Wenn du in Deutschland lebst bist du i.a.r. erst einmal unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das heißt sowohl in- als auch Ausländische Einkünfte unterliegen der deutschen Einkommensteuer. Da spielt es auch keine Rolle ob das geld auf ein deutsches konto überwiesen wird oder nicht.

Steuerbar wäre ggf der Veräußerungsgewinn (nicht die ganzen einnahmen). Wenn es sich um Privatvermögen handelte aber auch nur wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre gelegen haben oder es zwischen Anschaffung und verkauf bzw in den letzten drei Jahren vor verkauf nicht ausschließlich selbst genutzt wurde.

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Iran wären die Einkünfte hier aber wohl Steuerfrei (unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt)

Sprich mit einem Steuerberater um zu klären ob der Sachverhalt in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss.

Aus Steuerlichen gründen wir auf deinem Konto nichts gesperrt. Eine etwaige Steuer würde nach der Steuererklärung festgesetzt und dann müsstest du sie bezahlen.

Der Iran gilt aber als Hochrisikoland in Bezug auf Geldwäsche. Es könnte daher sein, das deine Bank einige rückfragen hat. Halte da alle unterlagen zum kauf und verkauf der Immobilie bereit

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