geschenktes Auto verkaufen

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Rechtlich ja, moralisch ... ja, eigentlich auch ... also hängt für mich höchstens davon ab, ob es sonst noch jemand benötigt und mitbenutzt und du ihm/ihr dann den fahrbaren Untersatz quasi wegnehmen würdest.

Nein das Fahrzeug benötigt sonst niemand

Jep. Es macht aber Sinn, sich zu fragen, wie das wohl der Schenker findet. Wenn das seine Idee gewesen wäre, hätte er dir Geld geschenkt. Vielleicht überlegt er, ob er dir noch einmal etwas schenkt. Auf dein Recht, das Auto zu verkaufen, nimmt das aber keinen Einfluss.

mir wurde ja das Geld geschenkt, mit der Absicht ein Auto zu kaufen.

Das kommt auf die Umstände des Schenkens an.

Mitunter ist die Schenkung an eine bestimmte Bedingung wie z.B. eine Mindestbesitzdauer oder eine bestimmte Verwendung geknüpft.

Das solltest Du abklopfen.

Als Besitzer, also derjenige der die Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 besitzt, kannst du mit dem Fzg machen was du willst.

Natürlich kannst Du, die Frage ist nur, ob vielleicht derjenige, der Dir das Auto geschenkt hat vielleicht beleidigt ist... Die Entscheidung liegt aber bei Dir !