wem gehört das Holz bei einer Baumfällung?

4 Antworten

Der Unternehmer, welcher Euch den Baum gefällt hat, wird Euch (bzw. dem Nachbarn) ein Angebot gemacht haben. Oft ist es so, daß der Unternehmer im Angebot dies angibt - er "entsorgt" das Holz kostenlos bzw. gibt Euch sogar noch etwas dafür, wenn er's als Brennholz verkaufen kann. Oder er läßt es liegen (wenn er es im Angebot angegeben hat). Wenn er es vereinbarungsgemäß liegen läßt, müßte es - meiner Meinung nach - dem Auftraggeber gehören, und das war vermutlich der Nachbar, oder?

Ich habe bei Gartenarbeiten das Auto eines Nachbarn verunreinigt. Daraufhin wurde das Auto auf meine Kosten gereinigt. Ist das Auto deswegen jetzt meines??? Nein, natürlich nicht.

Ich würde vermuten dem Nachbarn - aber frag doch mal ob Ihr nicht halbe-halbe machen könntet weil Du ja die hälfte für die Nachpflanzung bzahlt hast...

Der Baum ist immer Eigentum des Grundstücksbesitzers. Hört sich jetz seltsam an: Du hast nur die Fällung bezahlt - nicht den Baum .