bei deinem Vermieter.

Ich weiß ja nicht was für Vermieter sagt , bin 15 , kenn den auch nicht nie gesehen oder sonst was, wir werden auch hier nicht ausziehen , bis das passiert würden einige Jahre vergehen ..

Was deine Mutter erzählt ist, sorry, Quatsch.

Der Vermieter kann/darf nicht vorschreiben wie seine Mieter während des Mietverhältnisses die Wohnung dekorieren.

Wichtiger ist jedoch die Frage wer Mieter der Wohnung ist.

Ist es deine Mutter kann sie dir und deinem Bruder nicht einfach die Wohnung überlassen.

Meine Mutter zieht nur ein Haus weiter und wird oft bei uns sein , mein Bruder könnte sich die Wohnung nicht finanzieren und das ist bisschen zu kompliziert zu erklären weshalb meine Mutter uns die Wohnung nicht hinterlassen kann , wer der Vermieter ist keine Ahnung , meine Mutter meine sie hat gelesen im Mietvertrag das wir das nicht machen dürften , also wenn das quatsch ist was meine Mutter sagt. Könnte ich das Zimmer um tapezieren ?

@gabi3

Du bist 15 und deine Mutter ist die Mieterin der Wohnung.

Da bestimmt sie wie welche Zimmer gestrichen oder tapeziert werden.

Übrigens kann Mutti riesigen Ärger bekommen wenn sie die Wohnung dir und deinem Bruder zu alleinigen Nutzung überläßt.  

@anitari

"Da bestimmt sie wie welche Zimmer gestrichen oder tapeziert werden." Grundsätzlich ja, allerdings ist zu beachten was im Mietvertrag vereinbart ist.

Mein Bruder ist aber bald 20

@gabi3

Na und?

Es bleibt trotzdem unerlaubte Gebrauchsüberlassung durch Dritte wenn Eure Mutter Euch allein die Wohnung überläßt.

Dann kann ihr nämlich der Vermieter kündigen. In dem Fall müßtet Ihr aus der Wohnung.

Der Vermieter kann/darf nicht vorschreiben wie seine Mieter während des Mietverhältnisses die Wohnung dekorieren."

Da Gebe ich dir recht, allerdings kann der Vermieter verlangen, dass beim verlassen der Wohnung die Wohnung wieder so ist wie sie bezogen wurde...

@MagicFCKBohne

allerdings kann der Vermieter verlangen, dass beim verlassen der Wohnung die Wohnung wieder so ist wie sie bezogen wurde...

Nein. Er kann lediglich verlangen das sie unbeschädigt, besser gesagt nicht übernormal abgenutzt zurück gegeben wird. So wie bezogen geht gar nicht. Außer der Mieter hat gar nicht in der Wohnung gewohnt;-)

Entspricht bei Auszug die Farbgestaltung dem allgemeinen Farbgeschmack und ist eine Renovierung nicht notwendig, kann der VM auch das nicht bei Mietende verlangen.