Sollten die strafen für Vergewaltigung und Körperverletzung mit Todesfolge höher sein?
Vergewaltigung mindesstrafe: 2 jahre
Körperverletzung mit Todesfolge mindeststrafe: 3 jahre.
Wenn die Tat von Jugendlichen ausgeführt wurde kommt manchmal sogar eine bewährungsstrafe raus.
Selbst wenn es Erwachsene machen bleibt es meistens bei paar jahren haft für diese beiden Verbrechen. Selten kriegt jemand der einen anderen totprügelt oder vergewaltigt mehr als 10 jahre.
sollte es höhere strafen dafür geben?
Ich meine in einigen anderen Ländern würde man für Vergewaltigung oder Körperverletzung mit Todesfolge die Todesstrafe kriegen. Hier kann man mit paar jahren haft davonkommen. Bin kein Befürworter der Todesstrafe aber das zeigt wie niedrig die strafen hier sind.
Ich bin für höhere strafen bei beiden verbrechen.
Es kann unmöglich sein das leute die andere vergewaltigen oder totprügeln mit paar jahren Haft davonkommen... das ist keine gerechtigkeit. Es gibt vieler dieser Fälle zb bei einer Massenvergewaltigung bekammen täter die 7 Mädchen vergewaltigt haben nur 4-6 jahre. Da gab es so einen fall.
Oder ein anderes beispiel ein vorbestrafter typ der jemanden totgeprügelt hat und sich danach noch gefreut hat hat auch irgendwie 4 jahre oder so bekommen.
das ist nicht gerecht
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16 Antworten
Also ich finde 2 und 3 Jahre jeweils ziemlich wenig...
Oder Freispruch und Bewährung nicht richtig.
Auf jeden Fall, da kann man mal sehen, wie wenig ein Menschenleben und dessen Würde tatsächlich hierzulande zählt, dem Art. 1 des GG zum Trotz. Anders sieht es bei Verletzung des Privateigentums aus. Da wird schon dem Eierdieb die Hoden geschliffen, vom Bankräuber mal ganz abgesehen, der knallhart abgestraft wird.
So funktioniert Kapitalismus eben auch, wenn er mal nicht moralisierend unterwegs ist und was von Demokratie, Humanität, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten dröhnt und sie wie eine Monstranz hochhält.
Vergewaltigung mit Todesfolge (177stgb) hat eine Mindeststrafe von 10 Jahren.
insofern ist deine Umfrage ziemlicher Mist, wenn du vorher falsche Tatsachen zur Grundlage machst.
Vergewaltigung hat eine mindesstrafe von 2 jahre.
Körperverletzung mit todesfolge hat eine mindesstrafe von 3 jahre.
Les mal die frage richtig...
Wäre es mal so.Weil es richtig wäre.
Sagen wir so wenn jemand aus dem Irak kommt hat der nichts zu verlieren. Und 4 Jahre Haft wenn er ne 14 jährige weg knallt da lacht der sich einen. Im dem Sinne möchte ich anmerken dass für Ausländer eine paralelljustiz nötig wäre. Für Deutsche ist das in der Regel schon eine angemessene Strafe. Job findest ja auch keinen mehr wenn dir 4 Jahre fehlen.