Wem gehört das Foto?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wem gehört das Foto? Ganz einfach geantwortet: Euch beiden! Dein Sohn hat das Urheberrecht an diesem Foto. Er allein kann entscheiden wie dieses Foto veröffentlicht werden darf. Du hast über " das Recht am eigenen Bild " ein Teil des Rechts an diesem Foto. Nur du allein kannst entscheiden ob du möchtest das Bilder von dir veröffentlicht werden. Ein Recht das Foto selbst zuhaben, es also zubesitzen hast du aber nicht.

Dein Sohn hat also ca 90 % Rechte am Foto

Du besitzt ca 10 % der Rechte

aber der eine kann ohne den andern mit diesem Foto nicht anfangen.

Die ganzen juristischen Winkelzüge lassen wir hier mal weg.

Ich denke, die Rechte liegen bei dem Besitzer des Bildes - das ist i.d.R. der Besitzer der Kamera. Früher war der "Besitzer" der Eigentümer des Filmstreifens, heute ist es der Datenspeicher. Wenn natürlich ein Fotograf mit der Kamera eines anderen ein sensationelles Foto schießt, dürfte es schon Diskussionen geben, wer das Bild wie veröffentlichen kann... irgendwie muß er ja an die Daten ran...

Das Recht am eigenen Bild ist ein völlig anderes Thema - aber so habe ich die Frage auch nicht verstanden.

Wemm die Kammera, die Speicherkarte oder das Stativ gehört spielt überhaupt keine Rolle. Wer den Auslöser drückt ist der Urheber und damit der Rechteinhaber an der Aufnahme. Ausnahme wäre z.B. gegeben wenn der Fotograf Angestellter ist und im Auftrag seines Arbeitgeber diese Aufnahme anfertigt.

Tasächlich steht deinem Sohn das Urheberrecht des Werks als Autor zu, vgl. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG.

Den Speicherplatz auf deiner Karte und die Kamera selbst muss aber aber dir zurückgeben.

Dein Abbild darf er aber nur veröffentlichen, wenn du dazu konkludent (Posieren) oder ausdrücklich (Entlohnung, Auftrag) eine Genehmigung erteilt hast, vgl. § 22 KunstUrhG.

G imager761

Das kommt darauf an, wenn das bild was er macht wirklich dich als focus hat also bewust von dir gemacht wurde, hast du das recht. wenn das bild aber nur zufällig dich mit drauf hat hat der der es gemacht hat das recht am bild.

Also mit anderen Worten: Wenn wir zusammen unterwegs sind, und ich drücke ihm meine Kamera in die Hand, und er fotografiert von mir aus eine Kirche, dann gehört ihm das Foto, obwohl es mit meiner Kamera gemacht ist?

@Pfotenferien

Ich denke nicht; Film/Daten und Kamera sind eine untrennbare Einheit. Und so glaube ich, daß der Besitzer auch Eigentümer des Fotos ist.

@Pfotenferien

Richtig. Ihm gehört als Autor das Verwertungsrecht seines Werkes, §§ 15 ff. UrhG.

G imager761

@Barbara58

Und so glaube ich, daß der Besitzer auch Eigentümer des Fotos ist.

Da glaubst du falsch, s. §§ 2, 15 ff UrhG. Wenn er mit Mamas Kajalstift eine Portrait zeichnet oder an Papas iMac ein Essay verfasst, gehört es nicht dem, der das ermöglichte, sondern dem, der es schuf :-)

@Barbara58

da täuscht du dioch aber. Der Fotograf entscheidet über Bildschnitt, Blende und Belichtung. Er wählt den Standpunkt und die Persüektive. Die Kammera ist nur Mittel zum Zweck.

Es sind die Rechte des fotografierten, die es betrifft.

Wirst du abgebildet, ist es dein Recht am eigenen Bild. Sonst hätte es jeder Promi schwer die Klage durchzusetzen oder?

Wenn ER von mir unterwegs ein Foto macht, gehört das meiner Meinung nach mir, oder doch nicht?

DU hast das Recht am eigenen Bild. Wenn er es dir nicht geben will, dann darf/muss er es löschen.

Es gilt für veröffentlichung!

Aus welchen Paragrafen bitte ziehst du die Aussage das ein Bild gelöscht werden muß? Das Recht am eigenen Bild bezieht sich nur auf die Veröffentlichung von Fotos.