Wem gehört das Urheberrecht eines Fotos?

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Zu aller erst einmal ist der Urheber des Bildes derjenige der es macht.

Evtl. gibt es aber noch weitere "Miturheber" wenn diese Maßgeblich (!!) und mit erforderlicher "Schöpfungshöhe" an der Entstehung des letztendlichen Bildes beteiligt sind. Das können neben dem Fotografen auch derjenige sein, der die Konzeption zu dem Bild entwickelt hat (z.B.ein Art DIrector), jemand der ein Bild geschossen hat, das du 1:1 exakt nachgeschossen hast, ein Assistent, der schöpferisch an den Bild beteiligt ist, ein Stylist, Visagist oder ähnliches, der Teile zur Entstehung des Bildes eigenverantlich umgesetzt und beigesteuert hat und am Ende auch derjenige, der das Bild bearbeitet, wenn die Bearbeitung eine gewisse SChöpfungshöhe aufweist (also das entfernen von Pickeln, Falten und ein bisschen die Farben verändern reicht da bei weitem nicht aus). Aber wie gesagt, um eine Miturheberschaft am Bild zu bekommen muss eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht sein (also etwas, das über die rein handwerkliche Arbeit hinaus geht)

Wir schreiben an das 'Problem' wohl aneinander vorbei, es gibt ein 'Urheberrecht' und es gibt das Recht am eigenen Bild, wen irgend wer ein Bild von mir macht, darf niemand (wenn ich nicht eine 'bekannte' Person bin) das ohne Erlaubnis von mir veröffentlichen. Wenn ein Pressefotograf ein Bild macht, wenn gehört dann das Bild? Denn der auf den Auslöser drückt, oder der dafür bezahlt? Wenn in diesen Fall das ganze im Privaten Bereich ist, ist wohl der, der auf den Auslöser drückt Urheberrechte. Aber ist er auch der Besitzer des Bildes? Am besten wäre es wen der 'veröffentlicher' beide Namen genannt hätte.

Wenn der Kamerabesitzer der 'Auftraggeber' ist (er hat gesagt, mach das Foto!!??), hat wohl der Kamerabesitzer das Urheberrecht.

Anton96  16.11.2013, 21:48

Nein dann ist immer noch derjenige der das Foto gemacht hat der Urheber. http://de.wikipedia.org/wiki/Urheber

Holmer  16.11.2013, 22:02
@Anton96

Nicht unbedingt, ohne die Kamera des Kamerabesitzers hätte er das Bild nicht machen können, es (das Bild) ist nicht seine persönliche Schöpfung! Auszug aus 'deinem' Wikipedia:

ein Werk geschaffen hat, das seine eigene geistige, materiale, intellektuelle, jedenfalls persönliche Schöpfung darstellt.

Holmer  16.11.2013, 22:04
@Holmer

Wen der Kamerabesitzer sagt 'mach das Bild', ist es die die 'persönliche Schöpfung' des Kamera Besitzers.

viennacallin 
Fragesteller
 16.11.2013, 22:07
@Holmer

Aber wäre ich in diesem Fall nicht zumindest Miturheber? Mein Name müsste dann doch trotzdem vermerkt werden...

GammaFoto  16.11.2013, 22:55
@Holmer

Nein, "mach das Bild" reicht nicht aus, dazu müsste er schon ein sehr weitreichendes Konszept erstellen und dem Fotografen alle Details zum Bild vorgeben, also eine 100%ige Vorlage zur Umsetzung des Bildes geben.

viennacallin 
Fragesteller
 16.11.2013, 21:54

Es war meine Idee das Foto zu machen!

Holmer  16.11.2013, 22:06
@viennacallin

Dann müsste dein Name da stehen.

GerdausBerlin  17.11.2013, 20:11
@viennacallin

Eine reine Idee hat keine rechtlichen Folgen. Bei einem ausgeklügelten Konzept könnte es anders aussehen - aber urheberrechtlich auch nicht. Höchstens wettbewerbsrechtlich.

Gruß aus Berlin, Gerd

GammaFoto  16.11.2013, 22:54

Wenn der Kamerabesitzer der 'Auftraggeber' ist (er hat gesagt, mach das Foto!!??), hat wohl der Kamerabesitzer das Urheberrecht.

Schwachsinn!

Holmer  16.11.2013, 23:24
@GammaFoto

Ich sage nochmal: nicht unbedingt 'Schwachsinn', Beispiel: Wenn du zuhause in deinen Zimmerlein eine Erfindung machst, gehört sie dir, wen du aber in einer Firma daran arbeitest, gehört die Erfindung der Firma.

Holmer  16.11.2013, 23:56
@Holmer

Noch ein Beispiel, wen du was in deine Firma herstellst, gehört es dir, oder deiner Firma? Ich sage: wer bezahlt, Schaft an.

Holmer  17.11.2013, 00:28
@GammaFoto

Das Problem ist wohl, Urheberrecht, und Besitzer des Bildes. Urheber ist der der den Auslöser drückt, Besitzer ist, wenn die Kamera besitzt., wer hat die größeren Rechte an dem Bild?

user547957  17.11.2013, 01:16
@Holmer

Was für Erfindungen gilt, gilt nicht notwendigerweise auch für urheberrechtsfähige Werke. Wenn du in einer Firma ein künstlerisches Werk ausreichender Schöpfungshöhe erstellst, bist du der Urheber. Eine Firma kann nie der Urheber sein, da eine Firma keine natürliche Person ist.

Allenfalls ist es möglich, dass die Firma Nutzungsrechte an dem von dir geschaffenem Werk hat, da du es in ihrem Auftrag erstellt hast.

GammaFoto  17.11.2013, 01:27
@Holmer

Doch! Schwachsinn!

Denn du hast keine Ahnung wovon du sprichst und erzahlt deshalb: Schwachsinn!!!

Der vergleich mit der Erfindung ist wegen zweierlei Dinge falsch:

  1. Wenn du in einer Firma arbeitest hast du ein vertragliches Verhältnis in dem das Eigentum an der Erfindung geregelt wird

  2. Was für Erfindungen gilt, das gilt noch lange nicht für Urheberrechtliche Fragen, denn es gibt die gesettzlichen Regelungen, die im Urheberrecht festgeschieben sind und hier werden die Dinge ganz eindeutig geregelt. Nach dem was dort geschrieben steht hast du mit all deinen vergleichen und Behaupteungen die di hier bringst hanz einfach unrecht! Und erzählst Schwachsinn...

GammaFoto  17.11.2013, 01:28
@Holmer

Ich sage: wer bezahlt, Schaft an.

Schön für Dich. Nur das Gesetz sagt was anderes. Wer also glaubst du hat da nun recht?!

Das Gesetz besagt ganz eindeutig, dass der Urheber immer der Schöpfer eines Werkes ist! Ausserdem besagt das Gesetz, dass das urheberrecht nicht (!!!) übertragbar ist!

Also kann ein Auftraggeber, auch wenn er bezahlt nie (!!) der Urheber sein. Ein Auftraggeber kann immer nur Inhaber von Nutzungsrechten sein, niemals aber an Urheberrechten.

Auch wenn du in einem vertragsverhältnis stehen solltest können in diesem vertrag nur Nutzungsrechte geregelt sein

GammaFoto  17.11.2013, 01:53
@Holmer

schon wieder falsch!

Das Problem ist wohl, Urheberrecht, und Besitzer des Bildes

Es fängt schon mal an, dass du keine Ahnung hast, was der Begriff "Besitzer" bedeutet!

Wenn du sagst "Besitzer ist, wenn die Kamera besitzt" dann machst du 3 Dinge falsch: 1. du verwchselst "Besitz" mit "Eigentum", 2. du verwechselst materielle Güter mit immateriellen Gütern. 3. Du verknüpfst den Besitz des Bildes mit dem Besitz/Eigentum (wie gesagt, da hast du ja schon mal was verwechselt) an der Kamera

"Besitzer" ist im Prinzip jeder, der eine Kopie zu der Bilddatei besitzt (deshalb heisst das so!). Im schlimmsten Fall also mehrere hundert Leute, die die Internet-Seite aufgerufen haben und sich das Bild auf ohren Rechner gespeichert haben, weil es ihnen so gut gefallen hat. Der Besitz des Bildes gibt einem aber noch lange keine Rechte an dem Bild in irgendeiner Form. Weder Urheber- noch Eigentums. oder Nutzungsrechte. Gar keine! Auch wenn du heute bei einem Fotografen ein Portrait-Bild machen lässt und einen Abzug des Bildes besitzt hast du keinerlei Rechte an dem Bild, du hast lediglich den Besitz des Papier-Abzugs, aber keine weiteren Rechte, weder darfst du das Bild scannen, noch vervielfältigen oder im Internet oder sonst wo veröffentlichen ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers!

Wie schon gesagt, verwechstlst du auch noch "Besitz" mit "Eigentum". Nochmal zur Erklärung: Wer die Kamera in der Hand hat, der besitzt sie in dem Moment. Wenn ich meine Kamera meinem Kollegen in die Hand drückem dann besitzt er sie in diesem Moment, trotzdem ist die Kamera aber weiterhin mein (!) Eigentum!

Desweiteren ist es vollkommen egal, wem die Kamera gehört odr wer sie besitzt oder ob das Ding schon lange auf dem Schrott liegt. Das hat keinerlei Auswirkungen auf irgendwelche Rechte! Jeden Tag werden von jeder Menge Fotografen auf der ganzen Welt Aufträge mit Leih-Kameras abgewickelt. Deiner Logik nach müssten dann die Verleihfirmen, die den Fotografen die Kamera geliehen haben automatisch auch Rechte an den Bildern haben. Glaubst du wirklich dass das so ist? Oder was wäre, wenn ich die Kamera, die ich nun seit 3 jahren habe und mit der ich zig tausende Bilder gemacht habe nun verkaufe? Deiner Logik nach müsste dann der neue Besitzer und Eigentümer auch automatisch irgendwelche Rechte an den tausenden Bildern haben die ich damit gemacht habe!? Wohl kaum, oder?!?!

wer hat die größeren Rechte an dem Bild?

Da ist das Gesetz eindeutig: Die Urheber Haben alle (!) Rechte an einem Bild (je nach Inhalt ist dabei das Veröffentlichungsrecht teilweise eingeschränkt, aber sämtliche Besitz und Verfügungsrechte haben alleine die Urheber!)

Selbst Auftraggeber und Arbeitgeber haben immer nur Nutzungsrechte die Vertraglich geregelt sein müssen! Nur weil jemand den Auftrag gibt hat er noch lange nicht sämtliche Rechte daran sondern (ganz im Gegenteil) muss dieseerst vom Urheber einholen! Das Urheberrecht und sämtliche damit verbundenen Verfügungsrechte bleiben Zeit lebens beim Urheber und nach seinem Tod hinaus 70 weitere Jahre bei seinen Erben!

GammaFoto  17.11.2013, 02:01
@user547957

das ist absolut richtig!

Eine Firma hat niemals Urheberrechte, auch nicht, wenn du bei ihr angestellt bist.

Ganz im Gegenteil! Es ist sogar vielmehr so, dass entweder in deinem Arbeitsvertrag oder auch in seperaten Verträgen die Nutzung an den Werken geregelt sein muss, ansonsten kannst du als Urheber auch der Firma die Nutzung an den erstellten Werken verbieten! Wenn du z.B. aus der Firma ausgeschieden bist und keie Vertragliche Regelung über die Nutzung existiert kannst du der Firma die Nutzung aller Werke die du während deiner Anstellung in dieser Firma geschaffen hast untersagen oder dir für die weitere Nutzung Lizenzgebühren zahlen lassen!

user547957  17.11.2013, 09:49
@GammaFoto

Man geht schon davon aus, dass der Firma konkludent Nutzungsrechte eingeräumt werden, so dass der Arbeitnehmer = Urheber das Werk nicht einfach an die Konkurrenz vergeben kann. Aber ohne Nutzungsvertrag, in dem konkret geregelt ist, was die Firma darf, steht die schon ziemlich dumm da.

Du bist der Urheber nur wirst du das kaum beweisen können,

Der Urheber bist du. Um das aber zu beweisen werden in der Praxis darauf geachtet wer das Negativ oder die Originaldatei besitzt oder ob es Zeugen gibt.

Ersteres wird bei dir nicht greifen und wenn du nicht 2-3 Leutchen aufmarschieren lassen kannst, die bezeugen, dass du Urheber bist dann wird das nix!

Für die Zukunft leg dir besser eine eigene Kamera zu und spar dir sowas... Schau mal auf meine Antworten/Tipps da findest du alles wichtige rund um den Kamera-Kauf!