Klausel im Mietvertrag - Zwang zur eigenständigen Anmeldung bei Kabel-TV?
Hallo,
in meinem neuen (noch nicht unterschriebenen) Mietvertrag ist Kabel-TV ausdrücklich nicht in den Betriebskosten enthalten. Ein funktionierender Anschluss ist in der Wohnung jedoch vorhanden. Im Vertrag steht folgende Klausel:
"Ein TV – Kabelanschluss liegt in dieser Wohnung an. Der Mieter ist nicht berechtigt eine Satelliten - Außenantenne anbringen zu lassen. Der Mieter ist einverstanden, den Anschluss über Kabel bei Bedarf zu benutzen und verpflichtet sich, und zwar unabhängig davon, ob er ein Rundfunk- o. Fernsehgerät betreibt, für die gegebene Anschlussmöglichkeit. Die Kosten trägt der Mieter anteilig."
Kann mir jemand das erklären? Ich bin leider nicht schlau genug, diese Klausel zu verstehen und bevor ich den Vermieter frage, wollte ich mich einmal absichern. Bedeutet das, dass ich mich verpflichte, einen Kabel-Vertrag abzuschließen? Ich schaue generell kaum TV und wenn, dann über das Internet.
Vielen Dank und beste Grüße.
7 Antworten
Es bedeutet dass Du eine Vertrag abschließen musst wenn Du TV schauen willst.
Ich schaue generell kaum TV und wenn, dann über das Internet.
Dann würde ich keinen Vertrag für den Kabelanschluss abschließen.
MfG
Johnny
Ist bei uns auch so. Kabel liegt, die Kosten sind anteilig bei den Mietern umgesetzt; frei ist hier nur das Inet, das ich zum Glück über einen anderen Anbieter habe, da Kabel hier permanent ausfällt....
Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Grundgebühr für den Kabel Anschluss in den Nebenkosten abgerechnet wird. Das ist aber bei dir, lieber Gummibaum, nicht der Fall. Du musst die Anfallenden Kosten für den Kabelanschluss selbst tragen. Die Instandhaltung der Kabelanlage zahlt jeder Mieter mit seiner Grundgebühr. Das ist alles richtig so.
Der Vermieter gestattet keine Installation einer TV - SAT- Antenne an der Außenfassade des Hauses. Der Vermieter hält jedoch einen KabelTV -Anschluss bis in deine Mietwohnung vor. Die Kosten der Vorhaltung soll der Mieter tragen? - Das ist abzulehnen. Die Kosten der Wartung des Kabel-TV-Systems im Haus sind von dir über die Betriebskosten anteilig zu tragen, unabhängig davon, ob du diesen Anschluss brauchst oder nicht. Das ist üblich und liegt im billigen Ermessen des Vermieters.
Einen Zwang zur Anmeldung bei einem Kabel-TV-Betreiber kann ich nicht erkennen.
Ok, danke!
Danke für die Antwort.
So wie ich das verstehe, muss ich aber nicht zwangsweise einen Vertrag mit Kabel-Deutschland eingehen, muss aber über die Betriebskosten für die Bereitstellung des Anschlusses zahlen?
Die Bereitstellung des Anschlusses ist Vermietersache ab Hausverteiler bis in die Mietwohnung und in der Nettomiete bereits enthalten. Über die Betriebskosten bezahlst du nur die turnusmäßig wiederkehrenden Kosten für die Wartung des Kabelanlage anteilig.
Danke!
Du musst die Kosten bis in deine Wohnung hinein auf jeden Fall bezahlen, ob du dich anmeldest oder nicht. Das wird über die Nebenkosten abgerechnet. Der Vermieter wünscht keine Verunstaltung seiner Fassade durch Satellitenschüsseln.
Was ist daran unverständlich?
Immer schön freundlich bleiben und vielleicht lesen, was ich geschrieben habe.
In den Betriebskosten/Nebenkosten wird ausdrücklich erwähnt, dass Kabel-TV nicht enthalten ist. Den Wunsch nach Satellitenschüsseln habe ich auch nicht geäußert.
Die Unverständlichkeit deines Kommentars liegt in deiner Vereinfachung der Kostenfrage. Es wäre hier zu trennen zwischen Wartungskosten der Kabelanlage des Hauses, die im Kanon der Betriebskosten umlagefähig enthalten sein dürfen, den Kosten für das Betreiben des KabelTV an deinem TV- Gerät, die du selbst tragen müsstest und schließlich Kosten der Installation des Kabelsystem sowie dessen Instandhaltung, die hingegen prinzipiell Vermietersache sind. Tatsächlich gibt es Vermieter, die das auch alles in einen Topf werfen, sodass die Mieter schlicht nichts Genaues aus dem Mietvertrag entnehmen können.
Ich finde trotzdem, dass man mir nicht vorwerfen muss "Was versteht du daran nicht?". Mit einer Gegenfrage, die im Grunde meine Dummheit impliziert zu antworten, ist schlichtweg unnötig.
Der Vermieter hat mit dem Vertrag , den du eventuell mit einem Kabelbetreiber abschließen würdest, nichts zu tun. In diesem Vertrag können allerdings Anschlusskosten enthalten sein.
Nun gibt es Wohnlagen, in denen nur das Kabelnetz eines Betreibers vorhanden ist. Hier könnte Der Betreiber mit dem Vermieter bereits einen Vertrag geschlossen haben, den du nun beitreten müsstest, wenn du Kabel-TV sehen willst.
Wie diese konkrete Situation in deiner Wohnlage beschaffen ist, kann eventuell dir dein Vermieter oder die Nachbarn sagen.
Danke. Ich denke, die einfachste Möglichkeit ist dann, mich mit dem Vermieter in Kontakt zu setzen.
also nutzen mußt du den Anschluß nicht, so lese ich es.
Danke für die Antwort.
Heißt das, dass Sie eigenständig einen Vertrag beim Kabel-TV abschließen müssen, oder läuft dies über den Vermieter?