Welches Recht haben 2 Hauptmieter in der WG - Besuchsregelung?
Hat jemand eine Ahnung in welchem Gesetzbuch das Mietrecht steht oder kennt sich da jemand aus? Denn ich habe ein ziemliches Problem mit meiner WG Mitbewohnerin bekommen. Sie meint nämlich sich das Recht rausnehmen zu können meinem Freund den Zutritt zur WG zu versperren. Ganz ohne Grund. Ich glaube sie ist einfach neidisch.... aber egal.
Es geht darum, dass mein Freund 1 Mal in der Woche zu mir kommt bzw. jedes 2. Wochenende und manchmal dann auch bei mir übernachtet. Er blockiert weder Bad noch Toilette noch benimmt er sich sonst daneben. Er hat meine Mitbewohnerin auch mal Gegrüßt aber es kam nichts zurück von ihr. Ich habe mich eig. auch davor relativ ok mit ihr verstanden...
Jetzt war gestern mein Freund da. Er blieb bis halb 11 und ging dann wieder. Sie hatte fest behauptet er habe hier geschlafen und er würde auch sonst mindestens 4 Mal die Woche hier schlafen. Sie kann das garnicht beurteilen weil sie nie aus ihrem Zimmer kommt. Und jetzt will sie mir eins reinwürgen idem sie mir verkündet hat sie wolle der Vermieterin einen Beschwerdebrief schreiben. Wie Bitte???? Was hab ich mir da für ne Katastrophe ins Haus geholt...? Kann die Vermieterin mich ohne Beweise rauswerfen. ZB. nur weil ihr meine Mitbewohnerin sympathischer ist oder so?
BTW wir sind beide Hauptmieter. Ich habe vorher hier gewohnt und es kommt nicht für mich in Frage für die letzten 1,5 Jahre meines Studiums umzuziehen weil es ein sehr gutes Preis-Leistungs- Lageverhältnis ist usw.
5 Antworten
dein freund kann dich so oft besuchen, wie er will und darf auch bei dir uebernachten. da kann deine mitbewohnerin dir ueberhaupt nichts anhaben, es sei denn, es steht irgendwas im mietvertrag (was dann vermutlich nicht rechtsgueltig waere) oder ihr seid in einem wohnheim, das seine eigenen regeln hat.
wenn dein freund permanent bei dir unterkommt, ist das was anderes, dann muss er zumindest angemeldet werden. aber das ist ja hier nicht der fall.
dein freund kann dich so oft besuchen, wie er will und darf auch bei dir uebernachten.
Wenn es keine ständige Übernachtung ist.
da kann deine mitbewohnerin dir ueberhaupt nichts anhaben,
Bei sehr regelmäßigen Besuchen könnte der Vermieter die Nebenkosten anpassen.
es sei denn, es steht irgendwas im mietvertrag (was dann vermutlich nicht rechtsgueltig waere)
Wäre unwirksam.
der Freund will dich besuchen, da hat deine Mitbewohnerin keine Möglichkeit. Auch wenn er bei dir schläft kann Sie auch nix machen. Ist ja nur Gelegentlich. Das wird den Hauptvermieter nicht interessieren. Ihr habt BEIDE den Mietvertrag unterschrieben, also kann auch nur euch Beiden gemeinsam gekündigt werden; bzw. ihr könnt nur gemeinsam kündigen.
Beide Mieter haben das Recht Besuch zu empfangen, das kann weder der andere Mieter, noch der Vermieter verbieten.
Besuch darf man haben bis zu 6 Wochen am Stück und das sogar mehrmals im Jahr.
Es geht darum, dass mein Freund 1 Mal in der Woche zu mir kommt bzw. jedes 2. Wochenende und manchmal dann auch bei mir übernachtet.
Das kann man Dir weder verbieten , noch kannst Du deswegen gekündigt werden.
MfG
johnnymcmuff
Das Bürgerliche Gesetzbuch beinhaltet das Mietrecht. § 535 und folgende sind §§ des Mietrechtes. Mit Herausgabe der Mietsache des Vermieters übernimmt der Mieter die Wohnung in seinen Besitz und erwirbt damit das Hausrecht in seiner Wohnung, also auch das Recht besuch zu empfangen, dass ihm nicht vom Vermieter streitig gemacht werden kann. Wenn du mit der anderen Hauptmieterin eine Partei bildest, dann kann es für diese Partei nur einen gemeinsamen Mietvertrag geben. Für diesen Fall gilt: Der Vermieter kann diesen Vertrag gegen eine Mieterin nicht kündigen sondern nur gegen beide Mieterinnen. Eine Mieterin kann ebenfalls nicht der anderen Kündigen, weil sie zueinander nicht in einem Mietvertragsverhältnis stehen. Beide Mieterinnen bilden de facto eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Ich habe dennoch Bedenken, dass der gegenwärtige Vertrag nicht ganz korrekt ist, weil du schreibst, dass du bereits vorher in der Wohnung warst.
Besuchsregelungen und diesbezügliche Rechte wurden in den Kommentaren ausreichend richtig dargestellt. In einer Mieterpartei wie hier sollte es ein vertragliches Verhältnis ähnlich einer Hausordnung geben. Das kann aber nicht zwingend vorgeschrieben werden sondern beruht auf gegenseitigem Einvernehmen.
Wenn du deinen Freund dort übernachten lässt, ist er einfach bei dir zu Besuch. Das kann dir niemand verbieten.
Etwas anderes wäre, wenn er sich an eurem gemeinsamen Kühlschrank bedient.
Er könnte sich an euren Nebenkosten beteiligen, wenn er dort duscht.