Wenn ein Fremder ein Fenster (etc.) einwirft, wer zahlt den Schaden?

5 Antworten

Grundsätzlich

  • Vandalismus oder Einbruchschäden an Fenstern, Türen etc. obliegen der Sphäre des Vermieters.

Der Vermieter muß den vertragsgemäßen Gebrauch der angemieteten Räumlichkeiten sicherstellen.

Der Mieter kann hier nicht in Anspruch genommen werden, weil er keine Schuld an den Beschädigungen hat.

Der Vermieter kann seine Versicherung in Anspruch nehmen (sofern er eine hat) bzw. den Verursacher haftbar machen, sofern er ermittelt werden kann und auch über entsprechende Einkünfte verfügt, die dann ggf. pfändbar wären.

Wenn der Mieter über eine Einbruchdiebstahlversicherung verfügt, werden i. d. R. Schäden an Türen und Fenstern mit übernommen.

schleudermaxe  12.10.2021, 08:17

Zusammengefasst:

Entweder hat der liebe Mieter eine Glasversicherung für so rd. 25 EUR/Jahr, oder ich habe eine als Vermieter, die dann meist 50 EUR kostet, und der liebe Mieter bezahlt die mit der BK-Abrechnung.

Das ist vielleicht das Problem des Besitzers, des Mieters, denn der hat seine Unschuld zu beweisen, damit wir Vermieter bezahlen können.

Meist bleibt also der liebe Mieter zuständig, der ja sowieso eine Glasversicherung meist hat für so rd. 25 EUR/Jahr für die Dinger, die glasklar seine Sache (Durchzug und so) sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte Stefan1248 bestätigt

Der, der das Fenster kaputt gemacht hat. Ansonsten bleibt der Eigentümer auf dem Schaden sitzen. Ist die Wohnung vermietet, hat der Eigentümer das Fenster schnell zu ersetzen.

IchbineineLiebe 
Fragesteller
 12.10.2021, 02:53

also doch der vermieter ? es gibt wiedersprüchliche meinungen, bist du sicher ?

Ronox  12.10.2021, 03:25
@IchbineineLiebe

Der Vermieter stellt dem Mieter eine Mietsache gegen einen Mietzins zur Verfügung. Wenn die Mietsache beschädigt wird, hat der Vermieter sie ordnungsgemäß wiederherzustellen. Das ist der Witz bei einem Mietvertrag. Es gibt keinen Grund, warum das der Mieter zahlen sollte.

schleudermaxe  12.10.2021, 08:13

Wie kommst Du auf die Idee, wir Vermieter würden sitzenbleiben?

Entweder hat der liebe Mieter für seine Glasflächen(Zuständigkeiten) eine Glasversicherung, für so meist 26 EUR/Jahr lese ich, oder ich habe eine, die der liebe Mieter über die BK-Abrechnung bezahlt. Die kostet dann aber meist so rd. 50 EUR/Jahr.

Ist doch eigentlich ganz einfach, oder?

NonNam  12.10.2021, 13:29
@schleudermaxe

Bist Du Dir da ganz sicher? Kann ich mir schwer vorstellen. Kannst Du wirklich Schäden an der Mietsache einfach so an den Mieter weiter geben? Das wage ich zu bezweifeln, lasse mich aber gerne belehren.

schleudermaxe  12.10.2021, 14:16
@NonNam

Ich gebe aber doch keine Schäden weiter:

Die Beiträge für solche "Reparaturversicherungen" gebe ich über die BK-Abrechnung weiter, wenn denn der liebe Mieter mehr bezahlen möchte, dies also so haben möchte, weil er keine eigene hat.

schleudermaxe  12.10.2021, 14:28
@NonNam

Vandalismus haben wir hier nicht, wir haben hier einen Glasbruchschaden.

Und wie bei Vandalismus, gibt es auch für Glas entsprechende Versicherungen.

NonNam  12.10.2021, 14:34
@schleudermaxe

Wie gesagt, ich kenne mich da nicht aus. Aber es scheint mir ausgesprochen unwahrscheinlich zu sein, dass Du (Fremd)Schäden an Deine Mieter weiter reichen darfst. Ich als Mieter würde das nicht zahlen. Und ich habe keine Verpflichtung (im Normalfall) da eine Versicherung abzuschließen.

schleudermaxe  12.10.2021, 14:36
@NonNam

Versuche einfach mal lernfähig zu sein, und schon ist alles gut.

Was willst Du immer mit Fremdschäden, wenn es nur um eine Glasversicherung geht, die bezahlt den doch.

Und ob der Mieter sein zerbröseltes Cerankochfeld bezahlt bekommt oder nicht, ist doch komplett egal. Er spart 26 EUR, und ich eben nicht.

Der Mieter. Versicherungen zahlen in den meisten Fällen nicht für Mietobjekte. Das Kleingedruckte im Vertrag zu lesen soll helfen.

JMJreboot  12.10.2021, 02:48

Das ist doch Quatsch.

Der Vermieter ist hier in der Pflicht. Den Mieter trifft keine Schuld und seine Versicherung brauch er deswegen ebenfalls nicht bemühen.

schleudermaxe  12.10.2021, 06:46
@JMJreboot

Wo hast Du das denn her?

Noch ist zuständig der Besitzer, also der Mieter, und seine Glasversicherung bezahlt. Schließlich kostet die auch einiges meist so rd. 25 EUR/Jahr.

albatros  12.10.2021, 10:54
@schleudermaxe

Der Mieter ist zwar Besitzer der Wohnung, aber der Vermieter ist Eigetümer. Dementsprechend ist der hier in diesem Fall allein verpflichtet, dem Mieter die Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet zu erhalten. Das umso mehr, weil den Mieter kein Verschulden trifft.

Keinesfall käme eine evtl. vorh. Glasbruchversicherung des Mieters hier zum Tragen.

schleudermaxe  12.10.2021, 11:29
@albatros

Lasse es einfach gut sein, wenn dem Mieter die Scheibe nicht gehört, muss er sie auch nicht putzen. Muss er aber, weil er sie gemietet hat.

Kein Verschulden hat der liebe Mieter zudem zu beweisen, viel Spass, was die Kosten für den Gutachter angeht.

Den Herd muss er ja auch, und die Glasvers. wuppt den Schaden, sogar meine, die schlechte.

Ist aber auch egal, wenn der Mieter keine Vers. hat, habe ich eben eine, und der Mieter bezahlt die über die BK-Abrechnung.

Ich bin doch auf seiner Seite, ist doch mein Vertragspartner, daran ändert ein BGB nichts.

Ich lese auch nicht, dass ich persönlich zu bezahlen hätte und keine Versicherung abschließen darf.

IchbineineLiebe 
Fragesteller
 12.10.2021, 02:48

danke, bist du da sicher ?

Die Kosten muss der Vermieter übernehmen.

schleudermaxe  12.10.2021, 06:47

Wo steht das denn?