Kündigung einer WG; 3 Hauptmieter?
Hallo,ich wohne in einer WG und es gibt folgendes Problem. Der Vertrag hat 3 Hauptmieter, also mich und meine beiden Mitbewohner. Ich würde gerne ausziehen, übrigens möchte das meine Mitbewohnerin auch. Die Hausverwaltung wäre damit in Ordnung, wenn wir alle 3 die Kündigung unterschreiben. Der dritte Mitbewohner will die Kündigung nur unterschreiben, wenn die Hausverwaltung ihm zusichert, dass er auch in Zukunft hier wohnen kann. Das wird die Hausverwaltung aber nicht machen, da sie gesagt haben, sie kümmern sich erst um neue Verträge/Mieter, wenn die Kündigung unterschrieben ist. Also hier eine Sackgasse.Jetzt wollen meine Mitbewohnerin und ich einen Anwalt einschalten, da wir die Zustimmung einklagen wollen. Wir glauben, dass das der einzige Weg ist, von ihm(den dritten Mitbewohner) wegzukommen und die Kündigung durchzukriegen. Der dritte Mitbewohner ist der Hauptgrund für den Kündigungswunsch meiner Mitbewohnerin und ein Teilgrund für mich. Meine Mitbewohnerin sagte auch in einem Gespräch mit ihm und einem anwesenden Zeugen, dass sie nicht alleine in der Wohnung mit ihm seien kann(sicher fühlt), da er schon einmal sehr aggressiv und ausfallend ihr gegenüber geworden ist, leider hatte sie damals nicht die Polizei gerufen, dann hätte sich die Sache vielleicht schon erledigt.Danke für die Antwort und beste Grüße
5 Antworten
Der Vertrag hat 3 Hauptmieter, also mich und meine beiden Mitbewohner. Ich würde gerne ausziehen, übrigens möchte das meine Mitbewohnerin auch. Die Hausverwaltung wäre damit in Ordnung, wenn wir alle 3 die Kündigung unterschreiben.
Das ist korrekt so. Denn gemeinsam unterschriebene Verträge können auch nur gemeinsam gekündigt werden - oder gar nicht.
Jetzt wollen meine Mitbewohnerin und ich einen Anwalt einschalten, da wir die Zustimmung einklagen wollen.
Dass das der einzige Weg zu sein scheint, hast du ja schon selbst herausgefunden.
Was ist denn jetzt deine Frage?
Ich war mir dabei nicht sicher, deswegen habe ich mal den Weg erläutert. Danke für die Zustimmung. Das ist dann wohl auch der einzig saubere Weg.
wenn wir alle 3 die Kündigung unterschreiben
Gemeinsam geschlossene Verträge können auch nur gemeinsam "aufgelöst" werden.
Zeigt sich eine der Parteien unwillig, bleibt nur einen Gerichtsbeschluss zu erwirken.
Ob auf die Belange einer der Parteien dabei Rücksicht genommen wird (werden muss), liegt dann auch in der Entscheidung des Gerichts.
es ist der einzige weg. der mietvertrag kann nur von allen gemeinsam gekündigt werden.
wenn du schon einen RA hast, dann frage kein laienforum.
m.W. ist das in der tat so, dass erst einmal alle kündigen müssen.. einen anspruch darauf, als neuer mieter akzeptiert zu werden, hat der dritte mann bei euch indes nicht...
Dieses will er aber haben und zwar komischerweise durch uns, was halt völlig an der Realität vorbei ist.
Was genau ist denn eigentlich deine Frage?
Das Ihr die Zustimmung der 3. Person einklagen müßt hast Du doch schon selbst raus gefunden.