Welche Strafen für einen Schaden in Millionen Höhe?

7 Antworten

Das Kind hat strafrechtlich nichts zu befürchten. Seine Eltern auch nur, wenn ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen kann - das dürfte aber schwierig werden, wenn das Kind am hellichten Tag mit älteren Kumpeln unterwegs war.

Die beiden Jugendlichen werden sich wegen Brandstiftung verantworten müssen. Allerdings wohl eher fahrlässig, denn bewusst angezündet haben sie eben nur einen Tisch, der draußen stand.

Was sich wie eine Strafe anfühlen wird, aber keine ist: Die drei müssen den Schaden abstottern. Davor schützt auch Strafunmündigkeit nicht; die Schulden werden halt gestundet, bis man 'nen Job hat. Und es ist schon verdammt blöd, wenn man sich bis zum 43./44./45. Lebensjahr beruflich abrackern kann wie man will und trotzdem nur den minimalen Lebensunterhalt bekommt.

marimo01 
Fragesteller
 30.12.2020, 21:44

Meinst du, es kostet wirklich nur 1 Million, die Schule wieder aufzubauen? Es scheint mir so, als müsste man alles abreisen, weil so viel 100% zerstört wurde.

RedPanther  30.12.2020, 21:52
@marimo01

Ich weiß nicht, wie groß der Schaden ist. Von solchen Dingen habe ich keine Ahnung und ich war nicht dort, um den Schaden zu begutachten. Ich weiß auch nicht, wie viel Expertise die Person hat, die diesen Betrag geschätzt hat. Was ich aus Feuerwehrkreisen weiß, ist dass manche Schäden erst beim Abriss der verbrannten Teile entdeckt werden und somit die Kosten gerne auch nochmal steigen.

Allerdings ist eine Million schon ziemlich viel Geld. Wenn du bedenkst, dass man dafür ein Haus mit 4-6 Wohnungen bauen kann und eine Schule deutlich einfacher konstruiert ist...

marimo01 
Fragesteller
 31.12.2020, 23:17
@RedPanther

So eine Schule muss ja Massiv sein und fast jeden Tag hunderte von Schülern aushalten, die da rumlaufen. Auch soll sie ein paar Jahrzehnte halten. Ich denke schon, dass da einiges zusammen kommt.

RedPanther  01.01.2021, 10:15
@marimo01

Es macht ein Gebäude nicht wirklich teurer, wenn du hier und da etwas mehr Beton verwendest. Denn allein die Tatsache, dass du mit Beton (gerne aus Fertigteilen wie bei Lego) baust, spart wahnsinnig viel Geld.

Teuer ist einmal der kleinteilige Individualbau. Kleine Zimmerchen aus Ziegelsteinen, die von Hand aufeinander geklebt werden müssen. Keine geradlinigen Schächte für gebündelte Installationen, sondern deren einzelne Verlegung in die Wände. Fenster nicht als Standardmaß vom Fließband, sondern Einzelanfertigung.

Und außerdem treibt die Einrichtung den Preis in die Höhe. In einer Schule reicht der erstbeste Fußboden, der dauerhaltbar ist und vielleicht nicht ganz katastrophal aussieht. Das Ganze bitte möglichst günstig zu verlegen, z.B. kann man PVC-Boden für 30 m Korridor einfach von einer großen Rolle abrollen. Bekommst du für 3-4 €/m². In einem Wohnhaus müssen es hübsche Fliesen sein, die genau diese Farbe haben. Die Tapete muss natürlich dazu passen, auch wenn sie pro Rolle 10€ teurer ist.

Bei der Inneneinrichtung musst du auch mal schauen, was bei einem Wohnhaus pro Quadratmeter zusammen kommt. Ja, die Einrichtungsgegenstände einer Schule sind im Einzelnen teuer. Aber es sind sehr viel weniger pro Quadratmeter.

Insgesamt habe ich die Zahl gesehen, dass der Neubau eines Schulhauses pro Quadratmeter ca. 3000-4000 € kostet. Den Neubau eines Einfamilienhauses kannst du mit 2000-3000 € pro Quadratmeter kalkulieren.

Demnach bekommst du für 1 mio. Euro wahlweise ca. 250-330 m² Schulhaus oder 330-500 m² Wohnhaus.

marimo01 
Fragesteller
 01.01.2021, 14:43
@RedPanther

Das Schulhaus auf dem Video sieht aber größer aus als 330qm.

RedPanther  01.01.2021, 16:46
@marimo01

Ja. Aber du weißt ja nicht, wie viel davon wirklich kaputt ist. Außerdem ist ja vom Neubau die Rede, also z.B. inklusive Kellerbau usw.

Es ist ein großer Schaden und die Kiddies (sorry, wer so blöd ist, wird von mir auch mit 30 noch als Kind bezeichnet) müssen den Betrag abstottern. Damit ist die Sache für mich gegessen.

Das 13 Jährige Kind kriegt wohl gar keine Strafen oder?

Nein, da es zwar deliktfähig, aber nicht strafmündig ist.

Und wie sieht es mit dem 14 und 15 Jährigen Jugendlichen aus?

Die sind sowohl deliktfähig und strafmündig, sie werden also bestraft.

Den Schaden bezahlen dürfen die drei wegen der Deliktfähigkeit übrigens gemeinsam, sobald sie Geld verdienen.

Und bevor das wieder kommt:
Nein, die Eltern müssen den Schaden nicht bezahlen, wenn ihnen keine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.

In NRW würde das vmtl. den Ausschluss von allen Öffentlichen Schulen des Landes bedeuten.

marimo01 
Fragesteller
 30.12.2020, 21:24

Also umziehen? O.o

OnePerson19  30.12.2020, 21:25
@marimo01

Wenn diese Straf vollstreckt wird muss die Obere Schulaufsichtsbehörde für Ersatz sorgen, also entweder Privatschule oder Schulen in einem Anderen Bundesland.

26Sammy112  31.12.2020, 11:59
vmtl. den Ausschluss von allen Öffentlichen Schulen des Landes

Mmmhh... mal so als juristischer Laie dahin sinniert: Geht das rechtlich überhaupt?

Wie ist §53 Abs. 3 Punkt 7 des NRW Schulgesetzes "Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde" mit §1 (Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung) und §35 (Schulpflicht) vereinbar?

OnePerson19  31.12.2020, 13:21
@26Sammy112

Wenn diese Strafe vollstreckt wird muss die Obere Schulaufsichtsbehörde für Ersatz sorgen, also entweder Privatschule oder Schule in einem Anderen Bundesland.

26Sammy112  31.12.2020, 16:55
@OnePerson19

Ok, das würde natürlich gehen... danke!

Die Strafe ist hier nicht das Problem.

Richtig heftig ist der entstandene Schaden. Der wird auch vom 13-jährigen eingefordert.

Das dürfte 30 Jahre an der Pfändungsfreigrenze bedeuten.

Dagegen sind Sozialstunden oder eine Bewährungsstrafe Kindergarten.

Strafrechtlich ist das Kind nicht zu belangen. Zivilrechtlich muss man ab dem 7. Lebensjahr haften. Eltern sind hierbei von der Haftung befreit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung