Welche Strafe erwartet einen wenn man 400-Job zu spät der ARGE meldet?
Hallo, ich hoffe dass sich hier eiige mit ALGII auskennen.
Eine Freundin von mir bezieht ALGII, ihre Tochter(lebt mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft) arbeitet seit Anfang August in einem 400 -Euro Job.Sie ist 20 Jahre.
Aus mir nicht bekannten Gründen hat die Freundin vergessen dies der ARGE mit zuteilen.
Nun hat sie wohl das schlechte Gewissen gepackt und sie will sie morgen selbst anzeigen.
Meine Frage ist, mit welcher Strafe muss sie rechnen? Und kann man die auch in Raten zahlen?
6 Antworten
Also ist so in etwa eine Überzahlung von 4 Monaten x 240 € eingetreten,gesamt also ca. 950 €,da sie auf diese 400 € Einkommen nur 160 € an Freibeträgen hat,die nicht auf ihren Bedarf angerechnet werden !!!
Zumindest diese Überzahlung + eventuell ein Bussgeld sind zurück zu zahlen,was man nach dem Erhalt der schriftlichen Forderung vom Jobcenter,auf schriftlichen Antrag auch in Raten zahlen kann.
Danke dir für deinen Stern !
Gibt eine Rückforderung an Tochter (sowie ggf. an andere BG-Mitglieder wegen einer nachträglichen Einkommensumverteilung); die Forderung wird mit 30% des Regelsatzes aufgerechnet.
Bzgl. der Strafe kann man nur raten; kann von einem "Dududu!" bis zu einem geringen Bußgeld reichen, denn letztlich geht es um eine Pillepalle-Überzahlung.
Sie will sich morgen anzeigen sollte das heißen.
Falls das Jobcenter den Staatsanwalt informiert, prüft der, ob er Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt - für lau oder gegen eine Geldbuße.
Wird tatsächlich Anklage erhoben und zugelassen, kann das Gericht dann freisprechen, eine Geldstrafe verhänden, ein paar Stunden Sozialarbeit, aber im ersten leichten Fall keine Gefängnisstrafe, Einsitzen müsste man nur, wenn man seiner Auflage (Geldstrafe, Sozialarbeit) nicht nachkommt: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafzumessung_(Deutschland).
Gruß aus Berlin, Gerd
die arge kann nicht bestrafen. sie verlangen geld zurück.
ja, es ist betrug. aber die arge kann nicht "bestrafen". sie können es anzeigen und es kann dann eine gerichtsverhandlung geben.
sie soll mal "reumütig" bei der arge vorsprechen, dass sie es vergessen hat. vielleicht sind die dort nett.
aber eine Gefängnistrafe erwartet sie auch im Fall einer Gerichtsverhandlung nicht, oder?
nein, ich denke eher eine geldstrafe. aber warte erst mal ab, wie die mitarbeiter der arge reagieren.
Ich dachte sowas ist Betrug?