Wem gehört "geschenktes" Auto und kann ich es verkaufen?

9 Antworten

Blödsinn, seit wann steht denn jemand im Brief und in der Zulassung, der das Auto gestohlen hat. Du hast doch dann Zeugen genug, die wissen, dass er dir das Auto geschenkt hat. Wer im KFZ-Brief steht, kann den Wagen auch veräußern. Der Kaufvertrag ist dann völlig irrelevant.

Du stehst im Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein. Das heißt du bist der Halter des Wagen, was wiederum heißt, dass es dir gehört.

JotEs  29.01.2011, 17:10

Falsch.

Schau mal auf die "Zulassungsbescheinigung Teil I.

Auf Seite 1 ganz unten steht unter Punkt C.4c:

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"

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Hier ein Link zu einer Abbildung:

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http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Zulassungsbescheinigung-I.1.jpg&filetimestamp=20070705172821

Mitsuhoney  29.01.2011, 17:19
@JotEs

Wer ist denn dann der Eigentümer deiner Meinung nach?

Reiswaffel87  29.01.2011, 17:20
@Mitsuhoney

Eigentümer ist derjenige, der eben Eigentümer ist. Beispiel: Jemand erwirbt einen Wagen, steht zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht im Fahrzeugbrief, so ist er dennoch bereits Eigentümer.

Mitsuhoney  29.01.2011, 17:20
@JotEs

Und selbst wenn, hat er es ihr geschenkt!

JotEs  29.01.2011, 17:25
@Mitsuhoney

Das muss sie aber ggf. nachweisen.

Mitsuhoney  29.01.2011, 17:47
@JotEs

Wenn da so viele Freunde dabei waren, hat sie genügend Zeugen.

Du hast den Brief. Das Auto gehört dir.

JotEs  29.01.2011, 17:10

Falsch.

Reling  29.01.2011, 19:07
@JotEs

Nein, richtig.

Semmel76  29.01.2011, 21:01
@Reling

"JotEs" liegt richtig. Der Besitz des Fahrzeugbriefs hat lediglich Indizfunktion.

Dein Ex-Freund kann anhand des Kaufvertrages nachweisen, dass er zumindest Eigentümer des Fahrzeuges war.

.

Sollte er dich auf Herausgabe verklagen und seine Eigentümerschaft durch seinen Kaufvertrag nachweisen, dann ist es an dir nachzuweisen, dass inzwischen du die Eigentümerin geworden bist.

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Einen schriftlichen Schenkungsvertrag habt ihr ja offenabr nicht gemacht, also musst du den Beweis auf andere Weise führen, etwa durch glaubhafte Zeugenaussagen.

Du schreibst, dass es Zeugen gibt, die die Übergabe bezeugen können.

Können diese Zeugen tatsächlich eine Schenkung bezeugen?

Wurde bei der Übergabe in Anwesenheit der Zeugen davon gesprochen, dass dir das Auto geschenkt wurde?

User596 
Fragesteller
 29.01.2011, 17:30

Schriftlich habe ich nichts aber 5 Zeugen die bei der Übergabe des "Weihnachtsgeschenks" (!) am 24.12. dabei waren. Das war auch ganz theatralisch mit einem Tuch unter dem die Überraschung stand. Reicht das denn? Wie kann ich denn nachweisen, dass ich Eigentümer geworden bin?

Semmel76  29.01.2011, 17:58

Beachtlicher und einwandfreier Beitrag von "JotEs". Verdientermassen -> DH!

Reling  29.01.2011, 19:11
@Semmel76

Ein früherer Besitzer hat keinen Anspruch auf ein KFZ. Könnte ja sonst bei einem Gebrauchtwagen jeder Vorbesitzer ankommen! Der User JotEs schreibt hier sachlich Unsinn zusammen, aus welchen Gründen auch immer.

Semmel76  29.01.2011, 20:23
@Reling

Sie täten zur Klärung gut daran, darzulegen warum und wo genau "JotEs" hier falsch liegen soll. Es scheint als verstünden Sie den Beitrag falsch und vermengen zudem den Begriff des Besitzers mit dem des Eigentümers. Wurde vom damaligen Eigentümer das gegentständliche Fahrzeug beweisbar per Schenkung an die Fragestellerin übereignet oder hat sich der damalige Eigentümer mit der Empfängerin über den Übergang vergleichbar geeinigt, so hat sie gemäß § 929 BGB rechtmässig Eigentum am KFZ erworben.

Zunächst war dein Freund Eigentümer des Wagens, da er ihn gekauft hat. Dann hat er ihn dir geschenkt und dir damit wohl das Eigentum übertragen. Daran hat sich nichts geändert, so dass du nach wie vor Eigentümer des Wagens bist. Ein Geschenk könnte man höchstens aufgrund "groben Undanks" zurückfordern.

Der Fahrzeugbrief ist übrigens, entgegen der hier vertretenden Meinungen, nicht der Grund für das Eigentum, sondern lediglich ein Nachweis darüber.

User596 
Fragesteller
 29.01.2011, 17:22

Und was kann ich jetzt machen? Ich habe keine Schenkungsurkunde oder so. Ich kann ja nur angeben, er hätte es mir geschenkt. Reicht das? Was wenn er behauptet das war nicht so.

Kann ich es denn einfach verkaufen? Ich habe echt keine Freude mehr an dem Auto und wäre froh, wenn es weg wäre.

Reiswaffel87  29.01.2011, 17:25
@User596

Wenn es wirklich eine Schenkung war, dann bist du Eigentümer und kannst dein Eigentum selbstverständlich auch weiterverkaufen. Was die Außeinandersetzung mit deinem Ex angeht, so bliebe in dem Fall nur übrig die Schenkung anhand von Zeugen bestätigen zu lassen.

JotEs  29.01.2011, 17:24

Der Fahrzeugbrief ist auch kein Nachweis für das Eigentum.

Nicht auf dem früheren Fahrzeugbrief, wohl aber auf der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I steht auf Seite 1 unten:

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"

.

Reiswaffel87  29.01.2011, 17:28
@JotEs

Es hat hier ja auch niemand von der Zulassung (Teil I) gesprochen, sondern von Teil II - dem Fahrzeugbrief. Dieser ist selbstverständlich ein Nachweis bzw. ein Indiz für das Eigentum, wenn er es auch nicht begründet.

Semmel76  29.01.2011, 18:06
@Reiswaffel87

Ihr liegt m.E. insoweit beide richtig bzw. meint im Ergebnis vermutlich das Gleiche. Grundsätzlich gilt sachenrechtlich bei Inhaberpapieren, wie dem KFZ-Brief: "Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier."