Wem gehört "geschenktes" Auto und kann ich es verkaufen?
Hallo liebe Ratgeber,
ich sehe mich folgender Situation ausgesetzt. Mein Freund hat mir während der Beziehung zu Weihnachten ein Auto geschenkt. Die Übergabe war auch ganz groß vor allen unseren Freunden. Er hat es gekauft und steht (nach wie vor) im Kaufvertrag. Ich stehe im Fahrzeugbrief und -schein, habe die ganze Zeit Versicherung und Steuern gezahlt und das Auto gefahren. Letztes Jahr haben wir uns getrennt im Sommer und wir hatten untereinander die Absprache, dass ich das Auto behalte und er dafür den Kram aus unserer Wohnung. Nun ist er aber gerade in einem finanziellen Engpass und sein eigenes Auto hat einen Totalschaden. Natürlich ist er jetzt auf die Idee gekommen "mein" Auto zurück zu fordern. Er droht mir am Telefon mit Anwälten und damit das Auto als gestohlen zu melden und so weiter. Kann und darf er das? Muss ich es ihm wiedergeben?
Ich hab mir auch schon überlegt das Auto einfach zu verkaufen? Was würde mir in dem Falle drohen, wenn das Auto verkauft wäre und das Geld ausgegeben wäre?
Vielen Dank, Susi
9 Antworten
Blödsinn, seit wann steht denn jemand im Brief und in der Zulassung, der das Auto gestohlen hat. Du hast doch dann Zeugen genug, die wissen, dass er dir das Auto geschenkt hat. Wer im KFZ-Brief steht, kann den Wagen auch veräußern. Der Kaufvertrag ist dann völlig irrelevant.
Du stehst im Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein. Das heißt du bist der Halter des Wagen, was wiederum heißt, dass es dir gehört.
Wer ist denn dann der Eigentümer deiner Meinung nach?
Eigentümer ist derjenige, der eben Eigentümer ist. Beispiel: Jemand erwirbt einen Wagen, steht zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht im Fahrzeugbrief, so ist er dennoch bereits Eigentümer.
Und selbst wenn, hat er es ihr geschenkt!
Das muss sie aber ggf. nachweisen.
Wenn da so viele Freunde dabei waren, hat sie genügend Zeugen.
Du hast den Brief. Das Auto gehört dir.
Falsch.
Dein Ex-Freund kann anhand des Kaufvertrages nachweisen, dass er zumindest Eigentümer des Fahrzeuges war.
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Sollte er dich auf Herausgabe verklagen und seine Eigentümerschaft durch seinen Kaufvertrag nachweisen, dann ist es an dir nachzuweisen, dass inzwischen du die Eigentümerin geworden bist.
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Einen schriftlichen Schenkungsvertrag habt ihr ja offenabr nicht gemacht, also musst du den Beweis auf andere Weise führen, etwa durch glaubhafte Zeugenaussagen.
Du schreibst, dass es Zeugen gibt, die die Übergabe bezeugen können.
Können diese Zeugen tatsächlich eine Schenkung bezeugen?
Wurde bei der Übergabe in Anwesenheit der Zeugen davon gesprochen, dass dir das Auto geschenkt wurde?
Schriftlich habe ich nichts aber 5 Zeugen die bei der Übergabe des "Weihnachtsgeschenks" (!) am 24.12. dabei waren. Das war auch ganz theatralisch mit einem Tuch unter dem die Überraschung stand. Reicht das denn? Wie kann ich denn nachweisen, dass ich Eigentümer geworden bin?
Beachtlicher und einwandfreier Beitrag von "JotEs". Verdientermassen -> DH!
Ein früherer Besitzer hat keinen Anspruch auf ein KFZ. Könnte ja sonst bei einem Gebrauchtwagen jeder Vorbesitzer ankommen! Der User JotEs schreibt hier sachlich Unsinn zusammen, aus welchen Gründen auch immer.
Sie täten zur Klärung gut daran, darzulegen warum und wo genau "JotEs" hier falsch liegen soll. Es scheint als verstünden Sie den Beitrag falsch und vermengen zudem den Begriff des Besitzers mit dem des Eigentümers. Wurde vom damaligen Eigentümer das gegentständliche Fahrzeug beweisbar per Schenkung an die Fragestellerin übereignet oder hat sich der damalige Eigentümer mit der Empfängerin über den Übergang vergleichbar geeinigt, so hat sie gemäß § 929 BGB rechtmässig Eigentum am KFZ erworben.
Zunächst war dein Freund Eigentümer des Wagens, da er ihn gekauft hat. Dann hat er ihn dir geschenkt und dir damit wohl das Eigentum übertragen. Daran hat sich nichts geändert, so dass du nach wie vor Eigentümer des Wagens bist. Ein Geschenk könnte man höchstens aufgrund "groben Undanks" zurückfordern.
Der Fahrzeugbrief ist übrigens, entgegen der hier vertretenden Meinungen, nicht der Grund für das Eigentum, sondern lediglich ein Nachweis darüber.
Und was kann ich jetzt machen? Ich habe keine Schenkungsurkunde oder so. Ich kann ja nur angeben, er hätte es mir geschenkt. Reicht das? Was wenn er behauptet das war nicht so.
Kann ich es denn einfach verkaufen? Ich habe echt keine Freude mehr an dem Auto und wäre froh, wenn es weg wäre.
Wenn es wirklich eine Schenkung war, dann bist du Eigentümer und kannst dein Eigentum selbstverständlich auch weiterverkaufen. Was die Außeinandersetzung mit deinem Ex angeht, so bliebe in dem Fall nur übrig die Schenkung anhand von Zeugen bestätigen zu lassen.
Der Fahrzeugbrief ist auch kein Nachweis für das Eigentum.
Nicht auf dem früheren Fahrzeugbrief, wohl aber auf der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I steht auf Seite 1 unten:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"
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Es hat hier ja auch niemand von der Zulassung (Teil I) gesprochen, sondern von Teil II - dem Fahrzeugbrief. Dieser ist selbstverständlich ein Nachweis bzw. ein Indiz für das Eigentum, wenn er es auch nicht begründet.
Auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil II steht der von mir zitierte Satz.
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Hier ein Link zu einem Bild:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/fe/Zulass.jpg
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Der Begriff "Indiz" trifft den Sachverhalt besser als der Bergriff "Nachweis".
Ihr liegt m.E. insoweit beide richtig bzw. meint im Ergebnis vermutlich das Gleiche. Grundsätzlich gilt sachenrechtlich bei Inhaberpapieren, wie dem KFZ-Brief: "Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier."
Falsch.
Schau mal auf die "Zulassungsbescheinigung Teil I.
Auf Seite 1 ganz unten steht unter Punkt C.4c:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"
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Hier ein Link zu einer Abbildung:
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http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Zulassungsbescheinigung-I.1.jpg&filetimestamp=20070705172821