Urheberrecht- CCO - Zeichnung Referenzfotos?
Guten Tag!
Ich beschäftige mich gerade mit dem Zeichnen von "realistischen Tieren". Da ich dazu Referenzfotos, also Vorlagen benötige, bin ich auf Seiten wie Pexels oder Pixabay gestoßen, welche Fotos mit CC0 Lizenz bzw. vergleichbarer eigener Lizenz anbieten, welche sogar für kommerzielle Zwecke erlaubt sind.
Meine Frage wäre nun, ob ich diese fotos zum zeichnen verwenden darf, und die fertigen Zeichnungen veröffentlichen darf. (Klar erkennbar, dass es dieses foto ist)
Ich habe nämlich gelesen, dass man nicht sichergehen könne, ob der Anbieter des Fotos auf der Seite tatsächlich der Urheber ist und es sogar Betrüger auf derartigen seiten gibt, welche mit den richtigen Urhebern zusammenarbeiten, um jemanden dann zu verklagen.
Es würde sich zwar um eine eigene Zeichnung handeln, welche sich in der Farbe unterscheidet (grau- schwarz -weiß / weil Bleistiftzeichnung)...
Wäre es besser, den Urheber auf der Seite anzuschreiben und nachzufragen, ob er der Urheber ist und ob das Bild zur freien Verfügung für genannte Zwecke steht? (Würde mich dies im Falle eines Rechtsstreits absichern?)
Ich würde euch bitten, mir nur zu antworten, wenn ihr die Rechtslage in Österreich kennt und euch sicher seid, dass eure Antworten stimmen.
Mfg :)
2 Antworten
Sicher sein kann man nie. Auch wenn du zum Fotografen deines Vertrauens um die Ecke gehst und eine Fotografie eines Löwen ausdrücklich für deine Zwecke kaufst,
kann es sein, dass der Fotograf dir versehentlich oder absichtlich das Werk eines anderen Urhebers in die Hand drückt, der davon gar nichts weiß und dagegen ist.
Der hat dann einen § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz: Gegen schuldige Täter auch auf Schadensersatz, gegen Unschuldige nur auf Unterlassung.
Aber auch dabei können Kosten für eine § 97a Abmahnung auf euch zukommen. Dafür kann der Kunde dann versuchen, den Fotografen in Regress zu nehmen.
Genauso läuft es bei Internet-Plattformen: Die können ja auch nicht prüfen und dann garantieren, dass der Hochlader eines Werkes auch alle die Rechte an dem Werk hat, die er der Plattform und den Herunterladern verspricht.
Auch hier haftet der schuldige Täter (Hochlader? Plattform?) für Schadensersatz, und der Unschuldige nur für die Unterlassung und die damit verbundenen Kosten - für die er aber wiederum die Schuldigen in Regress nehmen kann.
Das ist fast auf der ganzen Welt so geregelt, also sicher auch in Österreich. Die passenden Paragraphen findest dort leicht im Internet - also die analogen §§ zu denen, die ich genannt habe für Deutschland.
Gruß aus Berlin, Gerd
Die Bilder auf Pixabay sind frei verwendbar. Wenn dort Bilder unerlaubt hochlädt, ist das für den Nutzer nicht erkennbar. Damit bist Du rechtlich auf der sicheren Seite. Du brauchst Dich nicht zusätzlich absichern (ein "Betrüger" würde Dir auch auf Nachfrage nichts anderes antworten).
Wenn Du basierend auf einem Foto von dort eine eigene Zeichnung erstellst, hast Du zudem ein neues Werk geschaffen. Das ist dann erst recht nicht angreifbar.
Ja, das ist ja bei Pixabay ausdrücklich erlaubt, und für Deine eigenen Werke sowieso.
Vielen Dank für die tolle Antwort!
Man hört ja immer wieder von Urheberrechtsstreits etc....
Da bin ich beruhigt wenn ich mir da keine sorgen machen muss😅
Gilt dies ebenfalls, sollte ich mich eines tages entschließen, diese kommerziell zu verwenden? (Die Zeichnung)
Mfg