Krümmer vom TÜV eingetragen = legal?

5 Antworten

Das erkennen Sie daran, dass die Leistungssteigerung nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen ist oder du auch keine Abnahme vom TÜV vorweisen kannst. 

Was meinst du musste ich damals machen, als ich meine 125er auf 11kw erdrosselt habe? Ich musste die Daten der Bauteile dem Prüfer vorzeigen und er hat mir einen Bericht für die Zulassung geschrieben. Danach bin ich damit zur Zulassungsstelle und habe einen neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 beantragt. 

Da bei diesem Leichtkraftrad das nicht erfolgt ist, hat das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis. Zudem hast du nicht den passenden Führerschein. Du begehst dementsprechend 2 Straftaten wenn du das Ding kaufst und fährst. 

Hallo,

du wirfst hier kräftig was durcheinander - nämlich die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und deine Fahrerlaubnis.

Selbst wenn der Krümmer "legal" ist, darfst DU die 125er mit dem diesem Krümmer und 20 PS mit der Klasse A1 NICHT fahren.

Das ist dann Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Du darfst ja auch keinen LKW fahren, nur weil an diesem alles legal ist.

Logisch - oder?

Viele Grüße

Michael


Aber wenn in dem Fahrzeugschein des LKW steht er hat 15 PS und hat nicht mehr als 125 Kubikzentimeter und alles an ihm ist legal, dürfte ich ihn dann fahren?

egal was der tüv abnimmt oder einträgt, mit mehr als 15ps darfst du nicht fahren.

wie leicht oder schwer es für die polizei sein könnte, zu erkennen, dass die kiste zu viel ps hat um mit a1 gefahren werden zu können, wissen wir nicht.

annokrat

Ausschlaggebend ist nicht was irgendwann mal geprüft wurde sondern ob das Fahrzeug den Vorgaben entspricht - und ob die erworbene Führerscheinklasse zum Gefährt passt.

Wenn das Teil mehr als 15 kW hat darfst du sie nicht mit dem A1 fahren. Punkt.

Hat sie mit dem Krümmer TÜV bekommen oder ist der Krümmer eingetragen?

Falls sie nur die normale HU bekommen hat, hat der Prüfer den Krümmer eben nicht bemerkt - davon kannst du bei den Cops die Ahnung haben nicht ausgehen. Dann bist du mit Erlöschen der BE dabei, wenn mehr als 15 PS rauskommen auch noch Fahren ohne Fahrerlaubnis.

5 PS über den Krümmer bei einer 125er.... ist dann aber sicher ein 2-Takter?

Bei einem 4-Takter hat da einer den Leistungszuwachs vorsichtig gesagt sehr positiv ausgelegt....