welche rechte hat jemand,der eine garage gemietet hat?

8 Antworten

Hallo.

Vertraglichbezogen die Frage zu beantworten ist mehr als schwer da wir/ich die Mietvertragsinhalte nicht kennen was uns/mir auch nichts angeht. Ich würde dir empfehlen, das du dich über deinen Vermieter/Hausverwaltung informierst oder falls vorhanden, über den deutschen Mieterschutzverein. Ich könnte mir gut vorstellen, das solange die entsprechenden gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden und der Lärm nicht über das normale hinausgeht, nichts dagegen sprechen könnte. Der beste Weg ist allerdings, Probleme immer offen und ehrlich miteinander zu besprechen, gehe doch mal hin zu dem Mieter und frage ihn, vlt. findet ihr so einen gemeinsamen Nenner mit dem ihr beide dann gut leben könnt.

Alles Gute.

Schreinerarbeiten haben mit einer Gragenmietung nichts zu tun!

Dafür muss eine beantragte und erteilte Nutzungsänderung im Mietvertrag erlaubt sein. Einfach einmal beim Ordnungsamt die Situation schildern und nachfragen. Dann wird mit Sicherheit ein Besuch erfolgen. Auch auf die Lautstärke und Störung hinweisen.

Unabhängig davon würde ich vorher jeden Tag die Arbeitszeiten erfassen und gleich mit vorlegen.

schreinerarbeiten im hof.

haben mit der Anmietung einer Garage nichts zu tun .... Du solltest mal den Vermieter darauf ansprechen ....

.... und woher holt er den Strom? Schreibe die Termine/Beobachtungen auf und rüge die nächste BK Abrechnung, wenn dieser Anteil dort nicht berkennbar herausgerechnet wurde. Alles eigentlich ganz einfach, oder? Frage ggf. den Vermieter, warum so ein Betrieb erlaubt wurde und binde wegen der fehlenden Staub-Abzugsanlage ggf. das Ordnungsamt mit ein.

Eine Garage darf nicht zweckentfremdet werden. Eine Sonderregelung ist daher meiner Meinung nach unzulässig, wenn nicht vom zuständigen Bauamt eine Nutzungsänderung genehmigt wurde. Solange also die Garage weiterhin eine Garage ist, darf sie nicht anders genutzt werden. Darauf solltest du deinen Vermieter ansprechen.