Dürfen wir so zugeparkt werden?

3 Antworten

Wenn es dort schon Pfähle gibt, die genehmigt sind, dann weiß die Straßenverkehrsbehörde, dass es bei euch eng zugeht. Ich würde mich an diese Behörde wenden, und mich auf die anderen Maßnahmen berufen. Es kann natürlich sein, dass ein generelles Parkverbot erlassen wird, womit dann alle betroffen wären und sich entsprechend darüber ärgern. Bei mir war das auch mal so, bis ich beim Rückwärts-Ausparken mal aus Versehen dem gegenüber parkenden die Fahrertür geschrottet habe. Die Versicherungen haben das geregelt, und der Geschädigte hat ab sofort woanders geparkt.

StVO §12(3) "Das Parken ist unzulässig

... 3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, ..."

Das ist nach Deiner Beschreibung eindeutig gegeben, das Parken dort ist verboten, auch ohne irgendwelche Schilder - das sollte eigentlich jeder Führerscheinbesitzer wissen ...

Also: Ordnungsamt rufen und Knöllchen verteilen lassen - und bei Behinderung abschleppen!

Foto machen. Anzeige per E-Mail direkt ans Ordnungsamt. Irgendwann werden die das dann schon lassen. Ansonsten: Erst mal einen Zettel hinter den Scheibenwischer und im Wiederholungsfalle die Anzeige...