ALG II Sohn 18 macht Ausbildung aus BG raus oder nicht?

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Grundsatz: Einkommen und Vermögen deines Sohnes dürfen nur bei ihm angerechnet werden.
Ausnahme: Das Kindergeld, das er nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt, darf bei den Elternm angerechnet werden.
Ob er dabei aus der BG rausfällt oder nicht, ist relativ egal, da das auf die Kindergeldanrechnung keinen Einfluss hat.
Ist er durch eigenes Einkommen kein BG-Mitglied mehr und erhält weiter KiG, so darf es dennoch bei euch angerechnet werden.
Unterhaltspflicht könnte allenfalls nach § 9 Abs 5 SGB II angenommen werden. Hier reicht die Erkjlärung, dass kein Unterhalt geleistet wird.

Ich habe noch nie Unterhalt für meinen Sohn bekommen. Und jetzt habe ich gelesen, das mein Sohn mit 18 eigenes Kindergeld auf sein Konto beantragen kann und wenn er aus der BG raus ist, muss er mich auch nicht unterstützen solange er nicht mehr als das zweifache des Regelsatzes verdient. Wußte ich auch nicht. Habe ich eben durch VirualSelf erfahren der hier geantwortet hat.

man kann sich nicht aussuchen ob man eine bg ist oder nicht. sollte er aus der bg fliegen weil er seinen lebensunterhalt selber bestreiten kann, wird das kindergeld aud dich als einkommen übertragen (egal auf welches konto es gezahlt wird), worauf ein freibetrag von 30 euro zu gewähren ist. er sollte versuchen bab oder wohngeld zu beantragen.

Habe schon eine Antrag vom Jugendamt das er mit 18 selbst Kindergeld beantragen muss, das geht dann auf sein Konto und wenn er nicht mehr in der BG ist wird es mir nicht mehr angerechnet. Da ich schon einen Freibetrag habe durch Nebenjob krieg ich die 30 Euro Freibetrag sowieso nicht mehr.

BAB kriegt er doch eh nur wenn er auszieht, was er zur Zeit nicht will, weil er eben gerade mal erst 18 wird und ich als Mama noch zur Stelle sein muss um seine Kochbekleidung für die Ausbildung zu waschen und zu bügeln :-) Nö der Junge bleibt noch ein bissl bei mir.

@Spy080765

egal ob das kindergeld auf sein konto gezahlt wird oder nicht, es wird bei dir angerechnet!!! es spielt dabei auch keine rolle ob er aus der bg raus fällt. selbst wenn er nicht mehr teil der bg ist, wird das kindergeld das er nicht zur bedarfsdeckung benötigt auf dich als einkommen übertragen!

Dein Sohn hat folgenden Freibetrag:

100 € Grundfreibetrag (§11(2) SGB2) plus
20% von 365 € = 73 € (§30 SGB2)
Summe: 173 €
Von 360 € netto werden also 187 € angerechnet, da bleiben bei einem Bedarf von 487 € also noch 300 € übrig, die die Arge auszahlen muss.
Er wird also nicht aus dem Alg2-Bezug herausfallen und ihr habt am Ende 173€ mehr in der Tasche als vorher.

Wäre es knapper, müsste er unabhängig von Dir Wohngeld beantragen, wenn er mit den Einkünften und dem Wohngeld aus dem Bezug käme und damit aus der BG fallen würde. Das Kindergeld wird dann aber auf alle Fälle bei Dir angerechnet.

Beantragen musst Du dafür nix, die Arge rechnet das meistens korrekt von selbst aus und würde Deinen Sohn ggf. auch auffordern, Wohngeld zu beantragen. Obwohl, wenn Deine Arge chronisch überfordert ist, ist es wohl besser, Du prüfst das alles selbst nach...

Diese Rechnung hatte ich auch schon durchgeführt, da mein Sohn im September 18 wird,und in der Ausbildung ist erhält er selbst das Kindergeld. Also wird es meinem Sohn ja angerechnet.

Das heißt von seinem Bedarf von 487 Euro wird 187 Euro und 184 Kindergeld angerechnet, da bleibt also noch 116 Euro übrig und die werden ausgezahlt. Habe ich also ein Minus von 371 Euro. richtig?

@Spy080765

Nein, solange er bei Dir wohnt, hat er kein Anrecht darauf, das KG selbst ausgezahlt zu bekommen. Und es wird ja auch in letzter Instanz Dir angerechnet.

Aber wenn es Dir um die Diskussion mit dem Sprössling geht: Ihr habt durch seine Tätigkeit insgesamt 173 € mehr (nämlich den Freibetrag). Mindestens alles andere hat er gefälligst bei Dir abzuliefern, solange Du einkaufst und den Strom bezahlst.

Es ist so, dass alle die zusammen wohnen eine BG sind, alles Geld was kommt wird in einen Topf geworfen. Um Deinem Sohn mgl.viel von seinem Verdienst zukommen zu lassen, könnte er allein in eine Wohnung ziehen und BAB beantragen. Den Antrag stellt man auf dem Arbeitsamt (Alg1). BAB ist eine zusätzliche Leistung zum Lohn. Dies ist die einzige Mglkeit dass der Lohn Deines Sohnes nicht in die BG mit einbezogen wird. Sieh zu, dass er auf eigenen Beinen steht, sofern er dazu in der LAge ist.

Aber wenn er doch mehr verdient und sein Bedarf damit gedeckt ist, wären wir dann doch eine HG also Haushaltsgemeinschaft oder? Dann würde sein Kindergeld doch nicht angerechnet oder?

@Spy080765

Nein, das ist leider nicht so. Da ihr alle zusammen eine BG seid, und alles Geld was kommt zusammen euren Lebensunterhalt decken muss, wird sein Einkommen voll angerechnet, solange er zu dieser BG gehört. Leider ist das so, so dass sich ein Minijob meist auch nicht rechnet.

@LisaSchwarz

nö, 100 Euro Freibetrag vom Rest noch 20%. Überlege halt für die bessere Lösung.

@LisaSchwarz

Bedarfsgemeinschaft besteht ja nur aus allen die ALG 2 beziehen eine HG also Haushaltsgemeinschaft besteht wenn einer von beiden z.B. Partner kriegt kein ALG aber ich. Das ist der Unterschied zwischen HG und BG. BG also beide ALG 2 HG also einer Verdient der ander ALG 2 und genau das ist meine Frage wenn einer aus ALG 2 rausfliegt was dann noch von seinem Gehalt angerechnet wird.

Der wird ja erst 18 im September ich will meinen Bub noch ein bissl bei mir halten um seine Kochbekleidung die er für die Ausbildung braucht zu pflegen :-)

@Spy080765

Ich versteh das, aber an der Tatsache, dass der große Teil seines Gehaltes angerechnet wird, solange er mit Dir in einer BG wohnt, lässt sich nicht umgehen. :-(

@LisaSchwarz

@Lisa
Vollkommener Blödsinn.
Wenn man von der Materie keine Ahnung hat, sollte man nicht auch noch die Besserwisserin raushängen lassen.
Einkommen und Vermögen der Kinder dürfen abgesehen vom Kindergeld nichzt bei den Eltern angerechnet werden. Ergibt sich mittelbar aus § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II

@LisaSchwarz

Auch wenn er nicht mehr bei mir wohnt verliere ich seinen Anspruch, ich will ja nur das beste das ich nicht zuviel verliere. Denn ich werde auf keine Fall Geld von meinem Sohn verlangen der sich dafür Krumm und Buckelig arbeiten muss. Denn die Fahrkarte von 82 Euro monatlich kriegt er auch nur höchstens 6 Monate bezahlt. Lieber ernähre ich mich von gepflückten Kräutern und trocken Brot bevor ich meinem Sohn den Spaß an der Ausbildung nehme.

@VirtualSelf

Das ist ja interessant, dazu würde ich gerne mehr wissen, denn bisher kenne ich es von Freunden und Bekannten nur, das die Bescheide als die Kinder arbeiten gegangen so grausam ausgefallen sind, das sogar mein bester Freund dadurch nicht mehr Krankenversichert war.

@VirtualSelf

Klasse Virtual Self! Habe eben gelesen und die 8 Seiten ausgedruckt, was verschenken wir unwissende nur für Geld. Die 30 Euro Versicherungspauschale wurde bei mir leider immer abgelehnt hätte ich das vorher gelesen was Du geschickt hast, hätte ich anders gehandelt.

  • Dein Sohn gehört nicht mehr in Deine BG; wenn er mit seinem Azubi Geld + Kindergeld + ev.Unterhalt mehr hat als Kosten der Unterkunft + Regelsatz.

  • Notfalls kannst du Wohngeld beantragen.

das habe ich ausgerechnet mit seinen Freibeträgen und er bekommt noch 30 Euro. Selbst wenn er nicht mehr zu BG gehört,also kein ALG2 mehr bekommt, kann die Arge verlangen das er mir Unterhaltspflichtig ist oder? So ist es doch wenn ich mit einem Partner zusammenlebe und er verdient, wir sein Gehalt mir auch angerechnet. Richtig?