Wird mein Ausbildungsgehalt angerechnet, wenn meine Mutter Rentnerin ist?
Hallo! Ich bin 17 Jahre und mache bald Ausbildung. Meine Mutter war viele Jahre aus gesundheitlichen Gründen Harz IV abhängig. Da ist es ja so, dass man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und das Ausbildungsgehalt dann als Einkommen zählt und wir weniger Harz IV Geld überwiesen bekommen würden. Sie ist jetzt, wegen ihrer Gesundheit schon Rentnerin und jetzt frage ich mich wie es da läuft. Muss ich Teile meines Gehaltes dann trotzdem abgeben oder darf ich alles behalten? Wir leben zu zweit zusammen in einer Wohnung. Danke für eure Hilfe :)
5 Antworten

Bei Rentnern wird nichts angerechnet.
Du solltest allerdings freiwillig Wirtschaftsgeld zahlen.

Stimmt.
Aber das war der Frage nicht zu entnehmen.
Wird mein Ausbildungsgehalt angerechnet, wenn meine Mutter Rentnerin ist?
Darauf habe ich geantwortet.

Wenn sie noch aufstockend Grundsicherung erhält, bildet ihr immer noch eine Bedarfsgemeinschaft. Dein Einkommen wird also auf das Gesamteinkommen angerechnet.
Dabei hast du einen Freibetrag von 100 € plus 20 % vom Mehrverdienst.

Da sie Aufstockung bekommt, wird deine Ausbildungsvergütung teilweise angerechnet.

Wenn zur Rente noch eine Aufstockung bezogen wird,dann wird deine Vergütung und dein sonstiges Einkommen wie z.B. Kindergeld nach Abzug von Freibeträgen auch auf deinen Bedarf angerechnet,dass wäre beim Wohngeld von der Wohngeldbehörde nicht anders !
Wie viel muss deine Mutter denn für die Warmmiete und für den Abschlag für den normalen Haushaltsstrom zahlen,was außer Kindergeld bekommt deine Mutter noch für dich und was verdienst du in deiner Ausbildung an Brutto ?

Wenn die Mutter bereits Rente empfängt, also kein Hartz 4 mehr, brauchst Du nichts abzugeben als Bedarfsgemeinschaft!
Wenn die Rente durch Grundsicherung aufgestockt wird, doch.