Syphon der Badewanne beim Mieter kaputt. Wer zahlt?
Hallo, bei meinem Mieter ist der Syphon (Dichtung) der Badewanne kaputt gegangen und die Wohnung drunter hat nen Wasserschaden erlitten als mein Mieter das Wasser abgelassen hat. Die Eigentümerin der unteren Wohnung hat, als sie den Schaden bemerkt hat, den Klempner gerufen (19:30 Uhr - Notfall). Dieser hat die Sache in beiden Wohnungen inspiziert.
- Wer zahlt den Klempner?
- Wer zahlt den Schaden der Beschädigten Nachbarin unten?
- Wer zahlt die Reparatur bei meinem Mieter?
Hatte noch nie was damit zu tun und wäre für Antworten dankbar.
Danke, Magdalena
3 Antworten
Eigentlich die Druntermieterin. Sie hätte zunächst dich als Vermieter in Kenntnis setzen müssen. Du hättest dann den Handwerker beauftragen müssen. Deshalb ist sie eigentlich in der Zahlungspflicht. Wenn der Auftrag an den Handwerker durch dich erfolgt wäre, hättest du sämtliche Kosten tragen müssen. Als sog. Kleinreparatur gilt dieser Fall nicht. Du darfst also nicht vom Mieter der betroffenen Wohnung dir die Kosten wiederholen.
Alle Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung; sofern eine LeitungswasserV beinhaltet ist.
Das geschädigte Inventar der Mieterin unten zahlt deren HausratV.
Den Klempner zahlt der Auftraggeber.
Den Siphon zahlt der Eigentümer der Wohnung.
Den Folgeschäden reguliert die Wohngebäudeversicherung.
Sollte in der unteren Wohnung auch Hausrat geschädigt worden sein, muss der untere Bewohner dies seiner Hausratversicherung melden, insofern er sein Hab und Gut gegen Leitungswasserschäden versichert hat.
Je nach Vertrag könnte die Wohngebäudeversicherung auch die Klempnerkosten übernehmen.