Wem gehört das pferd rechtmäßig?

Felixsenior  11.04.2021, 23:02

Bist du volljährig?

Wer hat das Pferd bezahlt?

Annali544 
Fragesteller
 11.04.2021, 23:04

Ja ich bin volljährig.Keiner hat ein pferd bezahlt. Aber wenn es so wäre das zum Beispiel jemand das Geld zahlt du aber den kaufvertrag unterschreibst und die eigentumsurkunde hast

6 Antworten

Der Kaufvertrag kommt gem. § 433 BGB zwischen Verkäufer und Käufer zustande. § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Du schreibst:

Wenn dir einer ein Pferd kauft.......

Gut zu wissen:

In diesem Fall wäre der Käufer Eigentümer des Pferdes. Der Käufer kann dir nach dem Kauf das Pferd schenken.

Du schreibst:

....du aber den Kaufvertrag unterschreibst,

Gut zu wissen:

Du bekommst den Kaufpreis geschenkt. Du unterschreibst den Kaufvertrag. Du bist Eigentümer des Pferdes.

Darlehens- und Kaufvertrag:

Angenommen dir leiht jemand das Geld, um dir ein Pferd kaufen zu können.

In diesem Fall würde zwischen dir und dem Kreditgeber ein Darlehensvertrag und zwischen dir und dem Verkäufer ein Kaufvertrag geschlossen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Annali544 
Fragesteller
 12.04.2021, 00:38

Sehr hilfreiche Antwort 👍 danke

In der Regel gehört es demjenigen, der als Käufer ausgewiesen wurde, im Kaufvertrag als Käufer eingetragen wurde.

Die Eigentumsurkunde hat in Deutschland mit dem Besitzt des Pferdes, genauso wenig zu tun wie der Pass. Beides können vor Gericht nur als Indiz gewertet werden.

Jedoch werden, auch die Geldflüsse vor Gericht betrachtet, so kann es durchaus sein:

Der Freund bezahlt das Pferd, die Freundin steht in der Papieren und sie trennen sich 3 Monate später. Hier wird man je nach Preis und Einkommen der beiden durchaus davon ausgehen können, das der Freund das Geschenk zurückfordern kann. Kontoauszüge, Überweisung Bestätigungen reichen durchaus aus. Ggf. reicht es auch aus, der Verkäufer äußert sich wie folg " Das Geld hat mir der der Herr xy übergeben".

Im übrigen können solche Schenkungen durchaus, auch über Jahre nachwirken, je nach Aufwendung!

Das Pferd ist eine "Sache" ( rechtlich) und gehört dem, der im Kaufvertrag steht und diesen auch unterschrieben hat. Woher das Geld kam ist unwichtig. Hat es dir jemand anderes gegeben ist das ein separater VErtrag zwischen Dir und dem Geldgeber.

Dann hat er dir nicht das Pferd gekauft, sondern höchstens das Geld gegeben. Gekauft hast es du, weil du den Kaufvertrag unterschrieben hast. Daher muss man auch davon ausgehen, dass dir das Pferd übereignet wurde, du also der Eigentümer bist.

Das Pferd würde dem gehören, dem es übereignet wurde, wenn das nochnicht passiert sein sollte dem Verkäufer bzw. ursprünglichen Eigentümer.

Wer gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Übereignung hat ist wiederum eine andere Frage.