Welchen Führerschein brauche ich für einen Traktor 30 km/h?

4 Antworten

 Hallo JonnyLover,

das Gesetz sagt bezüglich Deiner Frage folgendes:

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(6) Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.

Gemäß der Anlage drei darfst Du mit der alten Klasse 3 Fahrzeuge der heutigen Klassen:

  • A,
  • A1,
  • AM,
  • B,
  • BE,
  • C1,
  • C1E,
  • CE,
  • L Mit Einschränkung der Schlüsselzahl 174

 

Mit Klasse C1:

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mit Klasse C1E:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug –
der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
– der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

 

und

Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern 

Die Schlüsselzahl 174 sagt wiederum folgendes aus:

Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Das heißt im Bezug auf Deine Frage:

Mit der alte Klasse 3 darfst Du

  1. Traktoren fahren die bis 40 km/h schnell sind und im Landwirtschaftlichen Verkehr eingesetzt werden und hinter dem Traktor darf ein einachsiger Anhänger gezogen werden, wobei es keine Einschränkung des Gewichtes gibt.
  2. Traktoren fahren, auch wenn diese nicht im landwirtschaftlichen Verkehr eingesetzt werden die zwar schneller als 40 km/h fahren, aber dafür darf die zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 7500 kg betragen. Hinter diesem Traktor mit 7500 kg GM darfst Du auch einen ein oder zweiachsigen Anhänger ziehen, wenn die Gesamtmasse aus Traktor und Anhänger 12000 kg nicht überschreitet 

 Schöne Grüße
TheGrow

JonnyLOVER 
Fragesteller
 27.10.2016, 01:43

Vielen Dank! Ich brauche ihn eh nur um mal ein Ballen 10 Meter weit zu fahren und mal nen Hänger Holz zu holen ist ein Einachser passt also genau.

klar in der alten klasse 3 ist der L enthalten,war früher klasse 4

T-Klasse kannst du ab 15 1/2 machen und ab 16 fahren.

StonesMC  27.10.2016, 00:23

Glaube ich

JonnyLOVER 
Fragesteller
 27.10.2016, 00:23

Ja nur ich hab ja 1 und 3 ist in 1 nicht L enthalten ?

StonesMC  27.10.2016, 00:23

Beim Alter bin ich mir sicher beim Namen der Klasse nicht

StonesMC  27.10.2016, 00:24

Ich habe bis jetzt garkeinen Führerschein ud kann es dir nicht 100%tig beantworten aber ich glaub du musst den trecjerführerscbeun einzeln machen

Ich weiß es, aber schaue doch bitte selbst auf Deinen Führerschein, denn da steht es ganz deutlich drauf.

JonnyLOVER 
Fragesteller
 27.10.2016, 00:06

Ja ich habe ja 1 und 3 nur ich kenn mich nicht so aus deswegen frage ich ja also könnten Sie mir sagen was ich nach der neuen Reglung mit 1 und 3 alles habe.

onidagori  27.10.2016, 00:17
@JonnyLOVER

Wann haben Sie den Führerschein gemacht. Da gibt es Unterschiede.