Kann man bei der ARGE einen Zuschuss für eine neue....

15 Antworten

quatsch, sie kann eine neue küche bekommen. das gilt allerdings nicht als erstausstattung, sondern als umzugskosten. Denn werden ausstattungsgegenstände durch einen umzug unbrauchbar, können diese auch u.U. als umzugskosten berücksichtigt werden. schick deine freundin sofort zu einer rechtsberatung, die gibt es in größeren städten kostenlos, ansonsten kann dir auch die caritas sozialberatung weiterhelfen. Sie sollte auf jeden fall erstmal einen antrag bei der arge stellen (wird eh abgelehnt) und dann mit dem ablehnungsbescheid zum sozialgericht, ein solches verfahren ist kostenlos (wenn sie keinen anwalt beauftragt), es ist also nix daran verloren !

Hi,also habe mit Ihr einen Antrag bei der Arge gestellt,hatte auch mit Ihrem Sachbearbeiter gesprochen,der meinte es sähe ganz gut aus...Nun dauert es noch 2-3 Wochen,dann kommen aussendienstmitarbeiter raus,und schauen sich die Situation an. Meinst Du wirklich das der Antrag abgelehnt wird???Warum???

Sie kann ein Darlehen bekommen.

Küche würde zur Erstausstattung gehören würde sie z.B. von ihrem Mann wegziehen oder ähnliches.

Dies ist hier nicht der Fall. Sonderregelungen sind mir keine bekannt.

Für solche Anschaffungen, falls etwas kaputt geht usw. ist ein zusätzlicher Vermögensfreibetrag von 750 Euro pro BG vorgesehen, der aus dem Regelsatz erspart werden muss.

Einen Antrag stellen bei der Arge. Dann kommt jemand raus und schaut sich die vorhandenen Dinge an und genehmigt (bei Schimmelbildung an Möbeln IMMER) etwas neues. Kann sein als Gutschein, aber auch aus Möbellagern.

glaube das ist nicht mehr so H4 ist mehr wie Sozialhilfe war dafür soll man sowas ansparen können...ha ha ha bei den unsummen echt nen klacks

@mum45kids

Hey ;-) hier auch m45k

stimmt, wenn sie weiter in der gleichen Wohnung bleibt - aber wenn ein Umzug vonnöten ist, liegt die Mittnahme einer verschimmelten Küche im Bereich der Unzumutbarkeit.

Leider kommt man tatsächlich mit H4 schlechter weg als mit Sozialhilfe. Die ganzen Zuschüsse für Möbel, Kleidergeld usw. fielen weg und müssen nun vom Regelsatz angespart werden.

Zum Kot.zen ist das.

@crazyone1989

Leider hast Du recht und zum 'erbrechen' in der Tat geeignet.

Wenn sie in der gleichen Wohnung bleiben würde, ist sie verpflichtet alle Neuanschaffungen vom Regelsatz zu bestreiten. Bei Umzug sieht das etwas anders aus. Nur muß sie sich frühzeitig darum kümmern. Wie oben schon erwähnt, und schon gar mit einem Kleinkind, ist das im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu beantragen.

Die Mittel stammen eh zum Teil aus Deinen Steuergroschen. Hilf doch der Freundin unmittelbar und lass aus Deinem Geldbeutel wqas springen! Hoffentlich verschimmelt sie die neue Wohnung nicht auch wieder!

  1. Wenn ich genug Geld hätte,würde ich das auch gerne tun....Ist jedoch nicht möglich.
  2. Der Schimmel befall ist nicht auf Eigenverschulden zurückzuführen,sondern liegt daran,das an den Häusern gepfuscht wurde und der Vermieter trotzdem nicht reagiert und handelt....
@Ajamos

Behauptest du so kühn! - Was sagen denn der Vermieter und der Gutachter dazu?

@firstguardian

Der Vermieter denkt sich vermutlich, das Gesocks wird schon stillhalten, die Miete wird ja nicht gekürzt, weil die direkt vom Amt kommt und es geht mir ohnehin am Allerwertesten vorbei, wenn es denen schlecht geht.

@casilein

Richtig Casilein,genau das denkt Ihr Vermieter...Hat die öffentlichen Gelder kassiert und sich billig die Häuser bauen lassen...Dabei wurden z.B. die Drainagen nicht/bzw. nicht richtig verlegt...Das ganze Mauerwerk ist von unten feucht,ausserdem nicht nur in Ihrer alten Wohnung,sondern auch in dem Nachbarhaus,was identisch dem anderen ist...Einfach nur Pfusch,aber den Mietern anhängen wollen....

Wenn es eine Mietwohnung ist, würde ich den Vermieter mal anhauen.

Ja,wurde alles schon versucht,aber der Vermieter reagiert nicht.

@Ajamos

Kommt ein Wohnungswechsel auch nicht in Frage? Ne Küche braucht man doch.

@Vrostie

Doch,darum geht es ja...Der VM stellt eine neue Wohnung in einem der Häuser zur Verfügung. Da die Küche jedoch unbrauchbar ist,muss für den Umzug in die "Neue" Wohnung eine neue Küche angeschafft werden,da sich die alte nicht mehr aufbauen lassen würde.