Welcher Straftatbestand liegt vor, wenn man als Fußgänger von einem Auto nassgespritzt wird?

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In Frage kommen hier die Tatbestände Sachbeschädigung und fahrlässige Körperverletzung. Beide scheiden aber im Regelfall aus, da sie nicht verwirklicht sind. Bei der Sachbeschädigung ist Vorsatz erforderlich - der wird sich im geschilderten Fall nicht nachweisen lassen. Körperverletzung kommt nicht in Betracht, weil dafür eine "Mißhandlung" bzw. "ein Schaden an der Gesundheit" erforderlich wäre. Beides ist im geschilderten Fall ebenfalls kaum nachweisbar. Damit scheidet eine Strafbarkeit aus und es bleibt nur noch der zivilrechtliche Anspruch auf Schadenersatz, der sich in den Reinigungskosten der Kleidung konkretisiert.

Erstmal ist der Verursacher dir gegenüber evtl. schadensersatzpflichtig - das ist aber nicht strafrechtlich relevant sondern zivilrechtlich, du hast dann u. U. eine Forderung an ihn, weil er dir einen Schaden zugefügt hat. Wenn er das absichtlich gemacht hat, dann könnte evtl. der Straftatbestand der Sachbeschädigung gegeben sein. Das wird aber wohl nie zur Anklage kommen, weil man einen Vorsatz kaum nachweisen kann. Nicht jede Angelegenheit, mit der jemand einem anderen einen Schaden zufügt, ist gleich ein Straftatbestand.

KEIN straftatbestand, sondern eine ordnungngswidrigkeit nach §1 StVo: jeder verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass.... wenn sich der nassgespritzte das kennzeichen notiert hat, kann er eventuelle kosten, die durch das spritzen entstanden sind, (z.b.reinigung teurer kleidung) dem "täter" in rechnung stellen.

das ist gar keine Straftat, eher eine Ordnungswiedrigkeit z. B. nach § 1 StVO

Eulenspiegel  31.03.2011, 20:13

Nein, nicht mal das. Der fahrer MUSS ja vielleicht durch die pfütze fahren, um andere Gefahren zu vermeiden ...^^

unknown1966  31.03.2011, 20:16
@Eulenspiegel

Lies mal § 1 StVO, dann wird Dir klar, was er meint.

Nils2  31.03.2011, 20:52
@unknown1966

Ich würde auch auf den § 1 (2) StVO tippen. Wenn er durch die Pfütze fahren muss, kann er das auch langsam tun. Das wäre dann ein Verwarngeld von 35 € + ggf. eine Bearbeitungsgebühr von 23,50 €.

Reinigungskosten kann man evtl. noch zivilrechtlich geltend machen. Zur Sachbeschädigung müsste eine "Substanzverletzung" eingetreten sein, d.h. die Kleidung müsste dauerhaft beschädigt sein.

Eulenspiegel  01.04.2011, 00:53
@Nils2

Kriegste aber nicht durch weil der fahrer immer behaupten kann "ich musste da durch, sonst hätte ich nach anwägung aller umstände, mich oder andere mehr in gefahr gebracht, als durch die pfütze zu fahren, von der ich annahm, das sie nicht soweit spritzen würde" ... ^^

mich hat man ja auch gerade vollgespritzt, ganze linke seite ist wortlich klitschnass! kinderwagen auch! die neue jacke muss n un zur reinigung. dabei er war als einziger auf den 2 spuren und noch an einer Zebra an der schule, wo nur 30km/h erlaubt sind.außerdem er musste knapp 50 meter weiter für ne weile eh stehenbleiben,um auf die starkbefahrene haupstrasse ab zu biegen.dabei erst hab ich die nummer gemerkt.