Mitbewohnerin kifft - Gespräch gesucht - keine Besserung eingetreten - wie ist die Rechtslage?

10 Antworten

Die Hausverwaltung ist informiert, muss sich aber auch erst einmal über die Rechtslage in diesem Falle erkundigen. Wisst ihr wie die Rechtslage in diesem Fall ist? Kann unserer Mitbewohnerin diesbezüglich fristlos gekündigt werden? Wir sind alle Hauptmieter im Mietvertrag.

Gemeinsame Mietverträge können nur gemeinsam gekündigt werden oder alle Mieter und der Vermieter machen einen Aufhebungsvertrag.

Wenn die Hausverwaltung informiert ist,dann lass die das auch regeln.Vielleicht die Mitbewohnerin wieder darauf ansprechen und ihr auch sagen,dass ihr euch das nicht gefallen lasst und eben die Hausverwaltung informiert habt.Kann ja sein,dass sie es dann lässt.

Deiner Mitbewohnerin kann nicht gekündigt werden, weder von Dir noch vom Vermieter, da sie keinen einzelnen Mietvertrag hat. Es kann nur Euch allen insgesamt gekündigt werden oder Ihr könnt alle gemeinschaftlich kündigen...

Das sollte die Hausverwaltung eigentlich auch ohne Erkundigung wissen...

Das stellt eine übermäßige Belastung und Belästigung dar. Einige Gerichte haben bereits kürzlich Mieter dazu verdonnert das Rauchen in der Mietwohnung zu unterlassen. Einzelfall Entscheidungen die bislang beim BGH noch nicht anhängig sind. Möglicherweise muss sich der BGH aber mal damit beschäftigen.

Hier jedoch sind Drogen im "Spiel" da ist meines Erachtens die Sachlage noch verschärfter zu sehen. Besonders im Hinblick der Gesundheit der Mitbewohner.

MosqitoKiller  18.11.2013, 11:35

Und vor allem da es sich beim Besitz von Drogen um eine Straftat handelt, die innerhalb der Wohnung und der WG begangen wird. Das ist für den Vermieter unter Garantie ein Grund zur fristlosen Kündigung, und zwar gegenüber der GESAMTEN WG. Keinem Vermieter ist es zuzumuten, dulden zu müssen, dass in seiner Wohnung Straftaten begangen werden...

ElseBrain  18.11.2013, 11:49

Besonders im Hinblick der Gesundheit der Mitbewohner.

Nicht wirklich, das ist nämlich nicht schlimmer als wenn Zigaretten geraucht würden, wahrscheinlich sogar weniger schlimm.

StupidGirl  18.11.2013, 14:55
@ElseBrain

Amen! Wobei wir wieder bei der Verharmlosung von Drogen sind. Abgesehen davon, auch Zigaretten sind gesundheitsschädlich und das sogar in erheblichem Maß.

wahrscheinlich sogar weniger schlimm.

so ein Scheiß! Diese Schönrederei von Drogenkonsum finde ich zum K.otzen!

ElseBrain  18.11.2013, 16:19
@StupidGirl

Du hast meinen Kommentar falsch verstanden. Das hat nichts mit Drogenverharmlosung oder Schönrederei zu tun.Weder verhamrlose noch verteufel ich Drogen, egal ob legale oder illegale. Ich versuche sie stets sachlich zu betrachten und darüber zu diskutieren. Ich scheine heute aber einen schlechten Tag zu haben und mich missverständlich auszudrücken^^

werbon schrieb, dass die Sachlage seines Erachtens verschärfter zu sehen ist, da Drogen im Spiel sind. Das würde ich auch so sehen, aber nicht im Hinblick auf die Gesundheit der Mitbewohner. Die ist nämlich nicht gefährdeter, weil es sich hierbei um Cannabis handelt. Rauchen sowie Passivrauchen ist generell schädlich, das ist klar, aber Cannabisrauch ist nicht schädlicher. Vom berauschenden Wirkstoff kriegt man auch nichts ab. Das mit dem wahrscheinlich weniger schlimm würde ich jetzt nicht beschwören, aber so weit ich das weiß, ist das wahrscheinlicher als dass es schlimmer ist - in Bezug auf die Gesundheit der Mitbewohner!

Wie hier ja schon ausfuehrlich erklaert wurde, kann weder der Vermieter der ungeliebten Mitmieterin kuendigen (nur euch allen zusammen), noch koennt ihr dies tun. Mietpartei seid ihr alle gemeinsam mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten.

Wenn der Vermieter aber mit euch darueber einig ist, auch mit euch bleibewilligen Mietern allein einen Mietvertrag schliessen zu wollen, gibt es die Moeglichkeit fuer euch (oder einen von euch), die zwischen euch 3 gemeinsamen Mietern bestehende GbR zu kuendigen. Dies hat zwar erst einmal keinen (bzw. nur einen geringen und hier nicht relevanten) Einfluss auf das zwischen euch 3 Mietern und dem Vermieter bestehenden Mietvertrag, im Ergebnis muesste die Mitmieterin dann aber doch raus und ihr koennt mit dem Vermieter einen neuen Vertrag schliessen.

Das ist aber ein nicht ganz unkomplizierter Weg und es ist einiges dabei zu beachten (es sind sowohl gesellschaftsrechtliche wie auch mietrechtliche Aspekte zu beruecksichtigen). Zu empfehlen waere dieser Weg wohl nur, wenn sich anderweitig wirklich keine Einigung erzielen laesst und er sollte nicht ohne Beteiligung eines Rechtsanwaltes beschritten werden.