Welche Strafen erwarten mich, wenn ich eine Rundumleuchte im Straßenverkehr benutze?

4 Antworten

Sprichst du von einem blauen Blicklicht?

  • Laut Bußgeldkatalog kostet einen die mißbräuchliche Verwendung von blauem Blinklicht und/oder Einsatzhorn 20 Euro. Das ist aber nur ein Auffangtatbestand, der selten allein einschlägig ist.
  • Durch die Anbringung erlischt die Betriebserlaubnis, man begeht also eine Ordnungswidrigkeit namens "Fahren ohne Betriebserlaubnis"
  • Außerdem begeht man je nach konkretem Handelns bzw. Fahrsituation die Straftaten Nötigung und/oder Gefährdung des Straßenverkehrs und/oder Amtsanmaßung
  • Darüber hinaus werden selbstverständlich alle weiteren Verstoße wie zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, rechts Überholen, etc. geahndet.

Einsatzfahrzeuge haben eine vielfach höhere Unfallwahrscheinlichkeit. Die Einsatzfahrer sind speziell geschult und dennoch gibt es immer wieder Unfälle. Jemand, der das Blaulicht zum Spaß nutzt, baut erst Recht einen. Und dann bekommt man große Probleme mit der Versicherung.

Eine Anzeige ist keine Strafe.

Demit was passiert muss natürlich erstmal jemand Anzeige erstatten, dann gibts nen Ermittlungsverfahren (Oder OWI-Verfahren) und dann gibt eine Geldbuße/Strafe.

als Privatmann darfst Du sowas nur bei einer Panne benutzen,als Firma muss sie eingetragen sein(TÜV)und immer ein Prüfzeichen mit EU Zulassung haben nur orange.die Strafhöhe ist mir nicht bekannt

Egal, welche Strafe/Geldbuße dich erwartet: Lass es einfach!!!!