Auto schrott - Fahrzeugbrief veloren...was nun?
Hallo zusammen,
ich habe im Momen ein paar Probleme...eines davon ist, dass ich letzte Woche einen Unfall hatte und mein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Die ADAC-Autowerkstatt hat mir nun angeboten, dass Auto zu verschrotten, was ich auch eigentlich tun wollte.
Nun brauchen die jedoch meinen Fahrzeugbrief und nach längerer Suche konnte ich diesen nicht mehr auffinden.
Wie kann ich nun weiter vorgehen? Das Auto soll einfach nur auf den Schrottplatz, aber die werden das bestimmt nicht machen ohne meinen Fahrzeugbrief, oder?
Danke für Eure Ratschläge!
5 Antworten
Dann wirst du wohl zu der Zulassungstelle gehen und denen an Eid versichern das du den Fahrzeugbrief verloren hast ,das kostet allerdings auch was ,nichts ist umsonst nur der Tod und der kostet das Leben.
Nö richtig in diesem Fall, kein zertifiziertes Verschrottungsunternehmen nimmt das Fahrzeug ohne ZB Teil II an.
Hallo!
- Wenn du Besitzer bist, musst du einen neuen Brief beantragen. Sonst kannst du nichts machen.
- Sollte der Brief hinterlegt sein - zB bei einer Bank - dann musst du das mit dem jeweiligen Institut abklären. Eine Verschrottung von deiner Seite aus wäre in so einem Fall nicht möglich.
LG Bernd
Beim Straßenverkehrsamt einen neuen ausstellen lassen und den Wagen damit Abmelden. Kommt nicht Billig, aber anders geht es nicht.
warum ??
Willst Du den Wagen angemeldet Verschrotten? Du brauchst einen entwerteten Brief .Oder was soll das Warum??Wenn dann kann man auch detaillierter Fragen. Ich hasse solche Kommentare.
hallo
finger weg vom adac !!! rufe einen schrotti an , streiche ca 70-150€ ein und du erhältst dann ein verschrottungsprotokoll , und abmelden , benötigst du nur den schein und kennzeichen
gruss
und abmelden , benötigst du nur den schein und kennzeichen
Nein er benötigt zur Abmeldung auch den Brief (ZB-Teil II), und bei endgültiger Stilllegung auch den Verwertungsnachweis.
Völliger Müll. Wenn Du keine Ahnung hast, brauchst Du doch nicht Antworten.
Völliger Müll. Wenn Du keine Ahnung hast, brauchst Du doch nicht Antworten.
leute leute seit ewigkeiten im geschäft , was willst du mir erzählen ??!! zul und kennzeichen brauchst du zum stilllegen zum an oder ummelden den brief zul
Erforderliche Unterlagen
ggf. Fahrzeugbrief
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde.
ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II
Die Vorlage der ZBII ist nicht erforderlich.
Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
Kennzeichenschilder bzw. Kennzeichenschild bei einem Krad
ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
und seit diesem jahr kannst du von zu hause aus stilllegen , ohne das haus zu verlassen
Hier geht es um eine endgültige Stilllegung (Verwertung des Fahrzeuges), dort ist zwingend vorgesehen, dass ZB Teil I sowie ZB Teil II entwertet werden und mit einen Stempelaufdruck "Verwertungsnachweis lag vor" versehen werden. ZB Teil II ist durch Abschneiden der unteren linken Ecke zu entwerten.
Kein zertifizierter "Schrotti" wird das Fahrzeug ohne die erforderlichen Papiere verschrotten und demjenigen ein Verwertungsnachweis ausstellen.
Genau so ein Mist, wie deine anderen Behauptungen!!! Du solltest deinen Fehler einfach einsehen, und nicht noch weiter auf die eigentlich gestellte Frage antworten. Langsam wird es echt Peinlich für Dich.@koenigstiger196
So so peinlich für mich ? Oder doch für dich , wenn du keine Ahnung hast , lass es ! Seit diesem Jahr kannst du von zu Hause aus stilllegen , und zum stilllegen benötigst du Schein und Kennzeichen ! Mit dem verwertungsnachweiss ersparst du die die entgültige ausserbetrieb Setzung !! Mach dich erst schlau , bevor du mich hier anmachst ! Wetten wir ??.!! Für jedes Fahrzeug das ich innerhalb von 12 Monaten mit Schein und Kennzeichen stilllege , bekomme ich von dir 10€ !!?? Was hältst du davon ? Kann ja nichts schiefgehen deiner Meinung
Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Auf der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Briefes abgeben, nach etwa 4 Wochen wird dann ein neuer Brief (ZB-Teil II) ausgestellt.
ist mir auch schon passiert, aber ich haben den Brief sofort bekommen.
Beim Schein (ZB-Teil I) ist dies sofort möglich, beim Brief (ZB-Teil II) ist eine sofortige Neuausstellung nicht möglich, da ein Aufgebot erfolgt, bedeutet:
Die Zulassungsstelle meldet den Verlust des Fahrzeugbriefs an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg und diese Behörde veröffentlicht den verlorenen Kfz-Brief im Verkehrsblatt.
http://www.helpster.de/verlust-vom-fahrzeugbrief-so-erhalten-sie-neue-kfz-papiere_17490
warum ??
...was warum ?
nö falsch in diesem falle