Welches Recht haben 2 Hauptmieter in der WG - Besuchsregelung?

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dein freund kann dich so oft besuchen, wie er will und darf auch bei dir uebernachten. da kann deine mitbewohnerin dir ueberhaupt nichts anhaben, es sei denn, es steht irgendwas im mietvertrag (was dann vermutlich nicht rechtsgueltig waere) oder ihr seid in einem wohnheim, das seine eigenen regeln hat.

wenn dein freund permanent bei dir unterkommt, ist das was anderes, dann muss er zumindest angemeldet werden. aber das ist ja hier nicht der fall.

johnnymcmuff  23.11.2015, 21:59

dein freund kann dich so oft besuchen, wie er will und darf auch bei dir uebernachten. 

Wenn es keine ständige Übernachtung ist.

da kann deine mitbewohnerin dir ueberhaupt nichts anhaben, 

Bei sehr regelmäßigen Besuchen könnte der Vermieter die Nebenkosten anpassen.

es sei denn, es steht irgendwas im mietvertrag (was dann vermutlich nicht rechtsgueltig waere) 

Wäre unwirksam.

der Freund will dich besuchen, da hat deine Mitbewohnerin keine Möglichkeit. Auch wenn er bei dir schläft kann Sie auch nix machen. Ist ja nur Gelegentlich. Das wird den Hauptvermieter nicht interessieren. Ihr habt BEIDE den Mietvertrag unterschrieben, also kann auch nur euch Beiden gemeinsam gekündigt werden; bzw. ihr könnt nur gemeinsam kündigen.

Beide Mieter haben das Recht Besuch zu empfangen, das kann weder der andere Mieter, noch der Vermieter verbieten.

Besuch darf man haben bis zu 6 Wochen am Stück und das sogar mehrmals im Jahr.

Es geht darum, dass mein Freund 1 Mal in der Woche zu mir kommt bzw. jedes 2. Wochenende und manchmal dann auch bei mir übernachtet. 

Das kann man Dir weder verbieten , noch kannst Du deswegen gekündigt werden.

MfG

johnnymcmuff

Das Bürgerliche Gesetzbuch beinhaltet das Mietrecht. § 535 und folgende sind §§ des Mietrechtes. Mit Herausgabe der Mietsache des Vermieters übernimmt der Mieter die Wohnung in seinen Besitz und erwirbt damit das Hausrecht in seiner Wohnung, also auch das Recht besuch zu empfangen, dass ihm nicht vom Vermieter streitig gemacht werden kann. Wenn du mit der anderen Hauptmieterin eine Partei bildest, dann kann es für diese Partei nur einen gemeinsamen Mietvertrag geben. Für diesen Fall gilt: Der Vermieter kann diesen Vertrag gegen eine Mieterin nicht kündigen sondern nur gegen beide Mieterinnen. Eine Mieterin kann ebenfalls nicht der anderen Kündigen, weil sie zueinander  nicht in einem Mietvertragsverhältnis stehen. Beide Mieterinnen bilden de facto eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Ich habe dennoch Bedenken, dass der gegenwärtige Vertrag nicht ganz korrekt ist, weil du schreibst, dass du bereits vorher in der Wohnung warst. 

Besuchsregelungen und diesbezügliche Rechte wurden in den Kommentaren ausreichend richtig dargestellt. In einer Mieterpartei wie hier sollte es ein vertragliches Verhältnis ähnlich einer Hausordnung geben. Das kann aber nicht zwingend vorgeschrieben werden sondern beruht auf gegenseitigem Einvernehmen.

Wenn du deinen Freund dort übernachten lässt, ist er einfach bei dir zu Besuch. Das kann dir niemand verbieten. 

Etwas anderes wäre, wenn er sich an eurem gemeinsamen Kühlschrank bedient.

Er könnte sich an euren Nebenkosten beteiligen, wenn er dort duscht.