WG-Mitbewohnerin will ihr Zimmer untervermieten während sie im Urlaub ist - würdet ihr es als "normal" ansehen?

12 Antworten

Sie vermietet IHR Zimmer unter, also ist es im Grunde genommen IHR Geld. Allerdings wäre es schon ziemlich sozial, wenn sie dir einen Teil abtreten würde. Oder dich zum essen einlädt oder ähnliches. Hast du sie schonmal darauf angesprochen, dass es für dich eine Belastung sein könnte?

Die "Gäste" nutzen ja nicht nur IHR Zimmer, sondern auch Bad, Küche etc.

Ein wesentlicher Teil des Airbnb-Systems ist die Gastfreundschaft der Gastgeber. Und ob ihr wollt oder nicht, ihr seid in diesem Fall auch Gastgeber.

Wenn das also funktionieren soll, dass sich die Airbnb-Gäste wohlfühlen, müßt ihr Euren Teil dazu beitragen. Das ist durchaus eine ordentliche Bezahlung wert. Je nach erzielbarem Preis würde ich an Deiner Stelle 25 bis 50 % der Einnahmen verlangen. Wieviel sie verlangt, ist wiederum ganz einfach über Airbnb zu erfahren. Das kann man beizeiten selbst nachsehen.

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der Vermieter eine Untervermietung grundsätzlich erlaubt. Wenn das erlaubt ist, ist es auch kein Problem, dass das Zimmer praktisch gewerblich vermietet wird, denn genau genommen ist es Euer Besuch.

Vermietung von Wohnräumen über Airbnb kann im Allgemeinen nicht untersagt werden. Es ist Wohnnutzung in einem Wohnhaus. Aber es gibt Städte, die eine Zweckentfremdungssatzung haben. Danach dürfen Wohnungen nicht als "Ferien"-Wohnungen vermietet werden, sondern müssen für dauerhafte Wohn-/Mietverhältnisse verwendet werden.

Das trifft aber nicht auf einzelne, sonst ungenutzte Zimmer in einer Mietwohnung zu. Diese Art der Nutzung kann im Gegenteil dazu beitragen, dass Mieter ihre Wohnung überhaupt halten können, wenn z. B. die Miete stark gestiegen ist, Kinder ausgezogen sind, Partner weg gezogen oder verstorben ist, etc.

Falsch. Solange es nicht im Mietvertrag drinnen steht, kann sie  ihr Zimmer an Untervermieter vermieten.

@Goodgamer30

Aber der BGH sieht das anders, er geht davon aus, daß Wohnungsharing keine Untervermietung im rechtlichen Sinne darstellt und hierfür die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters notwendig ist. Ein gesetzlicher Anspruch, daß der Vermieter zustimmen muß, besteht allerdings - wie z.B. bei einer Untervermietung - nicht.

Folglich wäre das eine unberechtigte Gebrauchsüberlassung an Dritte.

Eine WG ist eine wohngemeinschaft und gemeinschaft bedeutet rechte und pflichten für beide und kein Hotel . Das würde ich nicht machen !!!  Auch kann der Vermieter euch kündigen wenn das rauskommt

Ihr habe gemeinsam eine Wohnung gemietet, somit arrangiert ihr euch letztendlich, wie ihr eure Wohnung aufteilt: Person A nutzt Raum A, Person B nutzt Raum B.

Für eure Potentiellen Untermieter seid ihr beide "Vermieter". D.h. wenn es zu einem Vertrag kommt, kann der nur mit euch beiden geschlossen werden. D.h. solltest du die Idee überhaupt nicht gut finden, kannst du einfach ablehnen und es kommt erst gar nicht dazu.

Fair wäre es, dass ihr euch darauf einigt, die Mieteinnahme 1:1 aufzuteilen.