Wenn ein Unternehmen vergisst die Abogebühr abzubuchen, muss ich am Ende dann die Summe von mehreren Hundert Euro zahlen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur fuer die Zeit, die noch nicht verjaehrt ist. Die dreijaehrige Verjaehrungsfrist beginnt am 1. Januar des Jahres, das auf die Anspruchsentstehung folgt.

Aktuell waeren also alle Ansprueche verjaehrt, die vor dem 1.1.2015 entstanden sind. Abokosten aus dem Jahr 2014 oder frueher breuchtest du heute hingegen nicht mehr zu bezahlen (vereinfacht ausgedrueckt).

19Michael69  05.02.2018, 00:36

Ich würde sagen - gut und richtig ausgedrückt ;-)

Gruß Michael

Sagitar12 
Fragesteller
 05.02.2018, 01:43

Danke, kann sein dass es auf das Selbe hinausläuft, aber ich frage nicht nach der Zeit zwischen der Ausstellung der Rechnung und dem spätesten Zahltermin, sondern nach der maximalen Zeit zwischen Leistungerbringung und spätesten Termin für die Rechunungsausstellung. Ich habe also auch noch keine Rechnung bekommen und möchte wissen, ob überhaupt und wie lange die warten können, mit der Ausstellung der Rechnung über eine Leistung (die Sie vor Monaten erbracht haben), damit sie noch gültig ist. Grüße, Sagitar.

DerCaveman  05.02.2018, 01:49
@Sagitar12

Dafuer gibt es keine Fristen. Die Rechnung kann auch erst viele Jahre nach der Leistungserbringung gestellt werden. Allerdings macht es keinen Sinn, eine Rechnung erst nach Eintritt der Verjaehrung zu stellen.

Sagitar12 
Fragesteller
 05.02.2018, 02:10
@DerCaveman

Tut mir Leid, aber das verstehe ich nicht, entweder der zweite Satz ist wahr oder der dritte. Ab wann beginnt die Zeit zur Verjaehrungsfrist zu laufen? Ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, oder dem Zeitpunkt der Rechnungsausstellung?

DerCaveman  05.02.2018, 02:35
@Sagitar12

Die dreijaehrige Verjaehrungsfrist beginnt am auf den Tag der Leistungserbringung folgenden 1. Januar. Der Tag der Rechnungsstellung hat damit nichts zu tun. Die Rechnung kann also auch erst spaeter gestellt werden.

Beispiel: Die Leistung wurde am 1. September 2017 erbracht und die Rechnung erst am 5.1.2018 gestellt. Die dreijaehrige Verjaehrungsfrist hat aber dennoch bereits am 1.1.2018 begonnen, also schon vor der Rechnungsstellung.

mepeisen  05.02.2018, 08:14
@DerCaveman
Der Tag der Rechnungsstellung hat damit nichts zu tun.

Kleine Randnotiz: Bei Stromabrechnungen/ Nebenkosten u.ä. läuft das etwas anders. Sollte hier zwar nicht relevant sein, nur wollte ich auf diese Ausnahmen hinweisen. Wenn heute eine Stromabrechnung für das Jahr 2014 erstellt wird, weil beispielsweise die Stromzähler jetzt erst abgelesen werden konnten und zurückgerechnet wurde, dann beginnt die Verjährungsfrist auch erst heute.

Sagitar12 
Fragesteller
 06.02.2018, 00:20
@DerCaveman

Alles klar! Danke :-)

ich habe vorher nicht gekündigt, weil sie mich eine Zeit lang überzeugt haben

Dieses Unternehmen hat wohl in allen Belangen Probleme, sei es mit der Erbringung der Leistung oder mit dem Einzug der Gelder.

Ich denke, du bist gut damit beraten, wenn du jetzt zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigst.

Das macht zwar den Ärger nicht rückgängig und bewahrt dich nicht davor, für die Vergangenheit noch bezahlen zu müssen - wenn sie den Betrag denn überhaupt jemals einziehen werden - aber zumindest hast du dann in Zukunft Ruhe vor denen und keinen weiteren Ärger.

Viele Grüße

Michael

Die entscheidende Antwort fehlt noch: Wenn der Anbieter trotz gedecktem Konto und vorhandenem Sepa-Mandat nicht abbucht, handelt es sich um sogenannte Annahmeverweigerung. gemäß BGB hat man dann als Schuldner keine Folgekosten zu begleichen, solange man sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbei führt.

Zweite Frage: Was genau wurde dir versprochen und in welchem Punkt weicht das von dem ab, was geliefert wird? Hast du schriftlich, dass sie zugeben, dir etwas anderes versprochen zu haben? Also ein Zugeständnis, dass deine Reklamation OK ist, aber sie halt nicht verpflichtet sind?

Denn nicht alles, was ein Anbieter so behauptet, muss auch stimmen. Je nach Situation kann man trotzdem fristlos kündigen oder den betrag mindern.

19Michael69  05.02.2018, 19:45

Was genau ist denn an der Antwort das "Entscheidende"?

Es geht hier um keinerlei "Folgekosten" - es geht um die "eigentliche Berechnung" und die steht innerhalb der Verjährung außer Frage.

Gruß Michael

mepeisen  05.02.2018, 22:41
@19Michael69

In der Frage steht "muss ich am Ende dann die Summe von mehreren Hundert Euro zahlen". geht dem TE also sehr wohl um Folgekosten...

19Michael69  06.02.2018, 00:35
@mepeisen

Du kennst anscheinend leider nicht die Bedeutung von "Folgekosten".

Es sind KEINE Folgekosten, wenn die eigentlichen Kosten einfach nur noch nicht beglichen sind. Dabei spielt es auch keine Rolle, warum auch immer dies der Fall ist.

Gruß Michael

mepeisen  06.02.2018, 06:26
@19Michael69

Ich kenne sehr wohl die Bedeutung von "Folgekosten". Genauso gut kenne ich die automatisierten Vorgehen großer Konzerne. Mit den ganzen Folgeaktivitäten inklusive Inkasso. Warum so aggressiv?

19Michael69  06.02.2018, 19:16
@mepeisen

Wo oder wodurch war ich denn aggressiv?

Wenn das so bei dir angekommen ist, dann tut es mir leid. Das war ganz sicher nicht meine Absicht.

Gruß Michael

Sagitar12 
Fragesteller
 06.02.2018, 00:36

Leider habe ich schriftlich nichts nützliches, aber die Frage ist ja jetzt benatwortet. Kündigen geht ja nicht. Grüße!!

19Michael69  06.02.2018, 00:39
@Sagitar12

Was meinst du mit "kündigen geht ja nicht"?

Natürlich nicht rückwirkend und in den seltensten Fällen fristlos, aber du kannst zumindest ganz normal firstgerecht kündigen.

Gruß Michael

mepeisen  06.02.2018, 06:31
@Sagitar12

Wenn du die Fragen nicht beantworten magst, kann man dir nicht helfen.

Kündigen geht ja nicht

Wenn man sich geschickt genug anstellt bzw. die Voraussetzungen stimmen, geht das sehr wohl. Man kann beispielsweise wegen Leistungsverweigerung fristlos kündigen. Zudem gibt es fristlose Kündigungen bei einer arglistigen Täuschung.

Um zu schauen, ob das bei dir der Fall ist und ob du etwas nachweisen kannst, muss man ins Detail schauen. Wie sehen deren Werbeangebote aus? Wird da auch etwas versprochen, was nicht gehalten wird? Bei dir gab es bisher also ausschließlich Telefonate?

Auch das ist nicht das Ende vom Lied. Man kann denen schriftlich das Telefonat zusammenfassen und erklären, dass man mit der telefonischen Antwort nicht einverstanden ist und gerne X, Y, Z hätte, wie es versprochen war. Es gibt dann zwei denkbare Reaktionen: A) sie streiten alles ab, B) sie erklären, dass man das versprochen hatte aber nicht halten muss.

Im Falle von A sagt man "Ich weiß aber genau, was mir am Telefon versprochen wurde. Legen Sie mir umgehend das sicherlich aufgezeichnete Telefongespräch vor." Im falle von B hat man einen schriftlichen Beweis.

Der Trick ist hier dann, dass die sich nicht selbst verraten wollen. Natürlich bekommt man das mitgeschnittene Telefonat nie. Dann müssten sie sich ja selbst verraten. Aber: Vor Gericht zählt das, was man beweisen kann. Die Vertragsinhalte muss der Anbieter beweisen. Also müsste er das Telefonat vorspielen.

Ja, es kommt oft vor, dass man am Telefon verarscht wird. Deswegen sage ich immer "klingt toll, aber bitte bestätigt mir das Angebot schriftlich, dann unterschreibe ich. Weißt du was? Ich habe noch nie das Angebot schriftlich bestätigt bekommen....

Sagitar12 
Fragesteller
 06.02.2018, 23:31
@mepeisen

Ich habe den Vertrag ja schriftlich und leider blos im Kontext des Telefongespräches falsch interpretiert, was auch so von dem Konzern gewollt war. Da geht nichts. Dafür haben die sehr sehr gut bezahlte Anwälte, die diese Verträge möglichst dreist und gleichzeitig noch gerade so legal formulieren. Da fragt man sich am Ende nur noch wer würde einen Vertrag wissentlich so menschenverachtend formulieren, um von den Tatsachen gezielt abzulenken. Ich denke das sind Menschen die keine Achtung mehr vor sich haben und denen Fairness schon lange egal ist. Sie betäuben diese Leere mit viel Geld, wie Alkoholiker mit Vodka und tun mir nur Leid. Also nochmal Danke für die Antworten, was ich wissen wollte weiss ich jetzt. Grüße!!

19Michael69  06.02.2018, 23:42
@Sagitar12

Hast du denn zusätzlich zu diesem Text den Vertrag nun zumindest "ordentlich" gekündigt?

Oder noch immer nicht?

Gruß Michael

mepeisen  07.02.2018, 08:23
@Sagitar12
Da geht nichts

Wenn du das sagst. Dann ist dir auch nicht zu helfen.

Ich weiß, dass es in vielen Fällen dann doch anders geht. Gerade bei Telekommunikationsverträgen (mal ins Blaue geraten). Wenn beispielsweise in der Werbung versprochen wird, dass etwas (ohne Einschränkung) Teil der Leistung ist und im Vertrag wird das als freiwillig bezeichnet und hinterher die Leistung verweigert, dann lässt sich so etwas angreifen.

Im übrigen werden verdammt oft Klauseln in Vertragswerken vor Gericht als unzulässig und nichtig erklärt. Das Argument mit den hochbezahlten Anwälten, die das wasserdicht machen, ist nur ein Schein. Wasserdicht sind Verträge tatsächlich gar nicht so oft.

Innerhalb von 14 Tagen hast du ein Kündigungsrecht für Telefonverträge. Falls diese noch nicht überschritten sind -SOFORT MIT EINSCHREIBEN kündigen.

Meines Wissens dürfen diese zu 31.12 2 weitere Jahre alles zurückverlangen was du ihnen schuldest. Mehr aber nicht.

Ich würde auf jedem Fall sofort kündigen. Ich denke auch nicht dass diese bei der Verarbeitung der Kündigung unbedingt bemerken dass sie noch nichts abgebucht haben.

19Michael69  05.02.2018, 00:40
Innerhalb von 14 Tagen hast du ein Kündigungsrecht für Telefonverträge.

Richtig - aber in diesem Fall schon längst vorbei.

Meines Wissens dürfen diese zu 31.12 2 weitere Jahre alles zurückverlangen was du ihnen schuldest. Mehr aber nicht.

Falsch - siehe Antwort von "DerCaveman"

Ich würde auf jedem Fall sofort kündigen.

Würde ich auch - warum er es nicht schon längst getan hat, wenn er es doch tun wollte, bleibt uns verborgen.

Das hilft ihm aber auch nichts bei den noch zu zahlenden Beträgen der Vergangenheit.

Gruß Michael

Sagitar12 
Fragesteller
 05.02.2018, 01:46
@19Michael69

ich habe vorher nicht gekündigt, weil sie mich eine Zeit lang überzeugt haben, dass die Probleme nicht ihre Schuld sind und es bald besser wird, aber es war gelogen.

WAYKOW  05.02.2018, 02:15
@Sagitar12

Dann gibt es noch die Möglichkeit sich an den Verbraucherschutz zu wenden. Wenn du den Eindruck hast du wirst nur abgezockt ist dass der richtige Weg. Meist lohnt sich eine Klage nicht aber der Verbraucherschutz sammelt solche Infos.