Sturmschaden was zählt der Vermieter dem mieter?

13 Antworten

Schäden am Gebäude - Vermieter bzw. seine Gebäudeversicherung

Schäden am Hausrat des Mieters - der Mieter bzw. seine Hausratversicherung

seine Hausratversicherung

Das bezweifle ich (gemäß AVB nicht versichert).

@albatros

Wäre das so, dann bleibe der Mieter auf dem Schaden sitzen.

Der Vermieter haftet gebenüber dem Mieter nicht für die Einwirkungen höherer Gewalt.

@schelm1

so ist es...

@albatros

Dann sind es (sehr) schlechte Bedingungen!

.... und Dein Berater/Makler hat wirklich keinen Plan?

Mein Schaden ordnet meine Hausratversicherung, wer denn auch sonst?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

. Welche Sturmschäden zahlt die Versicherung?

Ab der Windstärke 8 werden Sturmschäden durch die Versicherung übernommen.

Die Strurmschädenversicherung.

Hat der Mieter garantiert nicht. Die HRV tritt hier auch nicht ein. (s. AVB HRV).

@albatros
Die HRV tritt hier auch nicht ein

Wieso?

@NamenSindSchwer

Lies in den AVB der HRV nach. Dort steht was wann versichert ist und was nicht. Sturmschaden garantiert nicht!

@albatros

Seit wann sind Sturmschäden in der Hausratversicherung nicht mitversichert? Das ist doch eine der standardmäßig versicherten Gefahren...

Von daher: Welcher Ausschluss soll hier greifen?

@NamenSindSchwer

Nun, hab mir grad noch mal die Versicherungsbedingungen angeschaut. Gegen Sturmschäden ist man nur innerhalb von Gebäuden versichert. Ob da der Balkon mitzählt? Wohl eher nicht. Außerdem hat ja nicht der Sturm den Rosenbogen zerstört sondern die umgefallene Trennwand. Da könnte u. U. die Haftpflichtversicherung des Vermieters greifen.

Ich gehe davon aus, dass die HR hier nicht leisten würde/wird. Aber fragen ist ja nicht verboten.

Da die Trennwand scheinbar nicht korrekt befestigt war (s. Foto) könnte die HPV des Vermieters greifen. Das müsste genau vor Ort untersucht und begutachtet werden.

@albatros
Gegen Sturmschäden ist man nur innerhalb von Gebäuden versichert

Das stimmt so pauschal nicht. Diese Einschränkung gilt nur im Rahmen der Außenversicherung, welche hier aber nicht zum tragen kommt, da der Balkon bedingungsgemäß zum Versicherungsort zählt.

Ich gehe davon aus, dass die HR hier nicht leisten würde/wird.

Da irrst du dich. Das ist zu 100% ein Hausratschaden.

Außerdem hat ja nicht der Sturm den Rosenbogen zerstört sondern die umgefallene Trennwand. Da könnte u. U. die Haftpflichtversicherung des Vermieters greifen.
  1. Die Haftung des Vermieters ist fraglich (starker Sturm)
  2. Selbst wenn der haftet, müsste dennoch die Hausratversicherung zahlen. Das macht auch deutlich mehr Sinn den Schaden über die Hausratversicherung abzurechnen, denn erstens ist es unkomplizierter/schneller (keine ewigen Streitereien, evtl. sogar mit Anwalt, wegen zweifelhafter Haftung) und zweitens reguliert die Hausrat zum Neuwert, der Vermieter (und dessen HUG) sind nur zur Erstattung des Zeitwertes verpflichtet.
@NamenSindSchwer

Nun, dann die Probe auf's Exempel: Schadensmeldung und dann überraschen lassen. Es hat wohl hier keinen Zweck, weiter zu spekulieren. Bin auf die Ergebnismeldung gespannt.

Deine Hausratversicherung, wenn du eine hast. Wenn nicht, zahlst du selbst.

Den Schaden am Haus trägt die Gebäudeversicherung des Vermieters.